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Nun steht es fest: Künftig dürfen sogenannte Bundestrojaner nicht nur beim Vorwurf schwerer Straftaten von Behörden eingesetzt werden, sondern auch präventiv, wenn es sich zunächst nur um einen Verdacht handelt.
Laufende Anrufe und Nachrichten dürfen überwacht werden: Die Installation eines Bundestrojaners ermöglicht es der Bundespolizei und allen nationalen Nachrichtendiensten (insgesamt 19 Stück) auf die laufende Kommunikation von Verdächtigen auf Smartphones und Computern zuzugreifen – auch wenn diese verschlüsselt sind. Dies gilt sowohl für die Überwachung von Nachrichten als auch Anrufen. Bereits seit 2017 durften diese Mittel eingesetzt werden, wenn Usern schwere Straftaten vorgeworfen wurden. Laut des Beschlusses im Bundestag durch CDU und SPD darf die Software nun allerdings auch eingesetzt werden, um „dringende Gefahr[en] für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt“ abzuwehren. Sprich, noch bevor eine Straftat begangen wurde. Unter Umständen sei es sogar möglich, auch Kontaktpersonen von Verdächtigen zu überwachen.
Einsatz bei einer „überschaubaren Zahl von Fällen im Jahr“
In der ursprünglichen Fassung der Vorlage wäre es Behörden zudem erlaubt gewesen, auf gespeicherte Gespräche vorheriger Kommunikation zuzugreifen. Dies wurde im endgültigen Beschluss allerdings gekippt. Die nun verabschiedeten Maßnahmen würden laut der Regierung das Verfassungsschutzrecht auf den aktuellen technischen Stand anpassen. Laut Mathias Middelberg, dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ginge es dabei „um eine sehr überschaubare Zahl von Fällen im Jahr“. Laut Uli Grötsch (SPD) ginge es seiner Partei bei den neuen Gesetzen primär um die Bekämpfung von Rechtsterrorismus.
Entgegen dem ersten Entwurf sind E-Mail, App-Anbieter und andere Telekommunikationsanbieter nicht verpflichtet, die Behörden bei der Installation der Überwachungssoftware zu unterstützen – Internetprovider allerdings schon.
Verfassungsbeschwerden angekündigt
Kritik ließen derweil sowohl die Opposition als auch SPD-Co-Vorsitzende Saskia Esken verlauten. Ein solcher Staatstrojaner sei ein „fundamentaler Eingriff“ in die Freiheitsrechte und würde zu einer Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur beitragen. Mehrere Organisationen kündigten bereits an, Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluss einreichen zu wollen. Bereits 2017 gab es Verfassungsbeschwerden gegen die damals verabschiedeten Gesetze zur Kommunikationsüberwachung. Ein Urteil hierzu steht noch aus.
Auch im österreichischen Regierungsprogramm ist der künftige Einsatz eines Bundestrojaners geplant. Hierbei soll eine Sicherheitslücke im Betriebssystem zur Überwachung der Nutzer-Kommunikation genutzt werden. Zuletzt war ein solches Vorhaben der türkis-blauen Regierung 2019 vorm Verfassungsgerichtshof gescheitert. Das Justizministerium gab zuletzt bekannt, dass es „keine konkreten Pläne zur Umsetzung“ des Vorhabens gebe.
Quellen:
Deutsche Bundespolizei nutzt künftig Staatstrojaner – Netzpolitik – derStandard.at › Web
Bundestag genehmigt Staatstrojaner für alle – DER SPIEGEL
Artikelbild: Leonidas Santana / Shutterstock.com
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