Eine Umfrage zeigt: Fast ein Viertel der Befragten hat Angst davor, dass ohne eigene Einwilligung illegal Pornware auf ihre Geräte heruntergeladen wird.
Ist die Sorge berechtigt? Eine fast jugendfreie Bestandsaufnahme.
Wir verstehen unter Pornware grundsätzlich Programme, die pornografische Inhalte auf Computern, Smartphones oder Tablets anzeigen.
Die Software kann dabei freiwillig vom Nutzer oder in böser Absicht ohne das Wissen des Anwenders installiert worden sein.
Unerwünschte Pornware fängt man sich zum Beispiel über einen präparierten E-Mail-Anhang oder dem Surfen auf einer infizierten Seite ein. So kann eine präparierte E-Mail aussehen:
Cyberkriminelle nutzen hierfür ungepatchte Schwachstellen in gängigen Programmen oder im Betriebssystem aus.
Auch Trojaner, die sich in einem Gerät eingenistet haben, können still und heimlich Pornware-Programme installieren.
Wir unterscheiden grundsätzlich drei Gattungen:
· Porn-Dialer: Dieser Programmtyp wählt nicht jugendfreie Telefondienste an. Im Gegensatz zu Schadprogrammen wird der Nutzer über die Aktivität informiert.
· Porn-Downloader: Diese Programme laden Mediendateien mit pornografischen Inhalten aus dem Web auf den infizierten Computer. Auch hier wird der Anwender über die Aktivität informiert.
· Porn-Tool: Hiermit lassen sich pornografische Inhalte gezielt suchen und anzeigen, zum Beispiel über eigene Symbolleisten im Browser oder spezielle Videoplayer.
Mobiler Pornoerpresser in Deutschland
Das Thema Pornografie wird von Cyberkriminellen auch dafür missbraucht, um andere Schadprogramme zu verbreiten. Das Thema stößt bei uns Nutzern einfach auf zu große Neugierde. So trieb im letzten Jahr der mobile Porno-Erpresser Koler in Deutschland sein Unwesen.
Koler hatte es auf Android-Nutzer abgesehen und funktionierte wie folgt:
Nachdem man eine von Koler genutzte Porno-Webseite besucht hat, wird eine Umleitung auf eine gefährliche App aktiv.
Hat man dem Download sowie der Installation der Koler-App zugestimmt, blockiert das Programm anschließend den Bildschirm des infizierten Geräts. Das Gerät wird erst wieder entsperrt, wenn ein „Lösegeld“ zwischen 100 und 300 US-Dollar bezahlt wird.
Dabei wird die Glaubwürdigkeit über eine Nachricht auf Deutsch untermauert, die angeblich im Namen der Polizei verschickt wurde.
Schutztipps gegen Pornware
- Grundsätzlich sollten alle genutzten Programme sowie das Betriebssystem immer auf dem aktuellsten Stand sein.
- Weil Pornware nicht illegal ist und absichtlich von einem Nutzer heruntergeladen worden sein könnte, lässt sich der Umgang mit solchen Programmen über die Einstellungen innerhalb einer Antiviren-Lösung regeln.
- So können Anwender festlegen, ob ein solches Programm als Pornware erkannt wird beziehungsweise ob es einer Liste von Ausnahmen hinzugefügt werden soll. Demnach gilt die Pornware nicht als schädlich, sondern als vom Nutzer legitimiert.
- Wer hier unsicher ist, wird bei den richtigen Einstellungen im Antiviren-Programm bei der Erkennung und der Entfernung von Pornware-Programmen entsprechend unterstützt.
Eltern, Kinder und Pornografie im Web
- Neben dem eigenen Umgang mit pornografischen Inhalten sollten vor allem Eltern immer ein Auge auf die Internetnutzung ihrer Kinder werfen.
- Denn laut einer stehen Seiten mit pornografischen und erotischen Inhalten bei Kindern und Jugendlichen weltweit hoch im Kurs. Um den eigenen Nachwuchs vor solchen Inhalten zu schützen, sollten Eltern technische Werkzeuge wie eine Kindersicherung einsetzen und ihre Kinder bei Internet-Entscheidungen immer mit einbeziehen.
- Wie Eltern zeitgemäß und im Dialog mit ihrem Nachwuchs die Online-Sicherheit für die ganze Familie gewährleisten können, haben wir hier zehn Sicherheitstipps zusammengestellt: http://newsroom.kaspersky.eu/de/texte/detail/article/teilen-ist-gleich-teilen
Vielen Dank an unseren Kooperationspartner Kaspersky Lab für die zur Verfügung Stellung des Inhaltes und für die Tipps!
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