Heizungsgesetz: Baldige Änderungen für Mieter:innen

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Das Heizungsgesetz 2024 steht für einen Wandel von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat ehrgeizige Pläne, die auch Auswirkungen auf Haushalte haben werden. Umstellung und Anpassungen sind unausweichlich.

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Ab 2024 müssen alle, die noch auf Gas- und Ölheizungen setzen, spätestens bis 2045 umrüsten. Dies ist eine zentrale Maßnahme des Heizungsgesetzes 2024. Darüber hinaus dürfen nur noch Heizgeräte installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen können. Wärmepumpen, Fotovoltaik, Biogas sowie Nah- und Fernwärmenetze zählen zu den anerkannten Optionen (Quelle: Finanzen100).

Steigende Mieten durch Heizungsumbau: Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Mieterinnen und Mieter

Mieterinnen und Mieter müssen sich auf steigende Mieten in den kommenden Jahren einstellen. Insbesondere dann, wenn Vermieter sich dazu entschließen, ihre Heizungsanlagen umzurüsten. Die Kosten für den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und entsprechenden Leitungen können laut dem neuen Gesetz auf die Bewohner umgelegt werden.

„Nach aktuellem Recht könnten Vermieterinnen und Vermieter die Kosten des Heizungsumbaus auf die Miete umlegen und diese um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft erhöhen.“

Deutscher Mieterbund (via Finanzen100)

Der Grund für diese Regelung liegt in der verpflichtenden Modernisierung von Gebäuden durch die Eigentümer. Durch diese Modernisierungspflicht entfällt der übliche Einwand der wirtschaftlichen Härte, der normalerweise bei Mietsteigerungen geltend gemacht werden kann. Die Modernisierungspflicht hebt somit den Schutzmechanismus auf, der Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen finanziellen Belastungen schützen soll.

Herausforderungen bei der Verbrauchsmeldung: Neue Verpflichtungen für Mieter*innen

Aber Mieterinnen und Mieter werden durch das Heizungsgesetz 2024 mit weiteren neuen Verpflichtungen konfrontiert. Ab Januar müssen sie dem Vermieter ihren Verbrauch der Jahre 2021, 2022 und 2023 melden. In der Regel können diese Informationen beim jeweiligen Energieversorger angefragt werden. Allerdings treten hierbei verschiedene Probleme auf, die noch nicht abschließend geklärt sind.

Ein ungelöstes Problem besteht darin, wer die Haftung übernimmt, falls die Meldung des Verbrauchs verspätet oder überhaupt nicht erfolgt. Es ist unklar, ob dies eine Verantwortung des Mieters oder des Vermieters ist, und inwieweit daraus rechtliche Konsequenzen resultieren könnten. Diese Ungewissheit stellt sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieter eine Herausforderung dar.

Ein weiteres Problem betrifft die Ermittlung des Verbrauchs, insbesondere wenn Mieterinnen und Mieter in den vergangenen Jahren (mehrfach) ihren Energieanbieter gewechselt haben. Es ist unklar, wie der Verbrauch korrekt erfasst und zugeordnet werden kann, wenn verschiedene Versorger involviert waren und keine lückenlosen Verbrauchsdaten vorliegen. Eine zuverlässige und faire Bestimmung des individuellen Verbrauchs wird dadurch erschwert.

Diese Unsicherheiten und offenen Fragen rund um die Meldung des Verbrauchs und die Ermittlung bei Anbieterwechseln stellen eine Herausforderung für Mieterinnen und Mieter dar, da sie dazu führen können, dass die neuen Verpflichtungen nur schwer umgesetzt werden können. Es bedarf weiterer Klärungen und möglicher Lösungsansätze, um diese Schwierigkeiten zu bewältigen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Quelle:

Futurezone.de

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