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Ein Gerichtsurteil aus Wien schlägt hohe Wellen: Hat das Verwaltungsgericht Wien entschieden, dass PCR-Tests völlig untauglich zum Nachweis des Coronavirus sind?

Da läuft gerade so einiges durcheinander! PCR-Tests weisen das Virus nicht nach? Gerichtsurteil? Was ist da genau in Wien entschieden worden? Wir klären auf und zeigen, wo das Problem bei den PCR-Tests ist und was das Gericht in Wien da überhaupt entschieden hat. Beginnen wir bei den Basics und arbeiten uns anhand einiger Fragestellungen entlang. Die erste Frage lautet:

Hat das Verwaltungsgericht Wien (LVwG) entschieden, dass PCR-Tests das Coronavirus nicht nachweisen?

Nein. Darum ging es in dem Verfahren auch nicht. Das Verfahren drehte sich um ein Versammlungsverbot, dass für eine Anti-Corona-Demonstration am 31. Januar 2021 in Wien ausgesprochen wurde. In dem Urteil lautet es:

Das Verwaltungsgericht Wien hat […] über die Beschwerde […] vom
30.01.2021, […] mit welchem die für 31.01.2021 angezeigte Versammlung
untersagt wurde, zu Recht e r k a n n t:
I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben.
Die Untersagung erfolgte zu Unrecht.

(Info: Sinngemäß verkürzt, der gesamte Text HIER)

Was genau war das Problem?

Die Wiener Behörde hat in dem ursprünglichen Verbot der Demonstration so argumentiert, dass sie bereits im Vorfeld davon ausginge, dass die Teilnehmenden der Anti-Corona-Demo nicht die Auflagen (Corona-Maßnahmen) einhalten dürften (Abstandsgebot und die Maskenpflicht).

Doch der wichtige Punkt ist ein anderer. In der Argumentation zum Verbot der Demonstrationen führte die Behörde Begriffe wie „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ oder „Fallzahlen“, sowie auch „Anzahl an Infektionen‘ an. Hier urteilte das LVwG, dass diese Begriffe nicht einfach undefiniert durcheinander geworfen werden dürfen, um damit ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen.

Ferner sagte das LVwG ebenso, dass die Tests (auch der PCR-Test) allein nichts über die Anzahl der Infektionen oder Erkrankten aussage (darauf kommen wir später im Artikel). Gemäß LVwG könne nur durch einen Arzt oder Ärztin festgestellt werden, ob jemand auch krank ist. Daher auch ein Teil der Urteilsbegründung, in der es „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“ lautet. Das hat jedoch die Wiener Behörde im Januar auf undefinierte Weise getan.

Was wurde nun genau geurteilt?

Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Fraiß drückt es so aus: Das Verwaltungsgericht Wien erklärt die Untersagung einer Demonstration für rechtswidrig. Es begründet das damit, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen gibt, die die Untersagung einer Demonstration rechtfertigen würden.

Es verweist darin auch auf die WHO, die bei Bestimmung der Infektiosität einer Person das alleinige Abstellen auf einen PCR Test ablehnt, weil eine Studie aus dem Jahr 2020 besagt, dass dieser bei bei CT-Werten größer als 24 dafür nicht geeignet ist.

Ganz wichtig: Das Urteil sagt nur, dass eine Demonstration zu Unrecht untersagt wurde, weil der Untersagungsbescheid das Versammlungsrecht verletzt hat. Nicht mehr, nicht weniger.

Letztendlich war die Definition von Corona-Infizierten für das Gericht falsch. Das LVwG urteilt hier auch lediglich über eine einzelne Untersagung einer Kundgebung. In dieser Instanz hat das somit auch keine direkten Auswirkungen auf die Gültigkeit von Gesetzen, wie zum Beispiel das Epidemiegesetz. Da müsste man schon vor den VfGH ziehen

Und damit sind wir bei dem entscheidenden Punkt angekommen: Das Urteil sagt nicht, dass die Tests falsch oder ungültig sind. Dazu muss verstanden werden, wie so ein PCR-Test funktioniert.

Wie funktioniert den nun ein PCR-Test? Warum sagt er nichts über die Erkrankung aus?

Bei einem PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Rachen und/oder der Nase genommen. Anschließend wird der Abstrich auf Genmaterial / RNA-Material von Coronaviren untersucht (je nachdem, auf was untersucht wird, kann auch auf anderes Genmaterial hin untersucht werden).

Der Test sagt jedoch nicht, ob eine Person zum Zeitpunkt des Abstrichs eine weitere Person anstecken kann (wobei es durchaus sein kann, dass sie noch später infektiös wird), viel mehr sagt der Test aus, ob das Genmaterial, nach dem gesucht wird, vorhanden ist oder nicht. Der PCR-Test weist also nur nach, ob sich Erbgut des neuen Coronavirus im Organismus befindet, es wird also getestet, ob man mit dem Erreger infiziert ist.

