Polizei warnt vor der Annahme von Nachnahmesendungen nach angeblicher Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen


Autor: Kathrin Helmreich
Datum: 28. Januar 2021

Betrug via Telefon: Vorsicht bei angeblichen Gewinnspielen und Nachnahmesendungen - Artikelbild: fizkes / Shutterstock
Betrug via Telefon: Vorsicht bei angeblichen Gewinnspielen und Nachnahmesendungen - Artikelbild: fizkes / Shutterstock

Mit Tricks versuchen unseriöse Anbieter immer wieder an das Geld älterer Menschen zu kommen.

Die Polizei Northeim warnt vor einer unseriösen Betrugsmasche, die via Telefon stattfindet. Wer einen Anruf von Unbekannten bekommt, sollte daher vorsichtig sein.

Der Telefonanruf kommt meistens überraschend. Den Angerufenen wird erklärt, dass sie an Lotto- oder Gewinnspielen teilgenommen hätten. Diese seien allerdings kostenpflichtig und der angeblich abgeschlossene Vertrag laufe über ein Jahr. Um diesen Vertrag vorzeitig zu beenden, müsse man nur eine Nachnahmesendung mit einer Vertragsauflösung des Abo annehmen. Diese werde man in Kürze dem Vertragsinhaber zusenden.

Für die Annahme der Nachnahmesendung muss der Empfänger 150 Euro zahlen. Absender dieser Nachnahmesendung ist ein Dienstleistungsunternehmen aus 20354 Hamburg. Anhand des derzeitigen Ermittlungsstandes ist davon auszugehen, dass solche Nachnahmesendungen weiterhin im Umlauf sind.

So ist es einem Geschädigten der Gemeinde Moringen im Dezember 2020 und Januar 2021 ergangen. Der 80-Jährige aus einem Moringer Ortsteil wurde gleich zweimal innerhalb 4 Wochen angerufen und angeschrieben. Er bekam die Nachnahmesendung zugeschickt und sollte dafür jeweils 150 Euro bezahlen. Dank einer aufmerksamen Postangestellten flog der Betrug jedoch auf. Sie recherchierte im Internet und schickte den Senior zu einer Polizeidienststelle. Die Polizeistation Nörten-Hardenberg nahm daraufhin eine Strafanzeige wegen Betruges auf.

Die Polizei empfiehlt Empfängern solcher Briefsendungen, die Annahme zu verweigern und sich bei der Polizei melden. Wer sich zudem sicher ist, an keinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, hat in der Regel auch kein Abo abgeschlossen. Auch bei Gewinnversprechen am Telefon, sollten Sie stets daran denken, dass Sie vorab kein Geld für ihren Gewinn bezahlen müssen. Wenden Sie sich im Zweifel an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.

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Quelle: Polizeiinspektion Northeim
Artikelbild: fizkes / Shutterstock
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