Die Behauptung
Auf einem Sharepic wird Katrin Göring-Eckardt der Satz zugeschrieben: „Lieber 100 somalische Schwerstkriminelle als nur einen AfD-Anhänger“.
Der Beitrag wird in sozialen Netzwerken als wörtliche Aussage der Grünen-Politikerin verbreitet.
Als Beleg dient meist nur das Bild mit dem angeblichen Zitat.
Aufgestellt von: Unbekannt
Faktencheck: Falsch
Ein erfundenes Zitat wird genutzt, um politische Stimmung zu machen.
Katrin Göring-Eckardt hat den Satz „Lieber 100 somalische Schwerstkriminelle als nur einen AfD-Anhänger“ nicht gesagt.
Die Formulierung stammt aus der Überschrift eines Blogbeitrags.
Im eigentlichen Text taucht sie nicht als Zitat der Politikerin auf.
Wer durch den Feed scrollt, sieht nur ein Sharepic mit Namen, Foto und angeblichem Wortlaut. Genau so entsteht der Eindruck, es handle sich um ein belegtes Politikerzitat.
Screenshot: Facebook vom 6.4.2026
Das stimmt nicht. Göring-Eckardt hat diesen Satz nicht gesagt. Nachprüfbar ist nur, dass die Formulierung als Überschrift in einem Blogbeitrag erschien, nicht als wörtliche Aussage der Politikerin.
Die falsche Zuschreibung verbreitet sich seit 2024 in sozialen Netzwerken. Damals erschienen auf zwei Blogs weitgehend gleichlautende Meinungsbeiträge. Beide Überschriften enthielten die Aussage über „100 somalische Schwerstkriminelle“ und „einen AfD-Anhänger“. Im eigentlichen Artikeltext findet sich diese Formulierung aber nicht.
Der Satz steht nicht im Text
In den Beiträgen geht es am Rande um Katrin Göring-Eckardt, die damals Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags war. Ein direktes Zitat von ihr erscheint dort jedoch nicht. Auch ein Zusammenhang, in dem sie genau diese Worte gesagt oder geschrieben hätte, ist nicht belegt.
Das Bundestagsbüro von Göring-Eckardt teilte laut den vorliegenden Angaben bereits im August 2024 mit, dass es sich nicht um eine Aussage von ihr handelt. Weitere belastbare Spuren dieses angeblichen Zitats finden sich ebenfalls nicht. Übrig bleibt damit nur eine Überschrift, die später als vermeintliches Zitat weiterverbreitet wurde.
Ein Bild ersetzt keine Quelle
Ein möglicher Grund für die irreführende Wirkung liegt in der Bebilderung. Ein archivierter Eintrag deutet darauf hin, dass einer der Blogbeiträge ursprünglich mit einem Foto von Göring-Eckardt versehen war. Wer nur Überschrift und Bild sieht, kann leicht annehmen, die Politikerin habe den Satz selbst gesagt.
Genau dieses Muster ist in sozialen Netzwerken häufig. Eine zugespitzte Überschrift, ein bekanntes Gesicht und ein aus dem Zusammenhang gelöstes Sharepic reichen oft aus, damit aus einer Behauptung ein scheinbar echtes Zitat wird. Glaubwürdig wirkt das vor allem dann, wenn die Formulierung bestehende politische Feindbilder bedient.
Die Zuschreibung folgt einem bekannten Muster
Solche Falschzitate verbreiten sich besonders schnell, wenn sie Empörung auslösen und sich ohne Quelle teilen lassen. Der Inhalt ist extrem formuliert, leicht verständlich und sofort anschlussfähig für politische Debatten über Migration, Kriminalität und Parteien. Genau deshalb funktioniert die Zuschreibung, obwohl der Beleg fehlt.
Hier ist die Bruchstelle eindeutig: Es gibt kein nachweisbares Originalzitat von Katrin Göring-Eckardt. Nachweisbar ist nur eine Blog-Überschrift, aus der später ein angebliches Politikerzitat gemacht wurde.
FAQ zum Thema: Katrin Göring-Eckardt und das Somalier-Zitat
Hat Katrin Göring-Eckardt das wirklich gesagt?
Nein, dafür gibt es keinen Beleg. Der verbreitete Satz ist keine nachweisbare Aussage von ihr, sondern eine falsche Zuschreibung.
Woher stammt die Aussage über somalische Schwerstkriminelle?
Die Formulierung stammt aus der Überschrift eines Blogbeitrags aus dem Jahr 2024. Im Artikel selbst erscheint der Satz nicht als wörtliches Zitat von Göring-Eckardt.
Wie prüft man solche Zitate über Katrin Göring-Eckardt im Internet?
Am wichtigsten ist die Suche nach einer Primärquelle, etwa einem Interview, einer Rede, Video oder einer offiziellen Veröffentlichung. Fehlt diese Quelle und bleibt nur ein Sharepic oder eine Blog-Überschrift, ist große Vorsicht angebracht.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.
