Faktencheck: “Schämt euch für dieses Urteil!” –

Erfahren Sie die Hintergründe zu einem umstrittenen Urteil über Kindesmissbrauch. Mimikama klärt auf und liefert Fakten zu den Vorwürfen und der Strafe

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Wir erhielten erneut Anfragen zu der “Bild am Sonntag” Schlagzeile. Was ist dran an diesem Urteil?

Das Bild einer Aufnahme der Zeitung “Bild am Sonntag” sorgt Furore.
Erst kürzlich haben wir massenhaft Anfragen zu dem Bild erhalten, das so aussieht:
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Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Bild im Klartext:

Mann missbraucht Kind (4) im Kreis Segeberg. Urteil: zwei Jahre, vier Monate. Die Sprecherin des Landgerichts Kiel: “Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und die hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch (…) und das Opfer hat die Tat gut weggesteckt”
Schämt euch für dieses Urteil!

Zuallererst:
Es handelt sich um KEINEN FAKE!
Laut Rechtsanwalt Dr. Böttner kann bei sexuellem Missbrauch von Kindern folgende Strafe drohen:

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht sogar Freiheitsstrafe zwischen einem und fünfzehn Jahren. Bereits der Versuch ist strafbar.

Die Welt hat übrigens auch sehr ausführlich über diesen Fall geschrieben, ebenso die Lübecker Nachrichten.

Ergebnis:

Diese Tat wurde tatsächlich begangen und der Täter wurde tatsächlich zu zwei Jahren und vier Monaten Haftstrafe verurteilt.


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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