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Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren – teilweise zu unglaublichen Schnäppchenpreisen. Dabei gibt es leider immer wieder schwarze Schafe, die entweder schlechte Kopien von Markenartikeln oder aber gar keine Ware versenden.

AKTUELLER FALL: Auf solch einen Online-Fake-Shop fiel jetzt ein 45jähriger Selmer herein. Er bestellte einen Kühlschrank zum Schnäppchenpreis im Internet, das ausschließlich gegen Vorkasse angeboten wurde. Die Ware erhielt er trotz Bezahlung allerdings nie.
Der Selmer staunte nicht schlecht, als er daraufhin die Website des Onlineshops aufrief und plötzlich diese Meldung aufpoppte: „Vielen Dank für Ihre Kohle! Machen Sie sich keine Sorgen! Ihr Geld ist nicht unwi(e)derbringlich weg, es hat jetzt nur jemand anderes.“
MIMIKAMA
Wer in die ausgelegte Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein gezahltes Geld jemals wiederzusehen.

Die Polizei rät:

Lassen Sie die Abzocke durch Fake-Shops nicht auf sich beruhen! Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug, der von uns strafrechtlich verfolgt wird.

Wie kann ich mich schützen?:

Untrügliche Erkennungszeichen

Fehlanzeige: Ob es bei den Angeboten im Online- Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fake immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.



Alle Angaben prüfen:

Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vorkasse:

Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab:

Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie oft immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos:

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online- Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufverträge, Bestellbestätigungen, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Quelle: Kreispolizeibehörde Unna


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)