Macht sich die BILD hier strafbar?

Autor: Andre Wolf

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Eindeutig! Wenn sich die entsprechenden Redakteure 5 Minuten Zeit genommen hätten und am 02. April 2016 unseren Artikel mit der Überschrift “Wer das Foto dieser Frau teilt, macht sich unter Umständen strafbar!” [1] gelesen hätten, dann wüssten sie, dass sie Mist gebaut haben.


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Um es kurz noch einmal vor Augen zu führen:  seit wenigen Tagen wird diese Information auf Facebook verteilt, bei der es völlig egal ist, ob die Aussage stimmt:

Und es ist egal, ob die folgende Angabe stimmt oder nicht:

Vorsicht!!!
An alle Gastwirte und Restaurants!
Diese Frau säuft und frisst und bezahlt nie!
Bitte teilen!

Das öffentliche Anprangern in dieser Art ist verboten! Selbst WENN sie einen oder mehrere Wirte geprellt haben sollte, so haben diese den Weg zur Polizei zu wählen, nicht zu Facebook. Wir haben die Abbildung der Frau unkenntlich gemacht, da jegliche Art von Darstellung OHNE ihre Einwilligung verboten ist:

MIMIKAMA

Und nun spielen wir abermals das lustige Spiel: “wen interessiert das alles nicht?” Richtig, die Bild interessiert es nicht. Einen Dreck interessieren die Persönlichkeitsrechte Einzelner, wenn man sich damit empören und mit dem Finger auf diese Menschen zeigen kann.

Das ist strafbar, liebe BILD!

da staunten wir bei ZDDK/Mimikama nicht schlecht, als wir auf folgenden Onlineartikel der BILD aufmerksam gemacht wurden [2]: das Foto der Frau, zu dem wir geraten haben, dieses NICHT zu verbreiten, ist ohne jegliche Unkenntlichmachung auf BILD zu sehen.

image
(Screenshot: BILD vom 02.04.2016)

Selbst wenn die Dame die Einwilligung zudem Foto gegeben hat, so bedeutet das nicht, dass dieses frei verbreitet werden darf. Speziell dann nicht, wenn noch im Raume steht, dass es sich um eine Person mit psychischer Erkrankung handle (siehe dazu: Thüringische Landeszeitung):

Dass die Frau offenbar psychisch krank sein muss, habe man erkannt, als sie auch noch die Blumendekokration verspeiste,

Zusätzlich erfährt man, dass die Polizei derzeit gegen die Frau ermittle (sie habe laut BILD sogar auf der Polizeiwache Klopapierrollen gestohlen [2]), sowie die Polizei derzeit auch ermittle, ob sie überhaupt schuldfähig sei.

Was wäre, liebe BILD; wenn sich herausstellt, dass diese Frau wirklich krank ist? Was ist nur los mit Euch? Ist es das wert? Sind Klick- und Verkaufszahlen es wert, auf den Persönlichkeitsrechten anderer zu trampeln?

Juristische Einschätzung

MIMIKAMAWas sich hier die BILD genau erlaubt hat, beleuchtet Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei Gulden Röttger Rechtsanwälte an dieser Stelle juristisch:

Der Schlemmer-Skandal juristisch betrachtet

Auch wenn die Frau die Speisen und Getränke nicht gezahlt haben sollte, so hat sie doch ein Recht darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte nicht durch eine Selbstjustiz der geschädigten Wirte verletzt werden.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch ein Straftäter ein Recht am eigenen Bild hat. Dieses Recht verliert man auch nicht, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich eine Straftat begangen wurde.
Derjenige, der die Warnungen und Aufrufe vor der Dame im Netz gestartet und veröffentlicht hat, ohne die Dame vorher um Erlaubnis zu bitten, verstößt insbesondere gegen § 22 KunstUrhG (KUG). Dort heisst es:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Durch die Warnung der Wirte im Netz wird die Frau angeprangert und in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt. Die Wirte hätten die Dame vor der Bildnisverwendung um Erlaubnis bitten müssen. Ansonsten gilt: Nur die Ermittlungsbehörden dürfen nach (vermeintlichen) Straftätern fahnden und Warnungen aussprechen.
Bitte beachten:
Bereits durch die ungenehmigte Verbreitung eines Personenbildnisses kann man sich strafbar machen und zivilrechtlichen Ansprüchen aussetzen. Das gilt für die Wirte ebenso wie für die Medien, die sich an der Anprangerung beteiligen.

Was uns am Ende übrig bleibt …

Wir können lediglich mit dem Kopf schütteln. Ja im Grunde eigentlich nur mit dem Kopf auf die Tischplatte schlagen. Natürlich ist es völlig legitim, wenn Wirte sich untereinander vor Zechprellern warnen. Kann man machen, würde ich wahrscheinlich auch machen. Aber: NICHT auf Facebook, NICHT öffentlich. Ruft Euch gegenseitig an, sendet Euch die Bilder per PN oder WhatsApp, aber NICHT öffentlich.

Und was die BILD dann noch macht, so eine Art digitaler neu-völkischer Pranger, dazu fällt mir am Ende gar nichts mehr ein. Echt … nichts mehr.

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