Trinkverbot am Schulhof – der Faktencheck

Erfahre die Wahrheit über das angebliche Trinkverbot am Schulhof. Der Faktencheck von Mimikama klärt die Hintergründe und Missverständnisse auf

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Das Schreiben einer hessischen Schule kursiert aktuell auf Facebook. So soll ein Schüler ermahnt worden sein, da er auf dem Schulhof etwas getrunken hatte.

Wir erhalten momentan viele Anfragen zu einem Foto, das auf Facebook geteilt wird. Es geht dabei um ein Schreiben der Geschwister-Scholl-Schule in Niddtal mit dem Betreff „Missbilligung“.

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Ein Schüler soll entgegen Corona-Auflagen etwas auf dem Schulhof getrunken und deshalb dieses Schreiben erhalten haben. Es geht dabei um folgendes Bild:

Screenshot des angefragten Sharepics auf Facebook
Screenshot des angefragten Sharepics auf Facebook

Mein Sohn wurde ermahnt, weil er auf dem Schulhof etwas getrunken hat…Das ist seit Covid19 wohl untersagt…

Der Faktencheck

Laut den dpa-Faktenchecker handelt es sich um ein echtes Schreiben. Das zuständige Schulamt hat dies gegenüber dpa-factchecking bestätigt. Die Regelung bezieht sich jedoch nur auf die Hofpausen und gilt nicht als generelles Trinkverbot in der Schule.

In einer Stellungnahme erklärt Kerstin Bauschke, stellvertretende Schulleiterin der Geschwister-Scholl-Schule im hessischen Niddaltal, dass die Schule gemeinsam mit dem Elternbeirat beschlossen hatte, dass während der Hofpausen nicht getrunken oder gegessen werden darf.

Zugleich sei aber die Pausenregelung angepasst worden. Es gibt demnach eine gemeinsame Frühstückspause in den Klassenräumen, in denen keine Maskenpflicht herrscht. Schüler der Sekundarstufe sowie Schüler der Grundschule dürfen in Absprache mit dem Lehrer im Unterricht trinken.

„Dies bedeutet, dass die Kinder lediglich zweimal 15 Minuten nicht trinken dürfen, sonst während des Schulvormittags schon“,

so Bauschke.

Laut dem Sprecher Stefan Löwer des hessischen Kultusministeriums, gibt es keine neue Corona-Hygieneregel, wonach das Trinken in der Schule generell verboten sei.

Weitere Informationen zur Maskenpflicht an Schulen in Hessen findest du im gesamten Artikel des dpa-Faktenchecks.

Fazit:

Laut der stellvertretenden Schulleiterin der betroffenen Schule wurde eine Sonderregelung gemeinsam mit dem Elternbeirat beschlossen, wonach die Schüler in den Hofpausen zu je 15 Minuten weder Trinken noch Essen dürfen.

Getrunken kann jedoch nach Absprache mit den Lehrern während des Unterrichts oder in den dafür vorgesehen Pausen.

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