Die Behauptung
In einem TikTok-Video wird behauptet, dass Arbeitnehmer:innen bei Temperaturen über 26 Grad Celsius gesetzlich Anspruch auf zusätzliche Pausen hätten und ab 30 Grad sogar nur noch die halbe Zeit arbeiten müssten. Diese Regelungen seien ab sofort gültig. Zudem gebe es eine Verpflichtung zur Bereitstellung kostenloser Sonnencreme an deutschen Stränden.
Aufgestellt von: TikTok
Falsch
Falsch. Bei den vermeintlichen „neuen gesetzlichen Vorschriften“ handelt es sich lediglich um Vorschläge der Partei Die Linke. Es existiert derzeit weder ein Gesetz zu zusätzlichen Hitzepausen noch zu einer verpflichtenden Kürzung der Arbeitszeit aufgrund hoher Temperaturen.
Kurze Faktenübersicht:
In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell ein TikTok-Video, das angebliche neue Arbeitsschutzvorschriften bei Hitze präsentiert.
- Kein Gesetz zu Hitzepausen: Aktuell gibt es keine gesetzlich festgeschriebenen zusätzlichen Pausen oder Arbeitszeitverkürzungen bei hohen Temperaturen.
- Forderungen der Linken: Die behaupteten Regelungen stammen aus einem Positionspapier der Partei „Die Linke“ und sind keinesfalls in geltendes Recht übergegangen.
- Bestehende Pflichten: Arbeitgeber müssen zwar Schutzmaßnahmen bei Hitze treffen, es gibt jedoch keine verbindliche Pflicht zu speziellen Pausen oder Zeitverkürzungen.
- Keine Sonnencreme-Pflicht: Das Bereitstellen kostenloser Sonnencreme an Stränden ist freiwillig und kein verpflichtender Standard.
Viraler Hitzeschutz-Fake: Was wirklich hinter der Meldung steckt
Seit wenigen Tagen geht ein TikTok-Video viral, das vermeintlich sensationelle Nachrichten für Beschäftigte bereithält. Demnach habe die Regierung neue Regelungen für den Arbeitsschutz bei Hitze beschlossen. Demnach sollen Arbeitnehmer:innen schon bei 26 Grad Anspruch auf zehn Minuten extra Pause pro Stunde erhalten und bei Temperaturen über 30 Grad gar jede halbe Stunde pausieren dürfen. Zudem soll die Arbeitszeit bei über 30 Grad Celsius um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Erste Unternehmen hätten dies bereits umgesetzt, so heißt es im Video. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Dies ist eine klare Falschbehauptung.
Die angeblichen „neuen Regelungen“ stammen aus einem Positionspapier von Jan van Aken, dem Vorsitzenden der Partei „Die Linke“. Das Papier trägt den Titel „Hitzeschutz ist Arbeitsschutz – jetzt handeln“. Darin formuliert van Aken klare Forderungen, um Arbeitnehmer besser vor den Gefahren extremer Hitze zu schützen. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um politische Vorschläge, keineswegs um bereits bestehendes Recht oder beschlossene Maßnahmen. Van Akens Vorschläge werden im Video jedoch bewusst falsch dargestellt und als Realität präsentiert, was eine massive Täuschung der Zuschauer darstellt.
Hinweis: Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) liegt das Papier von Jan van Aken vor, in dem er ausdrücklich bestätigt, dass es sich lediglich um politische Forderungen handelt.
Im Video wird ebenfalls eine angebliche Pflicht genannt, an Stränden kostenlos Sonnencreme bereitzustellen. Zwar enthält das Positionspapier auch diese Forderung, doch von einer Umsetzung in geltendes Recht kann keine Rede sein. Einige Kommunen, beispielsweise Graal-Müritz bei Rostock, bieten solche Services zwar freiwillig an, doch eine flächendeckende Regelung existiert nicht.
Der reale Hintergrund: Was aktuell gesetzlich geregelt ist.
