Viele Internetnutzer werden derzeit darüber informiert, dass sie eine Rückerstattung vom Versandhandel OTTO bekommen.
Und nicht einfach nur ein paar Cent, sondern gleich mehrere hundert Euro. Angeblich stamme diese Rückerstattung aus der letzten getätigten Bestellung. Ein unerwarteter Geldsegen? Nein, eher eine gefälschte Mail!
OTTO hat mit dieser E-Mail rein gar nichts zu tun. Im Gegenteil: Name, Logo und Corporate Design werden hier missbraucht, um eine Scheinauthentizität aufzubauen und den Empfängern dieser E-Mail vorzuspielen, dass es sich um eine echte Mail des Versandhandels handelt. Diese E-Mails sieht wie folgt aus:
Sehr geehrter Kunde,
Sie haben eine Rückerstattung für Ihre letzte Bestellung,
Unser Betriebsmanagementsystem erkennt, dass Sie berechtigt sind, diese Zahlung zu erhalten.Montant
640.48 €Référence
74048596HUm eine schnelle Zahlung online zu akzeptieren, klicken Sie auf den folgenden Link und speichern Sie die Rückerstattungsinformationen.
Und da ja der Betrag irgendwohin überwiesen werden muss, werden nach dem vermeintlichen Login Adress- und Bankdaten abgefragt. So kann man´s machen!
Eine zusätzliche Gefahr dürfte hier in der Passwort-Faulheit vieler Nutzer liegen. Das könnte übrigens zu dem fatalen Irrglauben führen, dass OTTO kein lohnenswertes Ziel für einen Phishingangriff darstellt und man hinter dieser Mail keinen Angriff vermutet. Das Problem jedoch: Viele Menschen nutzen für mehrere Dienste dieselben Zugangsdaten. Insofern gibt man sich hier selbst bereits die Antwort: Habe ich für den Onlinezugang bei OTTO ein Extrapasswort oder nutze ich dieses Passwort auch an anderen Stellen?
Tappt man in eine solche Phishing-Falle, helfen folgende Maßnahmen:
Grundsätzlich kann eine Sicherheitssoftware präventiv helfen!
Bei aller Vorsicht kann es dann und wann natürlich trotzdem vorkommen, dass man Opfer einer Phishing-Attacke wurde und seine persönlichen Daten ungewollt Dritten preisgegeben hat.
Wichtig ist dann: Nicht in Panik geraten, aber unverzüglich handeln!
Damit Du im Fall der Fälle tatsächlich weißt, wie im Ernstfall vorzugehen ist, folgt hier unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
- Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
- Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
- Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
- Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
- Eine 2 Faktor Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.
Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)



