Onlinegutscheine und Gratisprodukte – So kann man sich Spam und Werbeanrufe einfangen (Infobericht)

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Autor: Tom Wannenmacher

Wir bekommen immer wieder Anfragen zu verschiedenen Onlinegewinnspielen, Seiten mit Rabattcodes, Gutscheinen oder Gratisproben gestellt. Wie in diesem Falle zum Thema “LIDL 500 EUR Einkaufsgutschein”

Grundsätzlich kann man die Seiten, welche als Plattform für die verschiedensten Rabatt- und Gratisaktionen dienen, nicht immer verurteilen oder als gefährlich hinstellen.

Wir können und müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass die dort bereitgestellten Aktionen immer von Drittanbietern stammen, welche Ihre eigenen Regeln für die jeweilige Aktion aufstellen.

Eine dieser Aktionen, welche es in sich hat, werden wir hier genauer beleuchten.

Es handelt sich um folgende Aktion:

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Ein 500€ Gratis-Shopping-Gutschein

Hier wird propagiert, man würde einen Gutschein von Lidl bekommen. Als Plattform dient die Seite Rabattcode für Online-Shops. An dieser Stelle die Erwähnung: Plattform! Rabattcodes ist nicht Betreiber des Gewinnspiels! Das ist ein wichtiger Unterschied, denn Rabattcodes ist NICHT für das Gewinnspiel verantwortlich. Dazu im späteren Verlauf mehr.

Ein klick – und man landet außerhalb von Facebook

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Wir befinden uns nun auf einer externen Seite, die weder von Facebook, noch von Rabattcodes und erst recht nicht von Lidl betrieben wird – auch wenn dies suggeriert wird.

Hier wird wieder klar und deutlich mit der Gewinnmöglichkeit eines Lidl-Gutscheins geworben. Von wem dieser Gutschein ist, wird nicht erwähnt. Es beginnt lediglich eine harmlose Frageprozedur mit drei lächerlichen Fragen.
Interessanter psychologischer Aspekt: ein (etwas schlecht gemachter) Countdown setzt den Betrachter unter Druck, dass man angeblich nur 5 Minuten Zeit hätte, sonst ist die Gewinnchance weg.

Ist natürlich Unsinn, beim Neuladen der Seite beginnt dieser „Countdown“ erneut.

Alle drei Fragen beantwortet – und nun?

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Nun werden wir beglückwünscht, dass wir uns qualifiziert haben. Auf der Folgeseite benötige man nur noch unsere Informationen, gemeint sind damit natürlich die Adressdaten.

Ab jetzt wird die Geschichte pikant. Auf dieser Seite befindet sich ein Eingabefeld, in dem man seinen Namen und E-Mail Adresse angeben muss. Mehr nicht. Ach ja, da ist noch das Kontrollfeld:

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(…)Firmen mich postalisch, telefonisch oder per E-Mail oder SMS über Angebote aus ihrem jeweiligen Geschäftsbereich informiert.

Es geht also um eine Teilnahmeklausel, in der hier nachweislich eine Gewinnspielteilnahme an die Zustimmung zu Werbeanrufen/Kontakte gekoppelt ist.

Die Kopplung der Zustimmung von Werbeanrufen an Gewinnspielen in nur EINER Klausel ist in Deutschland untersagt!
Siehe: http://www.rechtsanwalt-ueckermuende.de/22058.html

Der Versuch, auch ohne gesetzten Haken weiterzukommen, scheitert natürlich, man wird dezent gewarnt, dass dieser Haken gesetzt werden müsse.

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Ein weiterer, sehr interessanter Aspekt:

Am unteren Bildschirmrand hat sich eine kleine Layout-Änderung eingeschlichen, in sanftem Grau und kleiner Schrift bekommen wir (leicht übersehbar) folgende Information:

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Jaja, jetzt wo das Kind schon fast im Brunnen ist, da bekommen wir die Meldung, dass Lidl rein gar nichts mit der Aktion zu tun hat. Das macht dieses Gewinnspiel zwar nicht illegal, jedoch wirf es schon ein anderes Licht auf diese Aktion. Warum wollte man uns nicht direkt am Anfang sagen, dass Lidl keinerlei Verbindung zu dem Spiel hat?
Die Antwort gibt sich im Grunde selbst.

Nun, da bis jetzt ja auch noch keine sensiblen Daten gefragt wurden, kann man den Haken ja setzen – und gelangt nun auf die nächste Seite.
Erst zustimmen – dann ausfüllen

Sehr interessante Methode: auf der Folgeseite kommt nun das „große“ Formular, in dem nach allen persönlichen Daten gefragt wird: Name, Adresse, Telefon, Alter.
Interessant ist anzumerken, dass wir zuerst der Verklausulierung zustimmen müssten, ohne zu wissen, welche Angaben wir überhaupt abgeben müssen. Diese Abfolge ist natürlich mehr als unseriös und wird an dieser Stelle auch gerügt.

Wenn man nun kein Interesse an Werbeanrufen oder SMS hat, kann man das Feld ja frei lassen – oder etwa nicht?

