Ein Klick – drei Verträge: Wie windige Kreditkartenanbieter Verbraucher abzocken

Autor: Kathrin Helmreich


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So zocken Betrüger Verbraucher mit vermeintlich kostenfreien Kreditkarten ab
So zocken Betrüger Verbraucher mit vermeintlich kostenfreien Kreditkarten ab

Flüssig sein – für viele Verbraucher ein echtes Problem, gerade in den wirtschaftlich schwierigen Corona-Zeiten. Abhilfe versprechen vermeintlich kostenfreie Kreditkarten.

Angebote für Kreditkarten gibt es zuhauf im Internet. Doch kostenfrei ist hier am Ende rein gar nichts. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt.

Immer wieder melden sich verzweifelte Verbraucherinnen und Verbraucher in den Beratungsstellen der VZB: Inkassopost ist ins Haus geflattert – und dies gleich dreifach. Wie kann das sein?

„Kostenlose“ Kreditkarte kostet über 1.000 Euro

„Verbraucher landen auf der Suche nach kostenfreien Kreditkarten immer wieder auf den Webseiten windiger Anbieter, häufig mit Sitz im Ausland“,

so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Gibt der Verbraucher seine Daten in die Anfragemaske ein, nimmt das Drama seinen Lauf: Für die eben noch kostenlose Kreditkarte werden plötzlich knapp 100 Euro fällig.

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Dabei bleibt es aber nicht: Die Abzocker stellen weitere Gebühren von über 300 Euro in Rechnung für die Entfernung etwaiger negativer Schufa-Einträge. Und wenn man den Verbraucher schon mal am Haken hat, stellt man auch noch eine weitere Rechnung von mehr als 300 Euro für eine „Bonitätsverwaltung“.

„Jede dieser Forderungen wird später einzeln von einem Inkassodienst eingetrieben, da hinter jeder der drei Rechnungen ein anderer Anbieter steht. Mit zusätzlichen Inkassokosten kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen“,

so Kahnert.

Moderne Webseiten – intransparente Kosten versteckt im Kleingedruckten

Die Webseiten sind alle ähnlich aufgebaut. Modern und vermeintlich übersichtlich

„Nutze ich die Webseiten auf dem Handy, wird häufig nur das Formular selbst angezeigt, in das ich meine persönlichen Daten eintrage. Über die Kosten wird darin nicht informiert.

Diese sehe ich nur, wenn ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchforste oder deutlich unterhalb des ‚Jetzt-Kaufen‘-Buttons die kleingedruckt wiedergegebenen Gebühren studiere, die dort gerne in ‚Cent pro Tag bei 365 Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit‘ angegeben werden.

Bei so viel Intransparenz kann nicht von übereinstimmenden Willenserklärungen gesprochen werden, die für einen Vertragsschluss erforderlich sind“,

so die Juristin. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind solche Verträge daher nie zu Stande gekommen.

Kümmern müssen sich Betroffene trotzdem:

„Setzen Sie sich zur Wehr“,

appelliert Kahnert.

„Nutzen Sie unsere Musterbriefe oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie Opfer dieser Masche geworden sind. Lassen Sie sich durch die Inkassopost nicht einschüchtern. Dieses Geschäft darf sich für die Anbieter nicht mehr lohnen.“

Betroffene können sich auch telefonisch bei der VZB beraten lassen:

Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung,

E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: Shutterstock / Von Andrey_Kuzmin


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