13 Jahre später… und immer noch gibt es kein „Grüß Gott“ Verbot!

Autor: Ralf Nowotny

13 Jahre später... und immer noch gibt es kein "Grüß Gott" Verbot!
13 Jahre später... und immer noch gibt es kein "Grüß Gott" Verbot!

Im süddeutschen Raum ist es sehr verbreitet, sich mit „Grüß Gott“ zu begrüßen. Doch an Stuttgarter Schulen soll dies verboten worden sein.

„Mach ich, wenn ich ihn sehe“ ist manchmal die (ziemlich lahme) Antwort, wenn jemand mit „Grüß Gott“ grüßt, dabei bedeutet der Gruß eigentlich, dass man dem Gegenüber einen Gruß (Segen) von Gott wünscht.
Nichtsdestotrotz wird in einem Kettenbrief behauptet, dass der Gruß nun an Stuttgarter Schulen verboten werden soll, da man damit muslimische Mitschüler beleidige.

In einem Kettenbrief auf WhatsApp wird in der Kernaussage (der Text ist weitaus länger) behauptet:

„Zu Schulbeginn wurden in Stuttgarter Schulen, die Kinder von ihren Klassenvorständen informiert, wie man sich in der Gesellschaft zu verhalten hätte. Grüßen, Bitte und Danke sagen, einfach höflich und freundlich sein. Soweit in Ordnung, aber des Weiteren wurde ihnen auch mitgeteilt, dass das uns in Baden Württemberg vertraute ‚Grüß Gott\‘ nicht mehr verwendet werden darf, da das die moslemischen Mitschüler beleidigen könnte. Dazu kann man als Otto Normalbürger eigentlich nichts mehr anfügen und nur mehr den Kopf schütteln. Ich kann\’s gar nicht glauben. Ist aber wahr. Ihr könnt Euch gerne in Stuttgart in den Volksschulen erkundigen. EINWANDERER UND NICHT DIE Deutschen SOLLEN SICH ANPASSEN!“

Der Beginn des Kettenbriefs:

Der Beginn des Grüß Gott-Kettenbriefs
Der Beginn des Grüß Gott-Kettenbriefs

Dieser Kettenbrief ist nicht neu und bei weitem nicht unbekannt: Wir berichteten 2013 erstmal darüber (siehe HIER), und damals war er schon Jahre alt!

2011

Das „Grüß Gott“ Verbot in dieser Form mit der Angabe aus Baden-Württemberg geht auf das Jahr 2011 zurück. Seinerzeit wurde der Kettenbrief schon in dieser Form verteilt, verschiedene Medien haben damals schon den Inhalt als Falschmeldung entlarven können. DIE WELT schrieb über den Kettenbrief, der als Mail kursierte:

„Die Staatsrätin für interkulturellen und interreligiösen Dialog, Regina Ammicht Quinn, gab Entwarnung: Es handele sich bei der E-Mail um eine „Fälschung“.

„Eine Anweisung gegen das ‚Grüß Gott‘ ist in Baden-Württemberg undenkbar. Und es haben sich im Übrigen auch nie Muslime darüber beschwert, dass im Namen Gottes gegrüßt wird.“ Fremdenfeindliche Ängste würden in der „böswilligen Mail“ gezielt aufgegriffen und geschürt.“

2008 – Österreich

Überraschung: Der Kettenbrief tauchte erstmals 2008 in Österreich auf, und auch damals wurde behauptet, dass die Grußformel „Grüß Gott“ an Linzer Schulen verboten werden solle, wie der ORF (siehe HIER) berichtete.

„Immer wieder tauchen Falschmeldungen auf, wonach es an manchen Linzer Schulen Kindern verboten sei, „Grüß Gott“ zu sagen. Recherchen des Landesschulrats ergaben, dass das absolut unzutreffend sei.“

Fazit

  • Die Behauptung: An diversen Schulen soll aus Rücksicht vor muslimischen Mitschülern verboten werden, „Grüß Gott“ zu sagen
  • Die Wahrheit: Die Behauptung kursiert seit 2008, doch an keiner Schule wurde diese Grußformel je verboten
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