Greta Thunberg will Fridays For Future als Marke schützen lassen – Darf die das?
Autor: Andre Wolf
Blickt man auf die Entstehungsgeschichte der größten Jugendbewegung unserer modernen Zeitgeschichte, so ist kaum zu glauben, dass Greta Ende August 2018 noch alleine vor dem schwedischen Parlament streikte. Jetzt will sie Fridays For Future als Marke schützen lassen.
Das Wichtigste über Greta Thunberg und Fridays For Future als Marke in Kürze:
- Bezeichnung Fridays For Future bisher ungeschützt
- Kommerzieller Ausnutzung vorbeugen
- Marke als Schutz
Jeden Freitag schwänzte die damals 16-jährige Schwedin Schule und protestierte für den Klimaschutz und trat damit mehr oder weniger ungewollt eine riesige Welle an Solidarität und Anteilnahme auf dem ganzen Globus los.
Obwohl die Bewegung in ihrer Größe relativ jung ist, so wachsen die Sorgen der Klimaschützer, dass der Name Fridays For Future für ungewollte Zwecke missbraucht werden könnte.
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So formierte sich in Deutschland bereits eine rechtsgerichtete Gruppe Fridays gegen Altersarmut und eine direkte Gegenbewegung namens Fridays for Hubraum.
Mehreren Medienberichten zufolge hat Greta Thunberg bereits im Dezember zusammen mit der Greta Thunberg and Beata Ernman Foundation beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen Antrag auf Markenschutz eingereicht.
Greta Thunberg spricht über Missbrauch des Namens
Greta Thunberg selbst erklärt in einem Instagrambeitrag vom 30.1.2020, dass die Bewegung zunehmend mit falschen Nachahmern, Betrügern und Saboteuren zu kämpfen habe.
Vor allem die kommerzielle Ausnutzung der Bewegung mittels Verkauf von sogenannten „Fanartikeln“ (die üblicherweise aus Materialien angefertigt sind, die nicht der Philosophie der Bewegung entsprechen) schaden laut Greta dem Ansehen und den Interessen der Klimaschützer.
Greta erklärte zudem ausführlich, dass die Stiftung, die zum Zwecke der Bewegung gegründet wurde, für die finanziellen Belange und Steuerabwicklungen zuständig sei und vor allem die Transparenz der Geldverteilung (welche aus Spenden, Preisgeldern und sonstigen Einnahmequellen, wie Buchverkäufe etc. stammen) an oberster Stelle stünde.
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Ziele der Stiftung seien die Förderung ökologischer, klimatischer und sozialer Nachhaltigkeit sowie psychischer Gesundheit.
Nach der Ankündigung den Namen als Marke schützen zu lassen, waren alle beteiligten Aktivisten, unter anderem Janine O’Keeffe (Social Media Beauftragte der Bewegung) bemüht klarzustellen, dass der Schutz der Marke nicht im persönlichen Interesse der Aktivisten gelegen sei, aufgrund der zahlreichen Versuche den Namen für andere Zwecke zu missbrauchen, war die Bewegung jedoch zu diesem Schritt gezwungen.
Alle Einnahmen aus der Marke würden jedoch zu 100% wieder an die Bewegung und an die oben genannten Ziele zurückfließen.
Ist es überhaupt möglich eine politische Bewegung als Marke zu schützen?
Ja, dies ist möglich, da sich Namen generell als Marke eintragen lassen können. Lediglich Alltagsbegriffe können markenrechtlich nicht geschützt werden. Der kostenpflichtige Schutz bei der Europäischen Union hält 10 Jahre und kann dann wiederum verlängert werden.
Ein Antrag in Deutschland war im November allerdings gescheitert, weshalb die Bewegung sich nun für den Schutz beim Europäischen Amt für geistiges Eigetum entschied.
Der Schutz umfasst neben dem Namen auch sogenanntes „Merchandising“, dies beinhaltet Bekleidung, Apps, Werbeaktionen, Bildungs- und Forschungsmaterialien.
Außerdem gewährt der Schutz den Eigentümern die Möglichkeit, jederzeit Einspruch gegen unliebsame Verwendungen des Namens zu erheben, beispielsweise wenn eine Demonstration zwar den Namen der Bewegung verwendet, die wahren Beweggründe aber nicht auf derselben Ebene mit der Klimabewegung liegen. Extrembeispiel: Ein Kohlekraftwerk verwendet Fridays For Future in einer Werbung oder einer öffentlichen Firmenveranstaltung.
Zusammengefasst ist selbst nur Gelegenheitsnutzern in sozialen Netzwerken bereits der eine oder andere Versuch von Veranstaltern oder Einzelpersonen aufgefallen, den Namen Fridays For Future zu verfälschten oder zu gänzlich falschen Zwecken zu verwenden.
Darunter fallen nicht nur Gegen- bzw. Protestbewegungen zu den Klimaschützern, sondern auch Firmen und Einzelpersonen die mittels des Namens Marketingartikel verkaufen, um aus der Bewegung für ihre eigenen Interessen Geld zu erwirtschaften.
Dagegen kann Greta Thunberg bei Absegnung des gestellten Antrages nun mit ihrem Markenrecht vorgehen und die Interessen ihrer Stiftung bzw. der Bewegung besser schützen.
Instalink: https://www.instagram.com/p/B76KMRjJPRn/?utm_source=ig_embed
Artikelbild Greta Thunberg Von Daniele COSSU / Schutterstock.com
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