Meta verabschiedet sich nicht nur von zertifizierten Faktencheckern, sondern lockert gleichzeitig seine Gemeinschaftsstandards. Mit der Einführung eines Community-basierten Systems wälzt das Unternehmen die Verantwortung für die Wahrheit auf die Nutzer:innen ab – eine Entscheidung mit weitreichenden und riskanten Konsequenzen.
Meta möchte Hassrede eindämmen und Schutzräume schaffen? Klingt gut, aber die Realität sieht anders aus: Die Gemeinschaftsstandards von Facebook, Instagram und Threads stecken voller Ausnahmen und Widersprüche, die dafür sorgen, dass Hass und Diskriminierung weiter blühen können. Besonders in den Regelungen zu „Hasserfülltem Verhalten“ und den Kategorien „Stufe 1“ und „Stufe 2“ zeigt sich ein Problem: Was verboten scheint, wird gleichzeitig an anderer Stelle erlaubt. Willkommen im Labyrinth der Ausflüchte.
Ingrid Brodnig entlarvt Metas Rückschritt: Die Journalistin Ingrid Brodnig hat auf Bluesky und Facebook eine detaillierte Analyse veröffentlicht, die die problematischen Änderungen an Metas Gemeinschaftsstandards schonungslos aufdeckt. Sie zeigt, dass Meta nun Unterstellungen von psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit Geschlecht oder sexueller Orientierung, entmenschlichende Vergleiche wie Frauen als „Haushaltsobjekte“ und trans* Menschen als „es“ erlaubt. Auch Passagen, die die Minderwertigkeit von Menschen untersagen, wurden gestrichen, und beleidigende Sprache ist in Debatten über LGBTQ+-Rechte oder Migration zulässig. Brodnigs Analyse zeigt, wie Meta den Schutz marginalisierter Gruppen zurückfährt – auch in der deutschsprachigen Version der Richtlinien.
Was Meta am 7. Januar 2025 noch schützte – und warum das heute fehlt
Zwischen dem 7. Januar und dem 11. Januar 2025 hat Meta wichtige Schutzmaßnahmen aus den Gemeinschaftsstandards gestrichen. Diese Änderungen schwächen den Schutz für Betroffene und schaffen mehr Raum für problematische Inhalte. Ein Überblick:
Konkrete Beispiele für Hass entfernt: Am 7. Januar wurden entmenschlichende Vergleiche noch klar definiert, z. B. „Black people and apes“ oder „Muslim people and pigs“. In den aktuellen Richtlinien wurden diese Beispiele gestrichen, während die allgemeine Kategorie „Dehumanising speech“ bestehen bleibt. Ohne diese konkreten Vorgaben wird die Moderation schwieriger, da mehr Interpretationsspielraum entsteht.
Kein Schutz mehr vor COVID-19-Vorwürfen: Aussagen, die Menschen beschuldigen, das Coronavirus zu verbreiten oder dafür verantwortlich zu sein, waren am 7. Januar noch verboten. Diese spezifische Regelung wurde gestrichen – obwohl solche Vorwürfe weiterhin diskriminierend und schädlich sein können.
Satirische Inhalte leichter nutzbar: Früher mussten satirische Absichten klar erkennbar sein, um diskriminierende Inhalte zu rechtfertigen. Diese Anforderung wurde in den aktuellen Standards abgeschwächt, was es einfacher macht, problematische Inhalte als „Satire“ zu tarnen. Dennoch fordert Meta weiterhin, dass Satire eine klar kritisierende Intention haben muss.
Schutz vor „Lächerlichmachen“ von Krankheiten gestrichen: Am 7. Januar waren Inhalte, die Menschen wegen ihrer Krankheit verspotten, ausdrücklich verboten. Diese Regelung fehlt nun vollständig, wodurch Betroffene weniger geschützt werden.
Abschaffung geschützter Räume: Der Schutz sensibler Räume, wie Gesundheitsgruppen, wurde gestrichen. Gleichzeitig erlauben die neuen Standards geschlechtsspezifische Einschränkungen in bestimmten Räumen, wie Toiletten oder Sportvereinen. Dies könnte gezielte Ausgrenzung erleichtern.
