Die Behauptung
Das Video einer Frau, die bei einem Polizeieinsatz geohrfeigt und in einen Transporter gestoßen wird, zeigt die französische Polizei. Angeblich wurde sie gefoltert und dies verletzt die Menschenrechte!
Aufgestellt von: Nutzer-Screenshot; Staatsanwaltschaft Wallonisch-Brabant; BFM auf Dailymotion; Brady und weitere (PNAS)
Falsch
Falsch. Der gefilmte Einsatz fand am 12. September 2026 in Nivelles in Belgien statt. Die falsche Zuschreibung betrifft den Ort und die Polizei; der Gewaltvorfall ist dokumentiert.
Die belgische Staatsanwaltschaft nennt für den gefilmten Vorfall einen konkreten Ort und Zeitpunkt: Nivelles, 12. September 2026, gegen 18.20 Uhr. Ihre Mitteilung vom 14. September ordnet die beteiligte Polizeikraft der Zone Nivelles-Genappe zu. Damit lässt sich die Aufnahme einem belgischen Einsatz im September zuordnen.
Auf dem uns vorliegenden Screenshot wird das Video dagegen mit der Behauptung verbreitet, Frankreichs Polizei foltere junge Französinnen und verletze deren Menschenrechte. Zu sehen ist eine Frau in einem grünen Oberteil an der offenen Tür eines Polizeifahrzeugs. Die französische Sprache der eingeblendeten Videobeschriftung belegt keinen Aufnahmeort in Frankreich.
Der Vorfall ist in Belgien dokumentiert
Wir haben dazu die Veröffentlichung von BFM auf Dailymotion und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wallonisch-Brabant geprüft. BFM beschreibt eine gefesselte Frau, die vor einem Polizeitransporter eine Ohrfeige erhält und anschließend in das Fahrzeug gestoßen wird. Der Sender nennt ebenfalls Nivelles und den 12. September als Ort und Datum der Szene.
Laut Staatsanwaltschaft war die Polizei ursprünglich wegen eines Verkehrsunfalls gerufen worden. Die Beteiligten konnten sich beim Ausfüllen des Unfallberichts nicht einigen. Die Polizei nahm auch eine Anzeige wegen Widerstands auf; die gefilmte Szene soll am Ende einer solchen Auseinandersetzung mit zwei Personen entstanden sein.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete wegen der gefilmten Gewalt eine Untersuchung. Diese sollte den gesamten Ablauf und die Umstände klären. In ihrer Mitteilung hielt die Behörde ausdrücklich fest, dass die betroffene Person im Moment des Schlages keine Bedrohung darzustellen schien. Die Aufnahme belegt somit einen untersuchten Gewaltvorfall in Belgien; für die Behauptung über französische Polizei taugt sie nicht.
Warum solche Falschzuordnungen verbreitet werden
Aus unserer Sicht bei Mimikama zeigt dieser Fall, wie eine echte Gewaltaufnahme für eine andere politische Erzählung verwendet werden kann. Die falsche Ortsangabe lenkt die Empörung auf Frankreichs Polizei. Wer den Beitrag im Zusammenhang mit den französischen Protesten sieht, kann die Szene für einen weiteren Beleg für Gewalt bei diesen Protesten halten. Dafür muss am Video selbst nichts verändert werden – die falsche Zuschreibung reicht.
Emotional aufgeladene Beiträge können sich besonders gut verbreiten. Eine in PNAS veröffentlichte Untersuchung politischer Twitter-Beiträge fand einen Zusammenhang zwischen moralisch-emotionaler Sprache und häufigerem Weiterteilen. Das bietet eine mögliche Erklärung für die Verbreitung solcher Beiträge, beweist aber kein Motiv im konkreten Fall. Ob der hier gezeigte Account bewusst täuschen wollte oder selbst einer falschen Zuordnung aufgesessen ist, können wir aus dem Screenshot nicht feststellen. Für uns ist entscheidend: Auch berechtigte Empörung über Polizeigewalt braucht korrekte Angaben zu Ort und Zeitpunkt.
Quellen
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
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