Mimikama bringt strukturelle Risiken in den EU-DSA-Bericht ein
Ein Deepfake-Video mit prominenter Unterstützung für ein angebliches Investment verschwindet nach ersten Meldungen – und taucht Tage später nahezu identisch wieder auf. Neue Domain, neues Anzeigenkonto, gleiche Dramaturgie. Während Betroffene noch versuchen, Schäden zu klären, läuft die nächste Kampagne bereits an. Solche Fälle sind kein digitaler Zufall.
Sie sind Ausdruck von Mechanismen, die Reichweite, Monetarisierung und technische Skalierung miteinander verbinden. Genau diese Mechanismen haben wir dem European Board for Digital Services gemeldet – als strukturelle Risiken im Sinne des DSA.
Warum die EU externe Beiträge einholt
Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet besonders große Online-Plattformen und Suchmaschinen – sogenannte Very Large Online Platforms (VLOPs) und Very Large Online Search Engines (VLOSEs) – dazu, systemische Risiken jährlich zu bewerten. Dazu zählen Risiken für Grundrechte, demokratische Prozesse, öffentliche Sicherheit oder den Schutz Minderjähriger.
Diese Risikoanalysen werden von den Plattformen selbst erstellt. Doch der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass sie nicht isoliert bleiben. Artikel 35 Absatz 2 DSA sieht vor, dass das European Board for Digital Services gemeinsam mit der Europäischen Kommission einmal jährlich einen Bericht veröffentlicht – ergänzt durch Perspektiven aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Unsere Einreichung ist Teil dieser zweiten Ebene.
Teil eines formellen Aufsichtsprozesses
Der Bericht ist kein Meinungsforum. Er ist Bestandteil der europäischen Aufsichtsarchitektur.
Die Europäische Kommission sowie nationale Digital Services Koordinatoren nutzen den Bericht als Grundlage für ihre weitere Kontrolle. Es geht nicht um einzelne Posts, sondern um die Funktionsweise großer digitaler Systeme.
Unsere Grundlage: Langzeitbeobachtung
Seit 2011 haben wir bei Mimikama knapp 40.000 dokumentierte Analysen zu Desinformation, Manipulation und Online-Betrug veröffentlicht.
Unsere Einreichung für den Berichtszeitraum 17. Februar 2025 bis 16. Februar 2026 basiert auf dieser Langzeitbeobachtung im deutschsprachigen Raum mit grenzüberschreitender EU-Relevanz. Im Mittelpunkt stehen nicht Einzelfälle, sondern wiederkehrende Strukturen.
Engagement-optimierte Empfehlungssysteme priorisieren Inhalte, die starke Reaktionen auslösen. Emotionalisierung und Zuspitzung erzeugen messbare Interaktion – und damit Sichtbarkeit.
Diese Logik ist technisch nachvollziehbar. Ihre Wirkung kann jedoch Diskurse verschieben. Wenn irreführende oder stark vereinfachende Narrative systematisch größere Reichweite erhalten als differenzierte Einordnung, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht.
Das Risiko liegt nicht nur im Inhalt, sondern in der Verstärkungsarchitektur.
Anlagebetrug mit Deepfake-basierten Prominentenempfehlungen ist kein episodisches Phänomen. Kampagnen werden entfernt – und erscheinen in leicht veränderter Form erneut.
Diese Reproduzierbarkeit deutet auf Schwächen in Werbeverifizierungs- und Prüfprozessen hin, insbesondere in Hochrisiko-Kategorien wie Finanzen oder Gesundheit. Der wirtschaftliche Schaden ist grenzüberschreitend. Sprachräume verbinden Märkte über mehrere Mitgliedstaaten hinweg.
Nicht nur manipulierte Inhalte stellen ein Risiko dar. Auch authentisches Material wird pauschal als künstlich erzeugt diskreditiert. Dieses als „Liar’s Dividend“ beschriebene Phänomen untergräbt Vertrauen in überprüfbare Evidenz.
Wenn jede Aufnahme als potenziell künstlich gilt, verliert auch echte Dokumentation an Autorität.
Viele Plattformen haben Moderations- und Transparenzmaßnahmen eingeführt. Diese greifen in der Regel reaktiv – nach Meldungen oder interner Prüfung. Empfehlungssysteme hingegen wirken in Echtzeit.
Wenn Verstärkungsmechanismen schneller skalieren als Moderation eingreift, entsteht ein dauerhaftes strukturelles Spannungsfeld. Dieses Ungleichgewicht selbst ist ein systemisches Risiko.
Regulierung und Nutzerperspektive
Plattformaufsicht setzt bei Anbietern an. Doch systemische Effekte entstehen im Zusammenspiel von Technik, Geschäftsmodellen und Nutzerverhalten. Deshalb entwickeln wir ergänzend nicht-kommerzielle Instrumente zur Stärkung der Nutzerperspektive.
Diese Werkzeuge ersetzen keine Regulierung. Sie ergänzen sie.
Einordnung des Berichts
Der Digital Services Act ist seit Februar 2024 vollständig anwendbar. Die Europäische Kommission veröffentlicht eine offizielle Liste der als VLOPs und VLOSEs eingestuften Dienste.
Die erste Ausgabe des Berichts nach Artikel 35 Absatz 2 erschien im November 2025 und beschreibt die systemischen Risiken im ersten vollständigen Anwendungsjahr des Gesetzes. Unsere Einreichung bezieht sich auf die zweite Ausgabe dieses Berichts.
Transparenz über unsere Beteiligung
Das European Board for Digital Services hat Organisationen ausdrücklich ermutigt, ihre Beiträge öffentlich zugänglich zu machen. Dem folgen wir.
Unsere Einreichung ist keine politische Positionierung, sondern eine dokumentierte Analyse wiederkehrender Strukturen.
Wir prüfen Inhalte seit vielen Jahren. Mit der Beteiligung am DSA-Bericht richten wir den Blick zusätzlich auf die Systeme, die ihre Verbreitung ermöglichen.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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