Dass auch Betrüger immer wieder findige Methoden nutzen, um an Geld zu kommen, zeigt sich bei einem Phänomen namens „Job-Scamming“, das die zuständigen Kripo-Ermittler im Polizeipräsidium Südosthessen derzeit vermehrt beschäftigt. Dabei erstellen die Gauner gefälschte Stellenanzeigen im Internet, vorwiegend auf Job- oder Internetverkaufsportalen. Hierbei wird bei vermeintlich sehr guter Bezahlung oftmals ein Job mit freier Zeiteinteilung und Aussicht auf Homeoffice vorgegaukelt.

In vielen Fällen zahlen die Täter zunächst einen kleinen Geldbetrag, um die Opfer zu ködern – so wird eine große Anzahl potenzieller Opfer angelockt. Den Opfern wird in der Regel angeboten, als Tester von Banking-Apps zu arbeiten oder ein Auswahlverfahren durchlaufen zu müssen, was in aller Regel online stattfindet. In beiden Fällen werden die Opfer von den Tätern dazu veranlasst, via Video-Ident-Verfahren persönliche Daten und Bilder preiszugeben, mit denen die Betrüger echte Bank- oder Bitcoin-Konten auf die Namen der Geschädigten eröffnen.

Im weiteren Verlauf werden die Opfer gebeten, die ihnen zugestellten Kontoeröffnungsunterlagen (PIN/TAN usw.) den Tätern zuzuleiten. Die Zuleitung der Unterlagen soll angeblich dazu dienen, die eröffneten Konten von Seiten des „Arbeitgebers“ nach erfolgreicher Testung zu schließen. Die Täter verändern unmittelbar nach Erhalt der Unterlagen die Onlinezugangsdaten zu den Konten, so dass die Opfer ab diesem Zeitpunkt keinen Zugriff auf das bzw. die eröffneten Konten haben.

Zum Teil werden Konten bereits mit dem Namen des Bewerbers, allerdings mit falschen Kontaktdaten von den Tätern eröffnet. Somit ist der Zugang des Kontos bereits ab Eröffnung des Bewerbers für die Täter offen. Und hier setzt sich der ausgefeilte Betrug fort: Die Konten werden nun für Zahlungen aus weiteren kriminellen Handlungen, etwa beim Warenbetrug, genutzt. Die Täter bieten im Internet hochwertige Ware, wie etwa Smartphones oder Gartengeräte, günstig als Fake-Angebote an. Kauft nun ein Dritter das vermeintlich günstige Angebot und überweist das Geld auf das zuvor eröffnete Konto, ist das Geld weg – es wird nämlich sofort über andere Konten ins Ausland weitergeleitet. Die gesamte Kommunikation zwischen Tätern und Geschädigten findet in den meisten Fällen über Messenger-Dienste statt.

Über den Betrug informiert werden die Opfer meist erst Wochen oder Monate später, wenn etwa ein Warenbetrugs-Opfer Anzeige erstattet oder sich das Amtsgericht mit dem Hinweis meldet, dass das Konto gepfändet wurde. Dann droht den Opfern sogar Ärger wegen Verdachts der Geldwäsche.

So erging es unter anderem einem 42-Jährigen aus dem Bereich Maintal, der gegen Bezahlung und Vorlage persönlicher Daten ein Konto bei einer Online-Bank eröffnet hatte und hierüber Geldtransfers aus mutmaßlichen Betrugsgeschäften erfolgten – bis die Meldung der Bank kam. Auf das ihm geglaubte Konto hatte der 42-Jährige von Beginn an keinen Zugriff mehr.

Auch ein 28- jähriger Mann aus dem Landkreis Offenbach, der zur Gehaltsaufbesserung im Internet einen angeblichen App-Testing-Job annimmt, fiel auf die Gauner rein. Er musste hierbei seine Identität ebenfalls mit einem Identifizierungsprogramm bestätigen. Die angeblichen Firmenseiten im Internet sahen für den Jobsuchenden seriös aus, sodass er keinen Verdacht schöpfte. Dieses Verfahren hatte er bei insgesamt drei Banken durchgeführt. Die Konten wurden anschließend für Warenbetrügereien durch die Täter missbraucht. Der „Jobsuchende“ erfuhr erst über eingehende Anzeigen bei der Polizei von der Masche.

Die Polizei rät daher:

  • Innerhalb eines Bewerbungsverfahrens sollte eine Kontoeröffnung via Video-Ident-Verfahren auf jeden Fall abgelehnt werden.
  • Wenn bereits an einem solchen Verfahren teilgenommen wurde, sollte das Konto sofort gesperrt werden.
  • Sichern Sie Chatverläufe und erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei, wenn Sie einer fremden Person Ihre Daten übermittelt haben.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen – Offenbach

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