Faktencheck – Kostet der Zahnersatz für Asylbewerber Milliarden?

Autor: Ralf Nowotny


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Aslybewerber sollen das Recht auf Komplettsanierung der Zähne haben, dies würde den Steuerzahler Milliarden Euro kosten. So wird zumindest auf einem Bild behauptet.

Bereits im Juli 2016 berichteten wir über diese Behauptung, die jetzt erneut auf Facebook verbreitet wird:

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

„Bundesärztekammer bestätigt:
Jeder Asylbewerber hat das Recht auf eine Komplettsanierung seiner Zähne – auf Kosten der deutschen Steuerzahler! – Experten rechnen mit Milliarden-Kosten.“

Woher stammt die Zahl?

Im Facebook-Beitrag wird sich auf einen Artikel der „Stuttgarter Nachrichten“ berufen. Tatsächlich findet sich dort ein Artikel mit dem Titel „Zahnersatz könnte Milliarden kosten“ vom Januar 2016. Konkret sagte der Direktor der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: „Bei einem großen Teil der Flüchtlinge besteht Bedarf auf eine umfassende zahnmedizinische Behandlung oder Sanierung der Gebisse. Das ist mit entsprechenden Kosten verbunden“.

Weiter wird berichtet, dass Experten von Kosten in Höhe von 10.000 Euro pro Komplettbehandlung ausgehen, was sich angesichts der Flüchtlingszahlen auf mehrere Milliarden summieren würde.

Was bekommen Asylbewerber bezahlt?

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt dies in Paragraph 4 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt), Absatz 1:

Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden Schutzimpfungen entsprechend den §§ 47, 52 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Das klingt schon mal ein wenig anders als „Recht auf Komplettsanierung“. Einer Informationsbroschüre der Bundesärztekammer kann man entnehmen, dass jeder Zahnarzt individuell entscheiden muss, ob und in welchem Umfang eine Behandlung nötig ist, da mögliche zahnerhaltende Maßnahmen eventuell nicht von den Sozialkassen gedeckt werden, sprich: der Zahnarzt auf den Kosten sitzen bleibt.
Somit ist klar: Es gibt kein Recht auf eine Komplettsanierung!

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten?

Die Bundesärztekammer hat in der Zwischenzeit ausführliche Zahlen und Statistiken diesbezüglich vorgelegt. In einer 107 Seiten umfassenden Studie legten sie Zahlen und Fakten zu Mundgesundheit, Versorgungsbedarfen und deren Kosten für Flüchtlinge vor.
Wer nicht soviel lesen möchte, findet hier auch eine Kurzzusammenfassung.

Demnach liegen die Kosten bei 178 € bis 1759 € pro Flüchtling.

Die Zahnerkrankungslast bei Asylbewerbern entspricht in etwa der von Deutschen vor 30 Jahren.

Fazit

Es ist falsch, dass Asylbewerber ein Recht auf Komplettsanierung haben. Es ist dem Arzt überlassen, welche Eingriffe aus medizinischen Gründen unaufschiebbar sind. Somit sind Komplettsanierungen ausgeschlossen, der Zahnarzt würde auf den Kosten dafür sitzen bleiben.

Zudem wurden die Kostenvon 10.000 € pro Flüchtling in der „Stuttgarter Zeitung“ viel zu hoch geschätzt. Die tatsächlichen Kosten sind zwar dann immer noch beträchtlich, liegen aber weit unter dem Schätzwert von mehreren Milliarden.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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