Haftstrafe nach Missbrauch in einem Flüchtlingsheim

Autor: Tom Wannenmacher

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Im Moment bekommen wir etliche Anfragen zu einem “Bild am Sonntag” Zeitungsbericht. Unsere Pinnwand der “Besucherbeiträge” auf unseren Facebook-Seiten sind voll damit.

Hier eine der vielen Anfragen:

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“Hat gerade jemand geteilt, ist das ein Fake?”

Nein es handelt sich um keinen Fake!

Neben der Bild berichtet u.a. auch der NDR darüber:

Ein 22-Jähriger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines vierjährigen Jungen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. (Quelle)

sowie auch die WELT

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines vierjährigen Jungen in einer Flüchtlingsunterkunft bei Neumünster muss ein 22-Jähriger zwei Jahre und vier Monate in Haft. (Quelle)

An dem Urteil gibt es also keinen Zweifel!

Ein Hinweis noch:

Das Urteil liegt sogar (interessanterweise) fast an der Obergrenze des geforderten Strafmaßes:

Die Anklagebehörde hatte für den 22-Jährigen zwei Jahre und zehn Monate Haft und für den 29-Jährigen eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren beantragt.

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