Hersteller vor Gericht, weil Kind an Wurst erstickte

Autor: Claudia Spiess

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Hersteller vor Gericht, weil Kind an Wurst erstickte
Artikelbild: Santiago Castillo Chomel / Shutterstock - Symbolbild

Im Sommer 2014 kam es zu dem Unglück, dass ein kleiner Junge an einem Stück Wurst erstickte. Nun muss sich der Hersteller vor Gericht verantworten.

Der knapp 3 Jahre alte Lilian hatte in einem Familienurlaub ein Stück der in Scheiben geschnittenen „Knacki-Wurst“ von „Herta“ gegessen, die ihm unglücklicherweise in der Speiseröhre stecken geblieben war.

Weder seinen Familienangehörigen noch einer befreundeten Krankenschwester war es gelungen, das Wurststück wieder aus dem Hals des Jungen zu bekommen. Er bekam keine Luft mehr. Ein Herzstillstand war die Folge. Auch die Rettungssanitäter schafften es leider nicht mehr, ihn zu reanimieren.

Hinweis auf Wurst-Verpackung

Als das Unglück passierte, war auf der Verpackung vom Hersteller „Herta“ ein Hinweis angebracht, der besagte, dass man die Würstchen für die Kleinsten in besonders winzige Stücke schneiden sollte.

Nun wurde der Hinweis auf der Rückseite der Verpackung um den Zusatz erweitert, dass man die Wurst auch der Länge nach durchschneiden sollte, um besonders sicher zu gehen:

„Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden.“

Die Eltern fordern nun, dass besagter Hinweis prominent auf der Vorderseite der Wurst-Verpackung zu finden sein solle. Optimalerweise in großen und bunten Buchstaben, sodass man ihn auf gar keinen Fall überlesen könne.

Erstickungsgefahr

Dass Kinder an Kleinteilen – auch von Spielzeug etc. – ersticken können, ist uns allen bekannt. Diese Gefahr besteht auch bei Lebensmitteln.

Im Fall der „Knacki-Wurst“ sei der Durchmesser genau so breit wie das Innere der Speiseröhre bei kleinen Kindern, erklärt der Anwalt der Familie des kleinen Lilian.

Prozess gegen Wurstwarenhersteller „Herta“

Der Prozess gegen den Hersteller wegen fahrlässiger Tötung läuft nun in Dax, Frankreich. In der Verteidigung hieß es, dass jedes Lebensmittel für kleine Kinder eine potenzielle Lebensgefahr darstelle. Für den Konzern wurde Freispruch beantragt.

Das Urteil soll am 8. Februar verkündet werden.

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Quellen: ORF, t-online.de
Artikelbild: Shutterstock / Santiago Castillo Chomel
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