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Nein, alle Angaben sind Pflichtangaben.
Anmerkung unserer Seite: Spätestens an dieser Stelle sollte man äußerst skeptisch gegenüber dem Gewinnspiel werden. Wir schreiben weiterhin Gewinnspiel, da wir zumindest davon ausgehen müssen, dass letztendlich doch von irgendwo her die Gutscheine verlost werden.
Die Gewinner dürfen sich gerne bei uns melden.

Wer nun wirklich Interesse an der Teilnahme hat, muss nun wahrheitsgemäß antworten.

Und ab geht die Luzie!

An dieser Stelle bekommt der Teilnehmer direkt die volle Wucht der Werbekampagne zu spüren. Die Sache mit dem Gutschein scheint für die Veranstalter schon vergessen zu sein, es gibt, als sei es eine Kampfansage, sofort das nächste Angebot um die Ohren:

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Sehr interessant: die persönlichen Felder sind schon mit unseren Angaben ausgefüllt. Hier sollte man aufpassen und wirklich nur auf „absenden“ klicken, wenn man das auch wirklich will. Ansonsten ist es ratsam, den kleinen „schließen“ Schriftzug an der Oberseite des Fensters anzuwenden.
Was nun noch folgt, ist nichts anderes als eine reine platte Datenerhebung. Der Lidl-Gutschein hat sich also als Köder für Marketingzwecke entpuppt.

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Weiter wollen wir auch jetzt gar nicht in das Gewinnspiel einsteigen, denn es hat sich deutlich gezeigt, dass hier mit einer nicht unumstritten Methode Datenfang betrieben wird.

Ab jetzt können sich die Teilnehmer wohl weniger über einen Gewinn, sondern eher auf massig Werbemails, Werbepost, Werbeanrunfe und Werbung per SMS freuen.

Wo gehen die Daten hin?

Wie schon anfangs beschrieben, müssen wir zwischen Plattform und Veranstalter unterscheiden. Die Plattform, auf welcher der Link zu dem Gewinnspiel publiziert wird, ist in diesem Fall die Facebookseite „Rabattcodes für Online-Shops“ mit ihrer Mutterseite http://www.rabattcode.com, einer recht kleinen Plattform für Gratisartikel, Gutscheine, etc.

Das funktioniert so:
Wer eine Aktion auf dieser Seite publizieren will, muss diese auch dort eintragen. Das geschieht mit Hilfe eines Formulars.

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Hier kann man, scheinbar sogar recht anonym, Gutscheine aller Art veröffentlichen. Interessant ist auch, dass die Adresse über dem Formular zu einer völlig anderen Seite gehört.
In wie weit die Eintragungen auf ihre Substanz getestet werden, können wir nicht ermitteln. Fest steht jedoch, dass über den Social-Media Auftritt bei Facebook dieser Seite der Link vertrieben wird.

Der Veranstalter des Gewinnspiels ist jedoch ein völlig anderer, er ist auch der, welcher die Daten bekommt und auch haben will!

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist eine Firma namens Proleagion GmbH, eine Firma aus Wiesbaden, welche auch schon im Zusammenhang mit zu verschenkenden iPhones erschienen ist. Hierzu verweisen wir auf folgenden Artikel und bitten auch, diesen zu lesen, da die Parallelen sehr offensichtlich sind:
http://www.macwelt.de/news/Fake-Geschenkte-iPhones-bei-Facebook-8322865.html

Wer ist die Proleagion GmbH?

Wir zitieren von der Homepage der GmbH:

PROLEAGION bietet Ihnen für die Gewinnung qualitativ hochwertiger Konsumentendaten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Aus diesem erstellen wir für Sie das optimale Paket – maßgeschneidert nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Nutzen Sie die Möglichkeiten z.B. im Co-Sponsoring, Telemarketing oder im Display Advertising, und werden Sie Teil unserer hochwertigen Leadgenerierungsprojekte.

Im Klartext: Proleagion GmbH verkauft personenbezogene Datensätze. Je ausführlicher ein solcher Datensatz, desto mehr wert hat dieser.

Des Weiteren steht dort:

Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland erhebt PROLEAGION selbstverständlich alle Daten innerhalb des vom Gesetzgeber rechtlich vorgegebenen Rahmens. Somit bieten wir unseren Partnern bei der Ansprache möglicher Neukunden eine maximale Rechtssicherheit.  (Quelle beider Zitate: http://www.proleagion.com/index.php/kompetenzen/leadgenerierung )

Speziell letzteres Zitat sollte nochmals gründlich beleuchtet werden, denn die angewandte Methode und auch die suggerierende Ködermaßnahme ist doch mehr als umstritten.

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Und wie auch in dem Gewinnspiel den Teilnehmenden Personen große Marken suggeriert werden, finden sich auch auf der Homepage von Proleagion diese Suggestionen wieder:
Audi und Apple werden in Bild und Schrift als Kooperationsobjekte wiedergegeben.
Vielleicht sollte ZDDK/Mimikama bei beiden der oben abgebildeten Firmen nachfragen, ob diese im Zusammenhang der Proleagion GmbH agieren.

Vielleicht kann man sich die Antwort ja selber geben.

Autor: Andre von Mimikama.at

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