Die neuen Standards – mehr Freiheiten, mehr Lücken
Die aktuellen Gemeinschaftsstandards vom 11.1.2025 weisen nicht nur Lücken durch gestrichene Regeln auf, sondern schaffen auch neue problematische Freiheiten:
Mehr Spielraum für diskriminierende Aussagen: Aussagen, die psychische Erkrankungen oder Abnormalitäten mit Geschlecht oder sexueller Orientierung in Verbindung bringen, sind nun erlaubt – solange sie in einem politischen oder religiösen Kontext stehen. Solche Aussagen normalisieren Stigmatisierung und diskriminierende Diskurse.
Erlaubnis zur geschlechtsspezifischen Ausgrenzung: Inhalte, die geschlechtsspezifische Einschränkungen in Berufen wie Militär, Bildung oder Polizei befürworten, sind zulässig, wenn sie auf religiösen Überzeugungen basieren. Solche Regelungen gefährden Fortschritte bei der Gleichstellung.
„Satire“ als Schlupfloch: Die weniger klare Definition von Satire eröffnet die Möglichkeit, diskriminierende Inhalte als humorvoll zu rechtfertigen. Obwohl Meta die Absicht von Satire weiterhin als entscheidend sieht, bleibt die Bewertung in der Praxis oft schwierig.
Meinungsfreiheit lässt mehr Raum für Hassrede und Diskriminierung, oft auf Kosten vulnerabler Gruppen.
Analyse und Faktencheck: Das steckt hinter Metas Gemeinschaftsstandards
1. Unterstellungen von psychischen Erkrankungen oder Anomalien

Was erlaubt ist: Meta erlaubt Aussagen, die mentale Erkrankungen oder Abnormalitäten in Verbindung mit Geschlecht oder sexueller Orientierung bringen, sofern sie in einem politischen oder religiösen Kontext stehen.
Passage:
„We do allow allegations of mental illness or abnormality when based on gender or sexual orientation, given political and religious discourse about transgenderism and homosexuality.“
Warum problematisch: Solche Aussagen stigmatisieren LGBTQ+-Personen und legitimieren Diskriminierung unter dem Deckmantel eines „Diskurses“.
Konsequenz: Der Schutz vor Stigmatisierung wird geschwächt, und Vorurteile könnten verstärkt werden.
Eine Aussage wie „Transgender-Personen sind verrückt und brauchen Therapie“ könnte durch den politischen oder religiösen Kontext als legitim betrachtet werden. Solche Inhalte stützen sich oft auf pseudowissenschaftliche Argumente und verstärken gesellschaftliche Vorurteile.
2. Entmenschlichende Vergleiche
Was erlaubt ist: Bestimmte Vergleiche, die Menschen entmenschlichen, wie z. B. die Gleichsetzung mit Tieren oder Krankheitserregern, werden explizit verboten.
Passage:
„Dehumanising speech in the form of comparisons to or generalisations about animals, pathogens or other sub-human life forms, including: Black people and apes or ape-like creatures; Jewish people and rats; Muslim people and pigs.“
Warum problematisch: Diese Beispiele sind klar definiert, doch andere entmenschlichende Vergleiche, wie z. B. das Bezeichnen von Menschen als „Objekte“, fehlen im Text.
Konsequenz: Eine fehlende Vollständigkeit bei entmenschlichenden Vergleichen könnte Lücken im Schutz schaffen.
Aussagen wie „Migranten sind wie Parasiten, die unsere Gesellschaft zerstören“ könnten aufgrund fehlender expliziter Nennung von „Parasiten“ in den Richtlinien nicht entfernt werden, obwohl sie klar entmenschlichend sind.
3. Geschlechtsspezifische Einschränkungen in Berufen
Was erlaubt ist: Meta erlaubt Inhalte, die geschlechtsspezifische Einschränkungen in Berufen wie Militär, Polizei oder Bildung befürworten, wenn diese auf religiösen Überzeugungen basieren.
Passage:
„We do allow content arguing for gender-based limitations of military, law enforcement and teaching jobs. We also allow the same content based on sexual orientation, when the content is based on religious beliefs.“
Warum problematisch: Solche Regelungen könnten dazu führen, dass diskriminierende Ansichten als Teil legitimer Debatten akzeptiert werden.
