Ungewollte Mitgliedschaft für Online-Dating-Portal

Autor: Kathrin Helmreich

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Betrügerische Dating-Portale locken mit "Produkttest" / Artikelbild: keport - Shutterstock.com
Betrügerische Dating-Portale locken mit "Produkttest" / Artikelbild: keport - Shutterstock.com

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Abo-Fallen auf probenheld. de

 

Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine Pressemitteilung von: Verbraucherzentrale Brandenburg

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Brandenburg Beschwerden von Verbrauchern, die sich auf der Website probenheld. de als Produkttester registriert haben. Die Nutzer berichten, dass sie nach der Registrierung statt kostenloser Produktproben Mahnungen zu ihnen unbekannten Abos erhalten haben. Aktuell handelt es sich vor allem um Forderungen eines Seitensprung-Portals.

Die Website probenheld. de verspricht Besuchern, die sich hier kostenlos anmelden, elektronische Geräte, Nahrungsergänzungsmittel und Service-Leistungen gratis oder vergünstigt zum Ausprobieren.

„Es gibt keine Verpflichtungen“ heißt es explizit auf der Startseite. Registrierte Nutzer berichten jedoch von Mahnungen und auch Inkasso-Forderungen zu angeblich hier abgeschlossenen Abonnements. Dabei haben sie wissentlich keinem entsprechenden Vertrag zugestimmt.

Bereits im letzten Jahr kursierten Mahnungen zu vermeintlichen Probenheld-Bestellungen von Bevigra-Tabletten gegen Erektionsstörungen oder Slimsticks, einem Nahrungsergänzungs-mittel. Die aktuellen Forderungen beziehen sich auf ein Zweijahresabo für Dienstleistungen der Online-Dating-Website seitensprung. tv über 948 Euro pro Jahr sowie eine personalisierte Mastercard Gold für 98,90 Euro.

„Betroffene, die eine Mahnung erhalten haben, sollten sich auf keinen Fall unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell bezahlen“,

rät Michèle Scherer, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

„Es ist wichtig, erst genau zu prüfen, ob ein Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist.“

Entscheidend dafür kann beispielsweise die Beschriftung des Bestell-Buttons sein.

„Online-Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese nach dem Gesetz gut lesbar mit den Worten ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.“

Im Streitfall muss der Anbieter beweisen, dass sein Bestellbutton zur fraglichen Zeit korrekt beschriftet war.

Wer Zweifel hat, ob eine Mahnung rechtmäßig ist, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden:

• in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine,
• telefonische Beratung unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1€/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
• E-Mailberatung auf  www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung 
Weitere Informationen zu Probenheld hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt.

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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