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Damit hatte eine Mutter aus Niedersachsen wohl nicht gerechnet: Nachdem sie ihren siebenjährigen Sohn ein Online-Spiel auf ihrem Handy spielen ließ, flatterte eine saftige Rechnung in Höhe von 2753,91 Euro ins Haus.

In-App-Käufe als Ursache: Die gesamte Summe sei bei dem Spiel über die Tätigung von In-App-Käufen aufgelaufen. Die Mutter habe ihrem Sohn erlaubt, mittels einer Gutscheinkarte kleinere Käufe innerhalb des Spieles zu tätigen. Die Krux an der Sache: Sie hatte vergessen, zudem die Daten ihrer Kreditkarte hinterlegt zu haben, womit das Unheil seinen Lauf nahm. Der Siebenjährige spielte das Spiel heimlich und kaufte innerhalb des bunten Games fröhlich ein, so eine Mitteilung der niedersächsischen Verbraucherzentrale.

Taschengeldregelung als Rettung

Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, empfiehlt in solchen Fällen, den Forderungen zu widersprechen, da Minderjährige auf eigene Faust lediglich Ausgaben im Rahmen ihres Taschengeldes tätigen dürfen. In diesem Fall habe es keinen Vertrag zwischen Spieleanbieter und der Mutter gegeben. Das Unternehmen habe nach Aufforderung der Verbraucherzentrale auf den größten Teil der Forderung verzichtet, sodass lediglich 99,60 Euro gezahlt werden mussten.

Verständnis für Eltern

Die Rechtsexpertin rät Eltern, die ihre Kinder mit den eigenen Mobiltelefonen spielen lassen, dringend dazu im Voraus die Geräteeinstellungen zu überprüfen. Eine Möglichkeit zur Vermeidung unerwünschter Kosten sei beispielsweise ein Passwortschutz für Käufe über das Handy oder eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter. Dennoch könne Körner nachvollziehen, dass Eltern ihren Kindern das Spielen mit dem Handy erlauben – insbesondere in Zeiten der Pandemie und wenn im Home-Office die Zeit fehlt.

Quellen:
Mit Handy der Mutter: Siebenjähriger verzockt rund 2700 Euro – dpa – FAZ
Siebenjähriger verzockt rund 2.700 Euro durch Handyspiel (t-online.de)
Gastautorin: Annika Hommer von “Irgendwas Mit Schreiben
Artikelbild: Shutterstock.com / giuseppelombardo

 


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