Die Behauptung
Die NEOS fordern die Abschaffung des 13. und 14. Gehalts in Österreich. Auffällig ist, dass dieser Screenshot gezielt von politischen Gegnern verbreitet wird. Dies zeigt sich auch an der Bezeichnung von Beate Meinl-Reisinger als „AGGRO-BEATE“ in der Bildmontage. Diese Art der Darstellung deutet darauf hin, dass es nicht nur um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Forderung von UNOS geht, sondern auch um eine gezielte Diskreditierung der NEOS-Parteichefin.
Falsch
Falsch! Die Forderung wurde im November 2023 von UNOS – Unternehmerisches Österreich, einer wirtschaftsliberalen Teilorganisation der NEOS, erhoben. Sie wollten das 13. und 14. Monatsgehalt nicht ersatzlos streichen, sondern in 12 gleichbleibende Monatsgehälter umwandeln. Die Meldung ist also nicht neu, wird aber aktuell ohne diesen wichtigen Kontext verbreitet.
Kurze Faktenübersicht:
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- Woher stammt der Screenshot? Er stammt aus der Heute-Zeitung vom 19. November 2023.
- Was war die Forderung? UNOS forderte, dass 13. und 14. Gehalt in 12 gleichmäßige Monatsgehälter umzuwandeln.
- Wurde diese Forderung umgesetzt? Nein, es gibt dazu bis heute keine gesetzliche Umsetzung.
- Wird die Meldung aktuell irreführend verwendet? Ja, sie wird 2025 ohne den ursprünglichen Zeitkontext geteilt, was den Eindruck erweckt, sie sei aktuell.
Woher kommt die „NEOS“-Debatte rund um das Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Der Screenshot, der am 22. Februar 2025 auf Facebook veröffentlicht wurde, zeigt keine aktuelle Schlagzeile, sondern eine Schlagzeile der Heute-Zeitung vom 19. November 2023, in der die Forderung von UNOS thematisiert wurde. Diese wurde als wirtschaftsliberale Reform dargestellt, die angeblich die steuerliche Belastung verringern sollte. Doch der Screenshot wird aktuell ohne Datum verbreitet, was den Eindruck erweckt, die Forderung sei neu.
Warum ist diese Darstellung problematisch?
- Es fehlt der zeitliche Kontext: Die Forderung wurde bereits 2023 gestellt und hat aktuell keine neue politische Relevanz.
- Sie wurde nie umgesetzt: Die politische Debatte von damals hat zu keiner Gesetzesänderung geführt.
- Die Verbreitung sorgt für unnötige Empörung: Nutzer, die die Zeitangabe nicht kennen, glauben fälschlicherweise, dass die NEOS gerade jetzt eine solche Maßnahme planen.
- Gezielte Diskreditierung: Die Bezeichnung „AGGRO-BEATE“ ist ein Indiz dafür, dass politische Gegner versuchen, Beate Meinl-Reisinger bewusst in ein schlechtes Licht zu rücken.
Ursprüngliche Quelle: Die OTS-Presseaussendung von UNOS
Die Forderung nach der Umstrukturierung des 13. und 14. Gehalts stammt aus einer offiziellen OTS-Presseaussendung von UNOS vom 18. November 2023. In dieser erklärte UNOS-Bundessprecher Michael Bernhard, dass das bestehende System mit der steuerlichen Begünstigung des „Jahressechstels“ unnötig kompliziert sei und international unüblich. Man schlug vor, stattdessen das Einkommen auf 12 gleichbleibende Monatsgehälter umzustellen.
Weitere Punkte aus der UNOS-Presseaussendung:
- Steuerliche Begünstigung abschaffen: Das Jahressechstel sollte künftig in den Regeltarif der Einkommenssteuer einfließen.
- Reduktion der Lohnnebenkosten: UNOS forderte eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge um etwa 25 %.
- Mitarbeitervorsorge reformieren: Es sollten Anreize für ausländische Fachkräfte geschaffen werden.
- Ganztägige Kinderbetreuung verbessern: Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag wurde gefordert.
Die gesamte OTS-Presseaussendung kann hier eingesehen werden: OTS-Presseaussendung vom 18.11.2023
Die Reaktion der NEOS und UNOS
NEOS haben sich nicht offiziell für eine Gesetzesänderung in dieser Form ausgesprochen, sondern nur UNOS als Teilorganisation. Doch die Partei wird mit dieser Forderung in Verbindung gebracht, was ihr wirtschaftsliberales Image bestätigt. Parteichefin Beate Meinl-Reisinger hat dazu bisher keine eindeutige Position eingenommen.
Fazit: Irreführende Verbreitung einer alten Meldung mit manipulativer Darstellung
Der aktuell geteilte Screenshot stammt nicht aus 2025, sondern aus 2023. Die Forderung nach einer Umwandlung des 13. und 14. Monatsgehalts war damals umstritten und ist bis heute nicht umgesetzt worden. Zudem wird die Verbreitung der Meldung von einer gezielten politischen Kampagne begleitet, die durch die abwertende Bezeichnung von Beate Meinl-Reisinger als „AGGRO-BEATE“ erkennbar ist.
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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