Verwendung von Nutzerdaten für Werbung auf Facebook, Instagram und WhatsApp ist illegal

Die Meta-Töchter Facebook, Instagram und WhatsApp dürfen künftig Daten ihrer Nutzer nicht mehr für Werbung nutzen, ohne dass diese explizit einwilligen.

Autor: Nick L.

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Der europäische Datenschutzausschuss EDSA beschloss am gestrigen Tag (6.12.2022) neue Regelungen bezüglich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach dürfen sämtliche Plattformen des Metakonzerns (Facebook, Instagram und WhatsApp) in Zukunft keine persönliche Nutzerdaten mehr für Werbung nutzen, zumindest nicht ohne deren Einwilligung.

Nutzerdaten: Einwilligung durch Trick einfach verschoben

Diese Regelung ist zwar nicht neu und existiert bereits seit 2018, allerdings konnte der US-Konzern Meta diese Richtlinien der DSGVO bisher leicht umgehen. Denn die erforderliche Einwilligung, um Daten der Nutzer für Werbung nutzen zu können, wurde einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verschoben.

Akzeptierten die NutzerInnen diese AGBs, um die App weiter nutzen zu können, hatten sie auch automatisch und oft ohne es zu wissen ihre Bestätigung gegeben, deren Daten für Werbung benutzen zu dürfen.

Über neue Regelung entschieden

Wie viele Medien berichten, darunter auch der Standard und Tech Crunch, wurde am Montag vom zuständigen Board, das alle EU-Datenschutzbehörden vertritt, eine Entscheidung über neue Richtlinien getroffen. Folglich soll das Umgehen der DSGVO, so wie es vier Jahre praktiziert wurde, nicht zulässig sein. Die EDSA stimmte ebenfalls zu und überstimmte damit auch die irische Datenschutzbehörde (DPC), welche sich vorher auf die Seite der Meta Ireland Limited gestellt hatte.

„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die DSGVO auf so arrogante Weise zu ignorieren“.

Max Schrems vom Europäischen Zentrum für digitale Rechte (genannt NGO Noyb)

Meta soll auf Missstand hingewiesen werden

Mit der Entscheidung der EDSA wird die lokale DPC dazu aufgefordert, Meta auf die kritische Situation aufmerksam zu machen und zugleich eine „signifikante Strafe“ für die bisherige, vierjährige Vorgehensweise zu verhängen. Der Beschluss ist also kein direkter Arbeitsauftrag an den US-Konzern und wurde auch noch nicht öffentlich von der Behörde kommuniziert. Ein Sprecher von Meta versichert allerdings: „Wir sind mit der DPC im ständigen Austausch und werden auch weiterhin in Kontakt bleiben, bis eine Entscheidung getroffen wurde“.

Mit einer hohen Geldstrafe rechnet Max Schrems und verweist darauf, dass bereits in diesem Jahr eine halbe Milliarde Euro an Bußgeldern seitens Meta gezahlt werden musste, auch aufgrund von Verstößen gegen Gesetzte der DSGVO. Dieses Geld fließe dem irischen Staat zu.

„Der Fall geht aber vermutlich auch weiter vor die Gerichte. Die Strafe fließt nun aber gerade jenem Staat zu, der das Verfahren seit über vier Jahren verzögert und sich auf die Seite von Meta gestellt hat.“

Max Schrems vom Europäischen Zentrum für digitale Rechte (genannt NGO Noyb)

Was bedeutet das für uns NutzerInnen?

Laut Noyb muss Meta aufgrund der neuen Richtlinien eine neue Version aller Apps zur Verfügung stellen, die „keine persönlichen Daten für Werbung verwendet“. Trotzdem ist es dem Unternehmen weiterhin möglich, Inhalte von Beiträgen für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Aber auch auf den Webseiten muss es bald eine Ja/Nein Option geben, wie mit den Daten der User umgegangen werden soll bzw. ob sie für Werbung verwendet werden dürfen. Laut Schrems würde das die Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden wieder geraderücken.

Generell könnte der neue Beschluss den US-Konzern in Sachen Datennutzung für den Verkauf von Anzeigen definitiv stark einschränken. Schon am Tag des Beschlusses fiel die Meta-Aktie um 5,3%.

Quellen:

Der Standard, Tech Crunch, Wall Street Journal
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