Die Behauptung
In einem Facebook-Post wird behauptet, ein US-Berufungsgericht habe entschieden, dass Covid-19 mRNA-Injektionen keine Impfstoffe seien.
Unser Fazit
Diese Behauptung ist falsch. Das Gericht hat kein derartiges Urteil gefällt.
Gerichtsurteile sind oft komplex und schwer verständlich, was dazu führt, dass Verschwörungstheoretiker immer wieder falsche Informationen über angebliche Gerichtsurteile verbreiten.
Verbreitete Falschinformationen zum Covid-19-Impfstoff
In einem viralen Facebook-Post aus Luxemburg wird behauptet, ein US-Berufungsgericht habe entschieden, dass mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 nicht als Impfstoffe gelten. Der Post bezeichnet diese angebliche Entscheidung als „bahnbrechendes Urteil“.

Bewertung
Diese Aussage ist nicht korrekt. Das Gericht hat kein derartiges Urteil gefällt.
Prüfung des Sachverhalts
Der fragliche Facebook-Post verweist auf eine Webseite, die am 10. Juni 2024 veröffentlicht wurde. Dort wird behauptet, der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit habe eine wichtige Entscheidung getroffen, die die Covid-19-Impfkampagne beeinflussen könnte. Das Gericht habe entschieden, dass mRNA-Injektionen nicht als herkömmliche Impfstoffe angesehen werden können.
Der tatsächliche Fall
Der Ninth Circuit Court of Appeals fällte am 7. Juni 2024 ein Urteil, das sich mit der Covid-19-Impfung befasste. Die Entscheidung war jedoch anders als in dem Facebook-Post dargestellt.
In dem Fall ging es um eine Klage von Angestellten des Los Angeles Unified School District (LAUSD), die sich gegen eine Anordnung zur Impfung mit Covid-19 wehrten. Die Kläger argumentierten, dass die Impfpflicht ihre verfassungsmäßigen Rechte verletze. Ein untergeordnetes Gericht hatte ihre Klage abgewiesen, da die Impfpflicht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestand. Nachdem die Impfpflicht wieder eingeführt worden war, wies das Gericht die Klage erneut ab.
Das Bezirksgericht berief sich auf das sogenannte Jacobson-Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1905, das eine Impfpflicht gegen Pocken zur Verhinderung der Ausbreitung der Krankheit für rechtmäßig erklärte. Die Kläger argumentierten, dass der Impfstoff Covid-19 nur die Symptome lindere, nicht aber die Ausbreitung verhindere und daher eher eine medizinische Behandlung als eine Impfung darstelle.
Entscheidung des Berufungsgerichts
Das Berufungsgericht hob das Urteil des Bezirksgerichts auf. Es entschied, dass die Frage, ob es sich um eine Impfung oder eine Behandlung handele, noch nicht geklärt sei und dass ein Urteil über die Impfverfügung nicht „hinfällig“ sei, da eine solche Verfügung erneut erlassen werden könne.
Das Berufungsgericht betonte jedoch, dass seine Entscheidung vorläufig sei und dass die Behauptungen der Kläger nicht bestätigt worden seien. Es erklärte, dass die Argumente der Kläger, dass mRNA-Injektionen keine Impfstoffe seien, noch geprüft werden müssten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Untersuchung darauf abziele, ob diese Behauptungen, wenn sie bewiesen würden, zu einer erfolgreichen Klage führen könnten.
Aufklärung durch Experten
Lindsay Wiley, Professorin für Gesundheitsrecht an der Universität von Los Angeles (UCLA), erklärte in einer E-Mail an die dpa, dass das Berufungsgericht „kein Urteil auf der Grundlage von Beweisen“ gefällt habe. Die Gerichte würden zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Kläger die von ihnen behaupteten Fakten beweisen könnten. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass, selbst wenn die Kläger beweisen könnten, dass die Impfstoffe die Übertragung nicht verringern, dies nicht ausreichen würde, um der Klage stattzugeben.
Das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf und entschied, dass, wenn die Kläger beweisen könnten, dass die Impfstoffe die Übertragung nicht reduzierten, dies für den Erfolg ihrer Klage ausreichen könnte. Wiley bezeichnete die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Jacobson-Entscheidung nur für Impfstoffe gelte, die andere Menschen schützen, als überraschend und falsch.
Fazit
Das Berufungsgericht hat keine endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob mRNA-Injektionen als Impfstoffe anzusehen sind. Es hat lediglich entschieden, dass die Behauptungen der Kläger geprüft werden müssen. Die Aussage, das Gericht habe entschieden, dass Covid-19 mRNA-Injektionen keine Impfstoffe seien, ist daher falsch.
Quelle: dpa
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben. Erkunden Sie auch unser umfangreiches Medienbildungsangebot.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