Um die Hintergründe besser zu verstehen, ist ein Blick auf die derzeitige Rechtslage erforderlich. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichten Arbeitgeber in Deutschland, bei hohen Temperaturen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ab 26 Grad umfasst dies beispielsweise ausreichendes Lüften, Schattenvorrichtungen wie Jalousien oder Ventilatoren sowie eine ausreichende Versorgung mit Getränken.
Bei einer Raumtemperatur von über 30 Grad sind Arbeitgeber zu weitergehenden Schutzmaßnahmen verpflichtet, beispielsweise durch das Einrichten kühlerer Aufenthaltsorte oder die Anpassung der Arbeitsabläufe. Eine gesetzliche Regelung zu zusätzlichen Pausen oder einer generellen Verkürzung der Arbeitszeit gibt es hingegen nicht. Erst ab einer Temperatur von 35 °C kann die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen möglicherweise gar nicht mehr zumutbar sein. Auch hier gibt es keine vorgeschriebene Pausenregelung oder Arbeitszeitverkürzung, sondern lediglich Empfehlungen für Schutzmaßnahmen.
Manipulierte Fakten: Warum sind solche Fake-News gefährlich?
Derartige Desinformationen sind keineswegs harmlos. Sie erzeugen falsche Erwartungen und stiften bei Arbeitnehmern wie Arbeitgebern gleichermaßen Unsicherheit. Beschäftigte könnten auf Grundlage solcher Videos ihre Rechte falsch einschätzen und möglicherweise Schutzmaßnahmen verlangen, die ihnen gar nicht zustehen. Arbeitgeber wiederum werden in Erklärungsnot gebracht, wenn plötzlich fälschlicherweise zusätzliche Pausen eingefordert werden.
Hier zeigt sich besonders eindrücklich, wie schnell politische Vorschläge – gezielt oder unabsichtlich – als Fakten verbreitet und damit zu gefährlichen Falschinformationen werden können. Die klare Konsequenz daraus ist: Solche viralen Meldungen sollten keinesfalls unreflektiert geteilt oder für bare Münze genommen werden, ohne sie genau zu prüfen.
FAQ: Fragen und Antworten zur Falschmeldung „Hitzepausen”
Gibt es aktuell gesetzliche Hitzepausen?
Nein, es gibt lediglich allgemeine Schutzmaßnahmen, jedoch keine zusätzlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Pausen bei Hitze.
Sind Arbeitgeber verpflichtet, Sonnencreme bereitzustellen?
Nein, diese Bereitstellung ist freiwillig. Zwar handeln einzelne Kommunen dementsprechend, eine Pflicht existiert jedoch nicht.
Wer steckt hinter den Hitzepausen-Forderungen?
Die Partei „Die Linke“ mit ihrem Vorsitzenden Jan van Aken hat dies in einem Forderungspapier vorgeschlagen.
Haben einige Unternehmen die Pausenregelungen bereits eingeführt?
Einzelne Unternehmen könnten dies zwar freiwillig tun, doch gesetzlich vorgeschrieben ist es keinesfalls.
Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber tatsächlich treffen?
Bei hohen Temperaturen sind Lüftung, Getränkeversorgung, Schattenspender und gegebenenfalls Anpassungen der Arbeitsabläufe vorgeschrieben.
Fazit: Vorsicht vor viralen Falschnachrichten zu Hitzepausen!
Derzeit gibt es keine gesetzlichen Neuerungen zu Hitzepausen oder zur Bereitstellung kostenloser Sonnencreme. Es handelt sich hierbei klar um politische Forderungen, nicht um beschlossenes Recht. Faktencheck schützt vor Desinformation: Prüfe, bevor du teilst!
Quelle: DPA, ÖGB
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🔄 Hinweis: Dieser Artikel wurde am 16.07.2025 um einen Hinweis zur geplanten Hitzeschutzverordnung in Österreich ergänzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
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