Dunkle Welt unter dem Glanz des Internets

Das Internet bietet uns Möglichkeiten, die noch vor wenigen Jahrzehnten unvorstellbar waren. Doch während viele diverse Online-Plattformen nutzen, um ihre Fähigkeiten zu verbessern, Freundschaften zu schließen oder einfach nur Spaß zu haben, gibt es eine dunkle Ecke des Internets, die nicht übersehen werden darf: Kinderpornografie.

Kindesmissbrauch: Ein Verbrechen, das nicht verborgen bleibt

Unabhängig vom Format – Bilder, Videos, Texte oder Zeichnungen – sind kinderpornografische Darstellungen oder Inhalte zu Kindesmissbrauch weltweit Gegenstand der Strafverfolgung. Es ist strafbar, derartige Inhalte zu besitzen, zu erwerben oder zu verbreiten.

Darunter fallen auch sexuell anstößige Darstellungen von Kindern, so genannte „Posing-Darstellungen“. Bei diesen Bildern handelt es sich häufig um nackte oder teilweise bekleidete Kinder, die in aufreizenden Posen gezeigt werden, die einen sexuellen Bezug haben.

Kampf gegen Kinderpornografie: Eine gesellschaftliche Verantwortung

Jeder Internetnutzer kann ungewollt mit kinderpornografischem Material konfrontiert werden oder zufällig auf Seiten mit solchem Inhalt stoßen. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Inhalte und die Seiten gemeldet werden. Die Kampagne der Polizei „SOUNDS WRONG“ gibt dazu eine genaue Anleitung.

Verdacht auf Kinderpornografie: Der Weg zur Anzeige

Bei Verdacht auf Kinder- und Jugendpornografie sollte man sich frühzeitig mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung setzen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Frage, wie mögliche Beweise, z.B. Screenshots von Internetseiten, gesichert werden können. Denn wer versucht, kinder- oder jugendpornografische Darstellungen zu sichern, macht sich unter Umständen strafbar, da bereits der Besitz strafbar ist.

Wie wird man aktiv? Meldeverfahren und Vorsichtsmaßnahmen

Wenn Sie kinderpornografische Inhalte im Internet entdecken, melden Sie diese unverzüglich

Verzichten Sie jedoch auf eigene Recherchen, um sich nicht selbst strafbar zu machen (FAQ zum Umgang mit Kinderpornografie).

Die Polizei in der Bekämpfung von Kinderpornografie

Die Polizei spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Kinderpornografie. Spezialisierte Fahndungseinheiten durchsuchen das Internet nach strafbaren Inhalten. Trotz der vermeintlichen Anonymität des Internets ist die Polizei in der Lage, Tatbeteiligte zu identifizieren und ihre strafbaren Handlungen zu ahnden.

Hilfe für Betroffene

Hilfe gibt es auch für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch konsumieren. Auf YouTube bietet „KeinTaeterWerden“ Unterstützung an.

Quelle: YouTube/KeinTaeterWerden: Trailer STIGMA – Kurzfilm über Pädophilie

Jeder sollte sich bewusst sein, dass er Teil der Lösung ist. Wir können dazu beitragen, die Online-Welt sicherer zu machen, indem wir proaktiv handeln und den Mut haben, verdächtige Aktivitäten zu melden.

Quelle:

§ 184c StGB, § 184b StGB, Sounds Wrong – gegen die Verbreitung von Kinderpornografie
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)