NRW entlässt Gefangene wegen Coronavirus – Faktencheck

Autor: Kathrin Helmreich

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

NRW entlässt Gefangene wegen Coronavirus - Faktencheck
NRW entlässt Gefangene wegen Coronavirus - Faktencheck

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt zeitweisen Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu verringern.

NRW entlässt Gefangene aufgrund der Corona-Krise

NRW gewährt zeitweisen Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung.
Diese Maßnahmen sollen unter anderem die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen verringern.

Aktuell erreichen uns viele Anfragen zu einem Artikel, wonach NRW Gefangene entlässt, um die Ansteckungsgefahr mit dem neuen Coronavirus zu verringern.

Der Faktencheck

Ja, so ist es. NRW gewährt tatsächlich zeitweisen Strafaufschub und begrenzte Strafunterbrechung. Warum, erklärt das Ministerium der Justiz in einer Pressemitteilung vom 25. März 2020:

Das Ministerium der Justiz hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen.

Minister der Justiz Peter Biesenbach erklärt:

„Die aktuelle Gesundheitskrise stellt auch den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen vor ungekannte Herausforderungen. Das Coronavirus kann jederzeit unsere Haftanstalten erreichen. Um das Risiko von Neuinfektionen im Justizvollzug zu senken und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, gewähren wir für noch nicht angetretene Freiheitsstrafen von bis zu 12 Monaten einen Strafaufschub.

Außerdem können unsere Staatsanwaltschaften die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen oder kleineren Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten unterbrechen. Nur so können wir den erforderlichen Platz für die Bildung von Quarantänestationen in unseren Justizvollzugsanstalten schaffen.

Diese Maßnahmen sind in der gegenwärtigen Situation verantwortbar und dienen dem Schutz der Gefangenen und aller Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten. Mit ihnen werden wir unsere Aufgaben im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen auch während dieser schweren Zeit gerecht.“

[mk_ad]

Zur Unterstützung des Justizvollzugs im Umgang mit dem Coronavirus werden die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen daher folgende Maßnahmen treffen:

Für sämtliche Gefangene, die zurzeit unter Vollstreckungsleitung einer nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaft eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 18 Monaten verbüßen, wird der Vollzug unterbrochen, wenn ihre Entlassung in der Zeit vom 20.03.2020 bis zum 31.07.2020 ansteht.

Eine Unterbrechung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn

  • eine Freiheitsstrafe wegen einer der im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs aufgeführten Straftaten verhängt wurde (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung),
  • gegen den Gefangenen oder die Gefangene während der laufenden Inhaftierung nach dem 1. Januar 2020 Arrest als Disziplinarmaßnahme verhängt worden ist,
  • der/die Gefangene entwichen oder vom Urlaub, Ausgang, Freigang  oder von einer Strafunterbrechung nicht oder schuldhaft mit erheblicher Verspätung zurückgekehrt ist,
  • dem/der Gefangenen zur Last gelegt wird, während des Vollzuges oder einer Strafunterbrechung eine Straftat begangen zu haben,
  • die Wohnung, die gesundheitliche Versorgung oder der Lebensunterhalt der/des Gefangenen nicht gesichert ist,
  • der/die Gefangene sich in einer therapeutischen Behandlung befindet, oder
  • ausländerrechtliche Maßnahmen geplant sind.

Außerdem sind die Staatsanwaltschaften gebeten worden, die Ladung zum Haftantritt für noch nicht angetretene Freiheitsstrafen von bis zu 12 Monaten vorerst zu verschieben. Dies gilt jedoch nicht für Freiheitsstrafen, die wegen einer der im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs aufgeführten Straftaten verhängt wurden (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung).

Das Ministerium der Justiz hat zu dieser Verfahrensweise gemäß § 46a Strafvollstreckungsordnung die generelle Zustimmung erteilt. Rechtsgrundlage für den Strafaufschub und die Strafaussetzung ist § 455a der Strafprozessordnung.

[mk_ad]

Bereits mit Erlass vom 17.03.2020 hat das Ministerium der Justiz die Staatsanwaltschaften gebeten, alle Ladungen von Personen, gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden soll oder gegen die Jugendarrest verhängt worden ist, bis auf weiteres auszusetzen (Neuaufnahmen). Ausgenommen davon ist der sog. Warnarrest, dessen Vollstreckung an zeitliche Fristen gebunden ist.

Das Ministerium der Justiz hat weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus durch Neuaufnahmen in Justizvollzugsanstalten zu verringern und dort notwendige Kapazitäten für den Umgang mit Infektionen zu schaffen.

Passend zum Thema: Coronavirus: Deutschland hat Schutzausrüstung nach China geschickt (Faktencheck)

Artikelbild: MikeDotta / Shutterstock
Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.