Nie mehr wichtige Faktenchecks verpassen!
Melden Sie sich für unseren WhatsApp-Channel, die Smartphone-App (für iOS und Android) oder unseren Newsletter an und erhalten Sie alle Faktenchecks und Updates sofort. Einfach anmelden, immer einen Schritt voraus!


In einer von Montagnacht veröffentlichten Pressemeldung der PI Saale-Orla wurde von einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte berichtet. Eine Information der Landespolizeiinspektion Saalfeld.

„Am Abend des 18.01.2021 quert ein Fußgänger in Schleiz die Straße und beleidigte mittels Gestik und lautstarker Beschimpfungen die Insassen eines haltenden Streifenwagens. Im Rahmen der Identitätsfeststellung drohte der 38jährige gegenüber den Beamten weitere Straftaten an und leistete aktiv Widerstand. Es kam zum Einsatz des Pfeffersprays und anschließender Gewahrsamnahme. Bei dem Einsatz wurde der alkoholisierte Beschuldigte leicht verletzt.“ (Quelle)

Auf diversen Online-Plattformen tauchte nun Videomaterial des Einsatzes auf.

Unbeteiligte Personen hatten die Amtshandlung sowie die Gespräche im Einsatzverlauf videografiert/ gefilmt, teils kommentiert und anschließend in den sozialen Netzwerken, für jedermann zugänglich, veröffentlicht bzw. eingestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies gemäß des Kunsturhebergesetzes sowie des Strafgesetzbuches verboten ist und strafrechtlich geahndet werden kann.

Gemäß § 33 des Kunsturhebergesetzes wird bestraft, „wer (…) ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.“ Gemäß § 201 des Strafgesetzbuches wird ebenfalls bestraft, „wer (…) das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ebenso unter Videomaterial veröffentlichte Kommentare in den sozialen Netzwerken strafrechtlichen Inhalt z.B. zum Nachteil der eingesetzten Beamten enthalten können, sodass Strafanzeigen wegen Beleidigung etc. erstattet werden.

Quelle: Landespolizeiinspektion Saalfeld
Artikelbild: Shutterstock / Animaflora PicsStock


Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:

📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.

Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!

* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)