Konsequenz: Fortschritte bei der Gleichstellung könnten gefährdet werden.
Ein Kommentar wie „Frauen gehören nicht in Führungspositionen, weil sie emotional sind“ könnte als Ausdruck einer religiösen Überzeugung gewertet werden und deshalb zulässig sein, obwohl er geschlechtsspezifische Diskriminierung fördert.
4. Beleidigende Sprache oder Kraftausdrücke
Was erlaubt ist: Geschlechtsspezifische Beleidigungen wie „Fuck [Protected Characteristic]!“ oder Kraftausdrücke wie „c**t“ sind in spezifischen Kontexten, z. B. bei romantischen Trennungen, erlaubt.
Passage:
„Targeted cursing, except certain gender-based cursing in a romantic break-up context.“
Warum problematisch: Diese Regelung senkt die Schwelle für beleidigende Sprache und normalisiert aggressive Rhetorik.
Konsequenz: Das Online-Klima könnte toxischer werden.
Ein Beitrag wie „Du bist so dumm, geh und verpiss dich!“ könnte als persönliche Meinungsäußerung gewertet werden und bestehen bleiben, obwohl er die Schwelle für akzeptable Online-Kommunikation deutlich senkt.
5. Geschlechtsspezifische Ausgrenzung in Räumen
Was erlaubt ist: Aussagen wie „Transgender sollten keine öffentlichen Toiletten benutzen“ sind erlaubt, wenn sie als Teil gesellschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Debatten betrachtet werden.
Passage:
„Social exclusion, which means things like denying access to spaces (physical and online) and social services, except for sex or gender-based exclusion from spaces commonly limited by sex or gender, such as bathrooms, sports and sports leagues, health and support groups, and specific schools.“
Warum problematisch: Diese Ausnahmen schaffen Schlupflöcher für geschlechtsspezifische Diskriminierung.
Konsequenz: Die gesellschaftliche Integration von LGBTQ+-Personen könnte erschwert werden.
Aussagen wie „Transgender sollten keine öffentlichen Toiletten benutzen“ könnten als Teil einer gesellschaftlichen Debatte betrachtet und daher nicht entfernt werden, obwohl sie klar diskriminierend und ausgrenzend sind.
6. Diskriminierende Aussagen im satirischen Kontext
Was erlaubt ist: Inhalte, die diskriminierend sind, aber als Satire gelten, dürfen bestehen bleiben, sofern die satirische Absicht erkennbar ist.
Passage:
„In certain cases, we will allow content that may otherwise violate the Community Standards when it is determined that the content is satirical.“
Warum problematisch: Satire kann als Deckmantel für Hassrede dienen, wobei die Intention oft schwer objektiv zu bewerten ist.
Konsequenz: Diskriminierung könnte durch Humor normalisiert werden.
Eine Karikatur, die LGBTQ+-Personen als „Karneval der Perversionen“ darstellt, könnte als Satire eingestuft werden, obwohl sie diskriminierend ist und Vorurteile verstärkt.
7. Nutzung von Slurs (Schimpfwörtern)
Was erlaubt ist: Slurs dürfen verwendet werden, wenn sie selbstreferenziell oder in einem „ermächtigenden“ Kontext genutzt werden.
Passage:
„Speech, including slurs, that might otherwise violate our standards is used self-referentially or in an empowering way.“
Warum problematisch: Selbst „empowernde“ Nutzung kann für betroffene Personen belastend sein und Diskriminierung verharmlosen.
Konsequenz: Solche Regelungen könnten Missverständnisse fördern und Diskriminierung normalisieren.
Ein Kommentar wie „Das Wort ‚queer‘ ist doch unser Wort, warum bist du so empfindlich?“ könnte für einige Menschen verletzend sein, selbst wenn es selbstreferenziell oder „ermächtigend“ gemeint ist.
8. Entmenschlichende Sprache und kriminalisierende Vorwürfe
Was erlaubt ist: Inhalte, die Gruppen mit Tieren, Insekten oder Krankheitserregern vergleichen, werden entfernt. Pauschale Vorwürfe von Kriminalität können jedoch bestehen bleiben.
