In den letzten Tagen haben wir immer wieder über die neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp berichtet. Unter anderem haben wir die Nutzungsbedingungen beleuchtet oder die generelle Nutzung von WhatsApp in Frage gestellt.

30 Tage Zeit

Nun bekommen wir immer wieder Anfragen zu dem Thema ob es stimmt, dass man nun als User 30 Tage Zeit hat, einen Widerruf des Datentransfers vorzunehmen.

HINWEIS. Dieser Widerruf gilt nur für denn Datenabgleich für Werbezwecke!

Ja, dem ist so…

Man hat 30 Tage Zeit um bei WhatsApp einen Widerruf dieses Datentransfers vorzunehmen.


1. Direkt unterbinden

Man kann das entweder direkt tun, indem man sofort, wenn man um die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen gefragt wird, diese Datenweitergabe unterbinden. Dazu klickt man einfach auf „weiterlesen“ und erhält dort die Option WhatsApp „Informationen mit Facebook für Werbezwecke zu teilen.“ Hier kann man dann die Zustimmung verweigern.

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2. Nachträglich unterbinden…

Wer bereits bedenkenlos zugestimmt hat und es sich nun doch anders überlegt hat, hat nun 30 Tage Zeit diese Zustimmung zu widerrufen.

Man muss dazu in WhatsApp rechts oben das Menü „Einstellungen“ öffnen, danach auf “Account” sowie wiederum auf “Meine Account Info teilen“

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Wichtiger Hinweis auf eine blöde Klausel

Mit dieser Option kann man zwar verhindern, dass die Daten für PERSONALISIERTE WERBUNG verwendet werden, nicht aber, dass diese mit Facebook geteilt werden. Hier sagt WhatsApp nämlich deutlich:

Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.


30-Tage Frist verpennt?

Wer diese 30-Tages-Frist verpasst, hat keine Chance mehr der Nutzung zu widersprechen.


Was passiert, wenn ich generell nicht zustimme?

Wenn du überhaupt nicht damit einverstanden ist, dass WhatsApp deine Daten an Facebook weitergibt, dann darfst du gar nicht auf „ZUSTIMMEN“ klicken. Nachteil daran ist, dass WhatsApp mit hoher Wahrscheinlichkeit dann jedoch den Dienst verweigern wird.


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)