Richtig gut versichert: Krankenversicherungen für Haustiere

Wie sinnvoll ist eine Versicherung für die tierischen Mitbewohner? Wenn das Haustier krank wird, kann das richtig teuer werden. Bei Tierkrankenversicherungen gibt es große Preisunterschiede, Leistungseinschränkungen sowie erhebliche Selbstbehalte. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was vor Vertragsabschluss zu beachten ist.

Autor: Susanne Breuer

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Eine Behandlung oder Operation von Hund und Katze beim Tierarzt oder in der Tierklinik kann schnell ins Geld gehen. Mit einer Tierkrankenversicherung kann man sich vor diesem finanziellen Risiko schützen. Aber: Die Policen sind teuer, und nicht alle Behandlungen werden bezahlt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Zudem werden meist nur gesunde Tiere versichert. Mit regelmäßigen Rücklagen kann man vorsorgen.

Krankenversicherungen für Tiere? Vor Abschluss gut informieren

„Die Unterschiede bei den Preisen und den versicherten Risiken einer Tierkrankenversicherung sind enorm“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Sie rät, sich vor dem Abschluss einer Tierkrankenversicherung gründlich zu informieren und Tarife und Bedingungen zu vergleichen.  

Eine Tierkrankenversicherung kann als Operationskosten- und Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Die umfangreichere Krankenvollversicherung ist meist dreimal so teuer wie eine OP-Versicherung. Und: Je älter das Tier bei Vertragsabschluss ist, desto höher wird der Beitrag. Bei älteren Tieren oder bei Vorerkrankungen fordern die Versicherungen mitunter ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand. Ist ein Tier bei Vertragsabschluss krank, gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten ab Vertragsbeginn.

Die Tierkrankenversicherung erstattet die Tierarzt- und Operationskosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente, Unterbringung und Diagnostik. Eine Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Not oder auch Impfungen übernehmen viele Versicherer nicht. Auch eine Tätowierung oder Kennzeichnung mit einem Chip sind häufig nicht versichert.

Tierärzte rechnen je nach Aufwand zwischen dem einfachen und vierfachen Gebührensatz ab. Die Versicherungsunternehmen bezahlen nicht jeden Gebührensatz. Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Üblicherweise übernimmt die Versicherung nur 80 Prozent der erstattungsfähigen Kosten. Manche Versicherer kommen nur bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag – beispielsweise 2.500 Euro – für die Tierarztkosten auf.  

Weitere Informationen und Beratung

Ausführliche Informationen zu Tierkrankenversicherung sowie zur wichtigen Tierhaftpflichtversicherung bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite an. 

Quelle:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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