Polizei warnt vor britischen Teerkolonnen im Landkreis Gießen

Zweimal versuchten britische Teerkolonnen Gewerbetreibenden neue Teer-Decken für ihre Firmengrundstücke anzubieten.

Autor: Susanne Breuer

Die Täter boten ihre Dienste einem Containerdienst in Lich und einem Entsorgungsunternehmen in Gießen an. In beiden Fällen lehnten die Besitzer die aggressiv vorgetragenen Offerten ab und informierten die Polizei.

Polizei warnt vor aggressiven Teerkolonnen

Die Polizei warnt eindringlich vor Geschäften mit diesen Handwerkern. Die Ermittler des Betrugskommissariates schließen nicht aus, dass sich die aggressiven Handwerker auch an Hausbesitzer wenden und ihnen ihre Dienstleistungen anbieten werden.

Die Grundstücksverantwortlichen werden von den Handwerkertrupps regelrecht übertölpelt. Zum Schnäppchenpreis sollen Flächen und Zufahrten, Höfe und Wege repariert oder asphaltiert werden. Potentielle Kunden werden dabei nicht selten zum Vertragsabschluss gedrängt, genötigt oder gar bedroht.

Sehr oft arbeiten die Männer dann mit dem Trick, dass man die Reparaturen besonders kostengünstig anbieten könne, weil von einer benachbarten Baustelle noch Material übrig sei. Alles in allem klingt dies wie ein verlockendes Angebot, dem leider der eine oder andere Angesprochene erliegt. Allerdings stellt sich dann heraus, dass die Arbeiten sehr unprofessionell und äußerst mangelhaft ausgeführt werden.

Mangelhafte Ausführung und/oder massiv überteuert

In der Vergangenheit hat sich manches „Schnäppchenangebot“ derartiger Haustürgeschäfte als eine echte Mogelpackung erwiesen. Sehr oft entpuppt sich das Ganze als handfester Betrug oder Wucher. Typisch für die angebotenen Dienstleistungen ist auch der Umstand, dass die Handwerker auf Barbezahlung vor Ort bestehen.

Die unsachgemäßen Arbeiten führen oft zu Folgekosten. Regressansprüche verlaufen im Sande, weil diese Firmen in der Regel keinen festen Betriebssitz haben. Außerdem handelt es sich bei den Arbeiten zumeist um Schwarzarbeit, wobei daran zu denken ist, dass sich in diesem Fall auch der Auftraggeber strafbar macht.

Die Polizei rät:

  • Prüfen Sie unangeforderte Angebote von Waren und Dienstleistungen „an der Haustüre“ grundsätzlich sehr kritisch.
  • Lassen Sie sich nicht auf Schwarzarbeit ein, dies ist auch für den „Auftraggeber“ strafbar.
  • Günstige Preisangebote wie bei den reisenden Teerkolonnen erscheinen nur auf den ersten Blick als „Schnäppchen“. Oft wird daraus durch unsachgemäße Ausführungen bis hin zur absoluten Pfuscherei oder durch nicht beendete Arbeiten schnell eine Kostenfalle. Also Preis-/Leistungsverhältnis genau prüfen. Am besten aber Finger weg davon. Regressansprüche sind nur schwer zu verfolgen, da die „Firmen“ üblicherweise keinen festen Sitz haben und reisend tätig sind.
  • Schon die fadenscheinige Erklärung der Teerkolonnen, sie hätten noch einen Materialrest von einer anderen Baustelle übrig und könnten deshalb günstig arbeiten, ist in der Regel frei erfunden. Gesundes Misstrauen ist also durchaus angebracht.

Wichtig ist, dass beim Auftreten der Teerkolonnen sofort die örtliche Polizei verständigt wird.

Fazit

Die Polizei Gießen warnt Gewerbetreibende und private Haushalte vor britischen Teerkolonnen, die unaufgefordert ihre Dienste an der Haustüre anbieten. Außerdem soll in diesem Fall sofort die Polizei verständigt werden.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

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