Passage:
„Dehumanising speech in the form of comparisons to or generalisations about animals, pathogens or other sub-human life forms, including“
Warum problematisch: Solche Sprache verstärkt Vorurteile und stigmatisiert Gruppen.
Konsequenz: Realweltliche Gewalt gegen marginalisierte Gruppen könnte gefördert werden.
Aussagen wie „Muslime sind alle Terroristen“ könnten bestehen bleiben, da sie nicht direkt unter die Kategorie „entmenschlichende Sprache“ fallen, aber dennoch Vorurteile und Hass fördern.
9. Inhalte, die Minderheiten historisch abwerten
Was erlaubt ist: Bestimmte diskriminierende Stereotypen, wie Blackface oder Holocaust-Leugnungen, sind verboten.
Passage:
„Harmful stereotypes historically linked to intimidation or violence, such as Blackface; Holocaust denial; claims that Jewish people control financial, political or media institutions;“
Warum problematisch: Solche Richtlinien schließen nicht alle diskriminierenden Inhalte aus.
Konsequenz: Diskriminierende Narrative könnten weiterhin bestehen bleiben.
Aussagen wie „Frauen sind seit jeher nur für den Haushalt gut“ könnten als traditionelle Meinung gewertet werden und bestehen bleiben, obwohl sie sexistische Stereotypen fördern.
10. Aufrufe zur sozialen Ausgrenzung
Was erlaubt ist: Inhalte, die geschlechts- oder geschlechterbasierte Exklusion aus bestimmten Räumen fordern, können toleriert werden.
Passage:
„Social exclusion, which means things like denying access to spaces (physical and online) and social services, except for sex or gender-based exclusion from spaces commonly limited by sex or gender.“
Warum problematisch: Solche Ausnahmen schaffen Raum für gezielte Ausgrenzung.
Konsequenz: Die gesellschaftliche Integration marginalisierter Gruppen wird erschwert.
Ein Kommentar wie „Schwule sollten nicht Lehrer sein dürfen“ könnte als persönliche Meinung gewertet werden und bestehen bleiben, obwohl er eindeutig sozial ausgrenzend ist.
11. Politische Ausschlüsse
Was erlaubt ist: Politische Diskriminierung, wie das Aberkennen des Wahlrechts, ist in bestimmten Kontexten erlaubt.
Passage:
„Political exclusion, which means denying the right to political participation or arguing for incarceration or denial of political rights.“
Warum problematisch: Solche Aussagen untergraben demokratische Prinzipien.
Konsequenz: Die politische Teilhabe marginalisierter Gruppen könnte eingeschränkt werden.
Ein Beitrag wie „Migranten sollten kein Wahlrecht haben, sie zerstören unser Land“ könnte als legitime politische Meinung betrachtet werden, obwohl er klare Ausgrenzung und Diskriminierung darstellt.
Und nur damit es ganz klar ist: Ja, diese Änderungen betreffen auch die deutschsprachige Version der Richtlinien. Zwar sind Plattformen wie Facebook und Instagram gesetzlich verpflichtet, europäische Standards einzuhalten – doch diese Anpassungen zeigen unmissverständlich, wie bereit Meta ist, den Schutz von LGBTQ+-Personen, Frauen oder Migrant:innen aufzugeben. Selbst in einer Region mit strengeren Gesetzen signalisiert das Unternehmen, dass Hass und Diskriminierung mehr Raum bekommen dürfen – auf Kosten all derer, die ohnehin schon um ihre Rechte kämpfen müssen.
Meta senkt den Schutz vor Hassrede: Warum das gefährlich ist
Meta hat in den neuen Richtlinien nicht nur problematische Inhalte erlaubt, sondern auch explizit den Schutz vor Hassrede geschwächt. Besonders gravierend sind folgende Änderungen:
- Schwächung der Schutzbegründung für Hassrede: Der Fokus auf „freie Meinungsäußerung“ verdrängt den Schutz marginalisierter Gruppen.
- Erlaubnis, Gruppen ihr Existenzrecht abzusprechen: Aussagen wie „Diese Gruppe sollte nicht existieren“ sind nicht mehr klar verboten.
- Gruppenvergleich mit Krankheiten: Dehumanisierende Vergleiche werden vermehrt toleriert.
