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„Meine Güte ey, übertreibt doch nicht so!“ Das sind die Worte einer Frau, die in einem Video aus Krefeld zum Thema Polizeigewalt zu hören sind.

Wir sprechen hier über ein Video, welches nach eigenen Angaben in Krefeld aufgenommen wurde und am 10. Oktober auf Facebook veröffentlicht wurde. Daran soll eine Polizeigewalt dokumentiert sein.

In dem Video sieht man einen Mann, der sich gegen mehrere Polizeibeamte wert. Man hört Einsatzfahrzeuge, die heranfahren und man sieht im Zentrum eine Polizistin, der immer wieder auf einen Mann in einem roten Shirt einschlägt. Zu diesem Video liest man:

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Krefeld
Blumenstrasse Ecke Frankenring
Der Sohn des Opfers befand sich im brennenden Haus nebenan, der Mann wollte sich nur losreißen und einfach zu seinem Kind! Er rief die ganze zeit „mein Sohn“
Jeder von uns hätte in der Situation so gehandelt oder wäre sogar noch aggressiver und handgreiflicher geworden.
Die Beamtin, die auf den Mann eingeschlagen hat, dürfte nicht mehr als Gesetzeshüterin eingesetzt werden! Ihre Kollegen hätten auch anders reagieren sollen.

Nach nicht ganz einer Minute und 40 Sekunden ist das Video dann vorbei. Mittlerweile ist auch ein Feuerwehrfahrzeug eingetroffen, so dass man von einem größeren Einsatz ausgehen kann. Starten wir also den Faktencheck, um welchen Einsatz es sich handelt und ob die Maßnahmen der Polizei untersucht wurden.

Faktencheck Polizeigewalt

Tatsächlich handelt es sich hierbei um einen größeren Einsatz, zu dem es auch mehrere Pressemitteilung der Polizei gibt. Unter anderem wurde auch aufgrund dieses Videos ermittelt, inwiefern hier unangebrachte Polizeigewalt zu sehen ist. Man liest in den ersten beiden Pressemitteilungen:

Am heutigen Samstagvormittag (10. Oktober 2020) hat die Polizei einen Mann und eine Frau wegen versuchter Brandstiftung vorläufig festgenommen.

Gegen 11:40 Uhr kam es in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses an der Hubertusstraße zu einem Wohnungsbrand. Die hinzugerufenen Polizeibeamten trafen darin eine Frau (28) und einen Mann (47) an. Als sie aus der verrauchten Wohnung gerettet werden sollten, weigerte sich der Mann. Angesichts seines Widerstands musste unmittelbarer Zwang angewendet werden, um ihn in Sicherheit zu bringen.

Die Deutsche und der Tunesier befinden sich im Polizeigewahrsam. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. (HIER)

Sowie:

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Hinsichtlich des Vorwurfes bezüglich des Verhaltens einer Polizeibeamtin während der Festnahme prüft die Staatsanwaltschaft Krefeld, ob ein Anfangsverdacht einer Straftat – namentlich einer Körperverletzung im Amt – vorliegt. Die Polizei Gelsenkirchen hat aus Neutralitätsgründen die polizeilichen Ermittlungen übernommen.

Die Polizei Krefeld prüft den Sachverhalt unter beamtenrechtlichen Aspekten. Bislang gibt es keine personellen Maßnahmen in diesem Zusammenhang. (HIER)

Zusätzlich gibt es in einem abschließenden Pressebericht der Polizei Krefeld nochmals eine Zusammenfassung des Geschehens, in dem auch auf das Thema Polizeigewalt eingegangen wird. In diesem längeren Pressebericht erfährt man unter anderem:

Als er etwas später zurück zur Tür kam, hielt er eine längere, metallische Greifzange in der Hand, mit der er nach den Beamtinnen und Beamten schlug. Sie ergriffen ihn, um sein erneutes Betreten der brennenden Wohnung zu verhindern. Daraufhin wurde der Mann aggressiv, schlug und spuckte um sich.

Mehrere Beamtinnen und Beamte versuchten, ihn festzuhalten. Aufgrund seiner Gegenwehr gelang ihnen das nicht sofort. Es folgte ein Gerangel, in dessen Verlauf der Mann das Reizgas eines Beamten ergriff, das heruntergefallen war. Noch bevor er es einsetzen konnte, entrissen die Einsatzkräfte ihm das Gas sowie die Zange und brachten ihn zu Boden.

Der Tatverdächtige blieb unverletzt. Er ist bereits polizeilich in Erscheinung getreten und ist der Polizei als gewaltbereit bekannt. Er ist ohne festen Wohnsitz.

Eine Beamtin wurde bei der Festnahme an der Hand verletzt. Sie blieb weiter dienstfähig.

Die Polizei Krefeld hat ein Video, das einen Teil der Festnahme dokumentiert und im Netz existiert, als Beweismittel mit in das Strafverfahren eingebracht und wird den Sachverhalt unter allen Aspekten, polizeilich wie staatsanwaltschaftlich, prüfen lassen.(HIER)

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