Wenn sich Minderjährige bei Online-Spielen ohne Wissen der Eltern Zusatzfunktionen wie etwa stärkere Spielfiguren erkaufen, kann die nächste Kreditkartenabrechnung überraschend hoch sein.

Eltern können das Geld für die teuren In-App-Käufe aber in vielen Fällen zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, worauf Eltern achten sollten, damit sie keine bösen Überraschungen erleben, und was sie bei ungewollten Abrechnungen tun können.

Die Eltern eines Siebenjährigen waren schockiert, als sie auf ihrer Kreditkartenabrechnung eine Abbuchung in Höhe von insgesamt 2.000 Euro entdeckten. Ihr Sohn hatte sich Vorteile für das Erreichen des nächsten Levels beim Online-Spiel „Brawl Stars“ erkauft. Seine Eltern hatten zwar Einschränkungen bei den Spieleinstellungen vorgenommen. Dass im Account die Kreditkarte für In-App-Käufe hinterlegt war, war ihnen nicht bewusst gewesen.

„Wenn Kinder und Jugendliche auf eigene Faust Einkäufe tätigen, die über das ihnen zur Verfügung stehende Taschengeld hinausgehen, dann sind diese Verträge erst mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten wirksam“, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Rechtsexpertin der VZB. Nach einer telefonischen Beratung bei der VZB konnten die Eltern die gesamte Summe erfolgreich zurückfordern. „Aber nicht in jedem Fall ist eine Rückerstattung möglich“, warnt die Rechtsexpertin. „Wenn Eltern zum Beispiel die In-App-Käufe des Nachwuchses über längere Zeit dulden und nicht schnell auf die Abbuchungen reagieren, ist es schwierig, das Geld zurückzuholen“, so Guzenda.

Die Verbraucherschützerin rät deshalb zur Vorsorge. Das Smartphone des Nachwuchses können Eltern so einstellen, dass In-App-Käufe erst gar nicht möglich sind. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dafür finden Eltern auf der Webseite der VZB hier. Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist das Einrichten einer sogenannten Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter. Sie verhindert, dass Drittanbieter die Mobilfunknummer zur Abrechnung kostenpflichtiger Dienste nutzen. Mit einer Drittanbietersperre sind Eltern wie Kinder also vor überraschenden Posten auf der Handyrechnung sicher. Informationen dazu finden Interessierte hier.

Nutzt das Kind das Gerät der Eltern mit, so empfiehlt sich die Einrichtung eines eigenen Kinder-Accounts ohne den Zugriff auf Zahlungsquellen. Außerdem lassen sich In-App-Käufe mit einem Passwort-Schutz versehen.

Hat bereits eine ungewollte Abbuchung stattgefunden, empfiehlt Guzenda, umgehend Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen und diesen auf die fehlende Genehmigung der Käufer durch die Eltern hinzuweisen. Rechtliche Beratung erhalten Betroffene bei der VZB:

  • Telefonische Beratung, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
  • E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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