Wir haben hierzu auch mit dem Molekularbiologen Martin Moder gesprochen, der genau erklärt, was nun ein PCR-Test macht:

Der PCR Wert kann lediglich indirekt etwas über die Menge der gesuchten Substanzen aussagen. Diese Substanz muss in dem Fall Erbinformation sein. PCR-Tests können grundsätzlich nur Erbinformation nachweisen. Entweder direkt, wenn die Erbinformation in DNA vorliegt, im Fall von dem Virus kann es auch RNA nachweisen.

Dazu muss man die RNA zuerst in DNA umschreiben, erklärt Moder. Das funktioniert im Prinzip so, dass dann mithilfe von einem Enzym viele Kopien von dieser Erbinformation gemacht werden. Also in dem Fall ist es ein Ausschnitt der Erbinformation vom Coronavirus. Davon werden viele Kopien gemacht bis so viele Kopien da sind, um ein Vorhandensein nachzuweisen oder nicht.

Wie funktioniert das mit den Zyklen und welche Aussagekraft haben diese?

Um diese Kopien zu machen, durchläuft die PCR mehrere Zyklen. In jedem Zyklus wird die Anzahl der Kopien verdoppelt! Deswegen kann über diese Anzahl der Zyklen indirekt die vorhandene Ausgangsmenge bestimmt werden. Und die Anzahl der Zyklen ist nicht unwesentlich.

Das ist dann dieser CT-Wert, von dem immer wieder gesprochen wird. Der CT-Wert gibt im Prinzip die Menge an Zyklen an, die bei der PCR durchlaufen werden mussten, bis man die Erbinformation detektieren kann.

Und nun kommt Moder zu einem wichtigen Punkt: Je weniger so Zyklen für den Nachweis durchgeführt werden mussten, desto mehr Erbinformation muss ursprünglich vorhanden gewesen sein. Das heißt, der PCR-Test sagt NICHT absolut „da waren fünf Kopien von dem von der Erbinformation des Virus“. Jedoch anhand der benötigten Zyklen für den Nachweis lässt sich schon erkennen, ob viel Erbgut vorhanden oder eher weniger vorhanden war.

Moder führt hier als Faustregel an, dass wenn schon 30 Zyklen oder mehr durchlaufen werden müssen, bis detektiert werden kann, dann die Viruslast im Rachen vermutlich eher gering´sei. Das könnte darauf hinweisen, dass jemand gar nicht ansteckend ist. Ist aber nicht zwingend so, da verschiedene Faktoren davon abhängen. Dennoch ist es ein Teil der Regel: Je niedriger dieser CT-Wert, desto weniger Zyklen zur Verdoppelung musste die Probe durchlaufen, um positiv zu sein und umso höher ist entsprechend auch die Viruslast im Rachen.

Die Erkenntnis ist im Grunde nicht neu und haben wir bereits in älteren Faktenchecks auch bereits beschrieben. Der PCR-Test stellt in erster Linie erstmal das Vorhandensein des Erbmaterials fest. Ob jemand „krank“ oder „infektiös“ (ansteckend) ist, sagt er nicht aus. Wenn ein Mensch also positiv getestet wurde, dann haben sich auch Erreger im Körper vermehrt.

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Wo liegt also das Problem?

Das Problem liegt also nicht im PCR-Test an sich, sondern eher in der Definition der Ergebnisse. Auch das ist nicht neu, genau darauf haben wir bereits im September 2020 hingewiesen (siehe hier).

Viele Menschen tragen zwar das Virus im Körper, aber es sind einfach zu wenig Viren, um krank oder ansteckend zu sein. Und reduziere man die Reproduktionszyklen, würden diese Menschen wahrscheinlich gar nicht als positiv gewertet werden.

Ferner sagt der CT-Wert auch nicht aus, ob eine Krankheit gerade beginnt oder bereits abklingt und somit der Träger nicht mehr infektiös ist.

Daher kommt es auf eine klare Definition der Reproduktionszyklen an, und die war durch die Behörden der Stadt Wien nicht gegeben. Das ist auch nicht so einfach, hier konkrete Werte zu setzen, da die Labore teils unterschiedlich arbeiten.

Und darauf spricht auch das Verwaltungsgericht Wien an. Es sagt, dass die WHO das alleinige abstellen auf den PCR-Test ablehnt, weil eine Studie aus dem Jahr 2020 sagt, dass bei CT-Werten größer als 24 ein PCR-Test nicht geeignet sei, um die Infektiosität zu bestimmen.

Ein Untauglichkeit der Tests an sich daraus abzuleiten, ist jedoch falsch. Hier muss klar verstanden werden, was so ein Test kann – und was er eben NICHT kann.

Symbolbild PCR-Test, Artikelbild von Drazen Zigic / Shutterstock.com


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)