- Erweiterte Ausnahmen für Diskriminierung: Geschlechtsspezifische oder soziale Ausgrenzungen werden in politischen und religiösen Kontexten als akzeptabel betrachtet.
Diese Änderungen zeigen, dass Meta ethische Prinzipien zugunsten einer minimalen rechtlichen Absicherung aufgibt – und damit Hass und Diskriminierung Raum bietet.
Verlagerung des Moderationsfokus: Minimalstandards statt Schutz
Meta hat angekündigt, dass sich die Moderation künftig stärker auf „illegale und schwerwiegende Verstöße“ konzentrieren wird. Inhalte, die Hass fördern, aber nicht gegen nationale Gesetze verstoßen, sollen weniger konsequent geprüft werden. Joel Kaplan, Metas globaler Richtlinienchef, verteidigte dies mit den Worten:
„Es ist nicht richtig, dass Dinge im Fernsehen oder im Kongress gesagt werden können, aber nicht auf unseren Plattformen.“
Diese Argumentation ignoriert jedoch, dass soziale Netzwerke kein regulierter Raum wie Fernsehen oder Kongress sind. Sie verstärken Hass und Desinformation oft unkontrolliert und tragen damit zur Polarisierung bei. Indem Meta den Schutz vulnerabler Gruppen dem „Mainstream-Diskurs“ überlässt, zieht sich das Unternehmen aus seiner Verantwortung zurück.
Politischer Druck und rechtliche Hintergründe: Ein globales Problem
Die Änderungen stehen im Kontext eines politischen Rechtsrucks, insbesondere in den USA. Konservative Politiker:innen haben DEI-Programme (Diversität, Gleichstellung, Inklusion) wiederholt attackiert. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs reagierte Meta, indem sie eigene Diversitätsmaßnahmen zurückfuhr:
- Auflösung des DEI-Teams: Maxine Williams wurde in eine weniger einflussreiche Rolle versetzt.
- Abschaffung diversitätsorientierter Maßnahmen: Manager:innen müssen keine Kandidat:innen aus unterrepräsentierten Gruppen mehr einbeziehen.
- Ende von Förderprogrammen für Minderheiten-Lieferanten.
Meta rechtfertigt diese Schritte als „fairen Ansatz“, Kritiker:innen sehen jedoch eine Kapitulation vor politischen Kräften, die bestehende Machtstrukturen erhalten wollen.
Signalwirkung für die Tech-Branche
Als Vorreiter sendet Meta ein alarmierendes Signal: Der Schutz marginalisierter Gruppen und die Förderung von Diversität sind offenbar keine Prioritäten mehr. Andere Unternehmen könnten diesem Beispiel folgen, was Fortschritte im Bereich Gleichberechtigung und Inklusion gefährdet.
Fazit: Ein schlechter Witz auf Kosten der Betroffenen
Meta präsentiert sich als Plattform für freie Meinungsäußerung, doch die Realität sieht anders aus. Die Lockerung der Gemeinschaftsstandards und die Abschaffung der Diversity-Programme zeigen, dass der Schutz von vulnerablen Gruppen geopfert wird – zugunsten von politischem Opportunismus und einer Agenda, die bestehende Ungleichheiten zementiert.
Die Plattform spielt mit dem Vertrauen der Nutzer:innen und trägt aktiv dazu bei, dass Hass und Diskriminierung weiter salonfähig werden. Eine Frage bleibt: Wohin führt uns dieser Rückschritt – und wer profitiert davon?
Hasskommentare richtig melden
Umso wichtiger ist es jetzt, die Meldeformulare von Facebook und Instagram zu kennen und zu verstehen, wo man klicken muss, damit ein gemeldeter Beitrag nicht nur nach den internen Regeln der Plattform, sondern auch nach nationalen Gesetzen überprüft wird.
Eine detaillierte und leicht verständliche Anleitung, wie man Hasskommentare richtig meldet, findet ihr bei der Journalistin Ingrid Brodnig: Hasskommentare richtig melden – eine Anleitung. Diese Tools zu nutzen, ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und Plattformen wie Meta zur Verantwortung zu ziehen.
Quelle: Community Standards Hateful Conduct vom 11.01.2025
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