Seit Tagen bekommen wir immer wieder Anfragen zu einem Leistungsbescheid, der auf Facebook herumgereicht wird.
Diesem Leistungsbescheid zufolge erhält eine zehnköpfige Familie pro Monat rund 7.300 EUR.
Solche Leistungsbescheide tauchen immer wieder in den sozialen Medien auf. Den ursprünglichen Ersteller kann man am Ende meist nicht eruieren, denn Nutzer TEILEN solche Beiträge nicht, sondern kopieren die Bilder auf Ihren Rechner, um sie dann an einer anderen Stelle auf Facebook, wie z.B. in Gruppen, wieder hochzuladen. Dadurch gibt es verschiedene “Ersteller”.
Die Fragen, die wir zu diesem Bericht erhalten, beginnen mit: “Ist das ein Fake?” oder “Ist der Bescheid echt?” – und enden mit “Wird das jeden Monat BAR ausbezahlt?”.
Es handelt sich um folgenden Bescheid. Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir Namen und Geburtsdaten unkenntlich gemacht:


Was wir sagen können: Es handelt sich hierbei um keine Fälschung.
Die Frage ist eher, wie solche Leistungsbescheide immer wieder den Weg ins Netz finden und sensible persönliche Daten einfach so veröffentlicht werden. Aber das ist ein anderes Thema.
Wir haben mit dem Landratsamt Kontakt aufgenommen.
Wir haben das Landratsamt des Landkreises Leipzig von dem auf Facebook geteilten Dokument in Kenntnis gesetzt und nachgefragt.

Die Kernpunkte der Antwort zu Beginn:
- Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt. Der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.
und
- Ausgezahlt würde jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte.
Die komplette Antwortet auf unsere Anfrage:
“…Ihre Arbeit schätzen wir sehr, halten uns aber auch an den Datenschutz.
Zur Frage, ob die in den sozialen Medien kursierenden Fotos mit abgebildete Schriftstücken echt sind, darf das Landratsamt Landkreis Leipzig keine Stellung beziehen. Diese Aussage fällt unter den Sozialdatenschutz.
Auch wurde ein solches Schreiben nicht durch das Amt in den Umlauf gegeben. Daher (vorsorglich) der dringende Hinweis: Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden!
Allgemein ist jedoch zu sagen, dass die Bescheide die vom Landratsamt Landkreis Leipzig in Angelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erstellt werden, in ihrer äußeren Erscheinung dem abgebildeten Schriftstück entsprechen.
Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird. Diese stimmt nicht notwendiger weise mit dem Auszahlungsbetrag überein.
Zum Beispiel können die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie monatlich durchaus über 4000 Euro betragen.
Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.
Ausgezahlt würde jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte.
Zur groben Orientierung:
Eine Flüchtlingsfamilie, die unter den Rechtskreis nach § 2 AsylbLG fällt, erhält Leistungen analog dem SGB XII. In einer Familienkonstellation mit 10 Personen kann von im Schnitt etwa mit 300 Euro pro Person ausgegangen werden. Die genauen Zahlen sind öffentlich zugänglich.
Ich hoffen, diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
~~~~~~~~~~~~~
Landkreis Leipzig
Büro des Landrats – Pressesprecherin
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
www.landkreisleipzig.de”
Nicht das erste Mal!
In den letzten Jahren gab es immer wieder Leistungsbescheide, die – aus welchen Gründen auch immer – in den sozialen Medien veröffentlicht wurden. Mittlerweile haben wir schon über ein Dutzend Berichte zu diesen Fällen geschrieben, die auf unserer Webseite hier abrufbar sind.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

