Nein, die Polizei schießt nicht auf Corona-Infizierte

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Autor: Ralf Nowotny

Nein, die Polizei schießt nicht auf Corona-Infizierte
Nein, die Polizei schießt nicht auf Corona-Infizierte

Über einen Artikel wird behauptet, die Autorin befürworte Schusswaffengebrauch bei Menschen, die aus einer Corona-Quarantäne flüchten.

Zumindest wird dies in einem Facebook-Posting so behauptet. Grund dafür ist ein Absatz in einem Artikel des SWR über Fragen, Regeln und Verbote bei einer Corona-Quarantäne, in dem auch die Frage aufkam, ob Polizisten auf aus einer Quarantäne Flüchtende schießen dürften.

Befürwortung des Schusswaffengebrauchs? Quelle: Facebook
Befürwortung des Schusswaffengebrauchs? Quelle: Facebook

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Der Artikel des SWR

Der Artikel war kurzfristig tatsächlich nicht aufrufbar und wurde mittlerweile in dem Punkt korrigiert und erweitert. Die alte Version ist archiviert aufrufbar, dort lautete die Formulierung:

„Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen.“

Der korrigierte Artikel

Bei dem Artikel handelt es sich nicht um eine subjektive Meinung wie z.B. bei einem Kommentar in einer Zeitung. Er stammt ursprünglich vom März 2020 und wurde am
10. September 2020 überarbeitet und korrigiert.

In der neuen Fassung des Artikels heißt es nun:

„Ein Schusswaffengebrauch gegenüber Infizierten, die unberechtigterweise ihre häusliche Isolation verlassen, ist für den Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke in der Praxis zwar vorstellbar – allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen. Etwa wenn der Betroffene selbst dabei mit Waffengewalt gegen die Polizisten vorginge. Nach den Polizeigesetzen der Länder sind die Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch bei allgemeinen Corona-Verstößen jedenfalls nicht gegeben.“

Jene Änderung kommentiert der SWR auch am Ende des Artikels:

„Dieser Beitrag enthielt in seiner ursprünglichen Fassung vom März 2020 missverständliche und zum Teil auch irrtümliche Formulierungen. Dies bedauern wir. Der jetzige Online-Artikel ist daher eine redaktionell überarbeitete Fassung und stellt den Stand vom 10.September 2020 dar.“

In einem Interview mit dem Spiegel erklärt die Verwaltungsrechtlerin Sigrid Wienhues zu der Frage, ob Polizisten notfalls auch zur Schusswaffe greifen dürften:

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verhältnismäßig wäre. Wir kennen den „finalen Rettungsschuss“ im Polizeirecht bei unmittelbarer Lebensgefahr. Aber nur weil der Einzelne die Sperre durchbricht, sterben ja weiter hinten nicht sofort andere Leute.“

Bezüglich des Schusswaffengebrauches sagte ein Sprecher des BMI gegenüber Correctiv, dass es sich um ein sehr unwahrscheinliches Szenario handele. Auch gebe es keinerlei Erkenntnisse, ob es jemals zu einem Schusswaffengebrauch wegen Verletzung der Quarantäne-Maßnahmen kam.

Auch das baden-württembergische Innenministerium sagt auf Anfrage von Correctiv, dass ohne das Hinzukommen weiterer Umstände, beispielsweise ein tätlicher Angriff auf einen Polizisten mit einer potentiell tödlichen Waffe, ein Schusswaffengebrauch nicht zu rechtfertigen sei.

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Fazit

Zwar enthielt der ursprüngliche Artikel des SWR eine Formulierung, die den Schluss zulässt, dass Polizisten auf aus einer Corona-Quarantäne Flüchtende schießen dürften, dieser Absatz wurde jedoch mittlerweile korrigiert.

Auch diverse Behörden widersprechen dieser Behauptung: Der Schusswaffengebrauch ist nur im äußersten Notfall mit zusätzlichen, erschwerenden Umständen erlaubt.

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