In den letzten Jahren gründete sich innerhalb des Darknet eine Vielzahl von kriminellen Handelsplattformen, die dem Modell der legal zugängigen Online-Marktplätze folgen.

Eine breitgefächerte Auswahl an illegalen Gütern, insbesondere Betäubungsmittel, wird durch verschiedene Händler angeboten. Die illegalen Online-Märkte sind in der Regel nicht dauerhaft präsent.

Viele derartige Handelsplätze verlassen nach geraumer Zeit das „Marktgeschehen“, zugleich entstehen regelmäßig neue.

Das BKA ermittelt und recherchiert im Darknet auch nach illegalen Schuss-, Kriegswaffen und Explosivstoffen.

Abnehmer und Anbieter treten in der Regel anonym auf den OnlinePlattformen auf. Durch die Nutzung von verschlüsselten IP-Adressen, lassen sich die Täter nur sehr schwer zurückverfolgen.

Geschäftsabsprachen laufen in geschlossenen Chats, gezahlt wird nicht mit Bargeld, sondern in Bitcoins.

Reaktivierte Schusswaffen

Der Handel über diese illegalen Plattformen begünstigt die Beschaffung von reaktivierten Schusswaffen.

In Deutschland und Europa hat dieser illegale Umbau von im Ausland hergestellten so genannten Dekorations- und Salutwaffen zugenommen. Es handelt sich hierbei um nicht oder nur eingeschränkt funktionsfähige (nicht schussfähige) Waffen.

Wie auch in Deutschland können in vielen Mitgliedstaaten der EU nach den jeweiligen Vorschriften bearbeitete Dekorations- und Salutwaffen erlaubnisfrei erworben werden.


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Diese nicht funktionsfähigen Schusswaffen sind für Kriminelle attraktiv, da sie mit entsprechenden Kenntnissen und Hilfsmitteln in funktionsfähige Schusswaffen umgeändert werden können.

Die dann illegal reaktivierten Schusswaffen gelangen unter anderem über den Darknet-Handel vielfach ins kriminelle Milieu.

Insgesamt ist auf den Darknet-Plattformen das Angebot an Waffen aber noch deutlich geringer als beispielsweise an illegalen Betäubungsmitteln oder Falschgeld.

Typisch für das Darknet ist auch eine relativ hohe Anzahl an Betrügern, die lediglich vortäuschen, Schusswaffen oder Munition anzubieten.

Presseinformation des Bundeskriminalamtes 27.7.2016


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