„Wir leiten kurz nach einer Computererfassung von Cyberinfiltration rechtliche Schritte gegen Sie ein“, schreibt „Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums“. Innerhalb dieser „Cyberinfiltration“ seien „beträchtliche Beweise für Straftaten“ festgestellt worden.

Nun hätte man 48 Stunden Zeit, sich per E-Mail zu rechtfertigen. Nach Ablauf dieser Frist würde ansonsten ein Haftbefehl ausgestellt werden. Außerdem wird man in das Register für Sexualstraftäter aufgenommen. Die Akte geht an Anti-Pädophilie-Verbände und die Medien. – Klingt absurd? Ist es. Doch hier steht es so geschrieben:

Screenshot des gefälschten Schreibens
Screenshot des gefälschten Schreibens

Diese Mails stammen von keiner Polizeibehörde

Abgesehen vom Inhalt häufen sich die Hinweise auf eine Fälschung:

  • Unter „NCÖ“ findet man in Österreich einzig das „Netzwerk Citypastoral Österreich“.
  • An der Anschrift „Schwarztorstrasse 59“ mit der Postleitzahl 3003 findet sich keine Institution in Wien (Wiener Postleitzahlen beginnen mit 1!), sondern das Nationale Zentrum für Cybersicherheit in Bern.
  • Auch die französische Bezeichnung „Lieux“ sowie „Domaines“ ist in Österreich nicht gebräuchlich.
  • Dieter Romann ist tatsächlich Präsident des Bundespolizeipräsidiums, allerdings in Deutschland.
  • Das Wappen der Bundespolizei Österreich zeigt die alte Version. Aktuell ist dieses dunkelblau und gold umrahmt.
  • Als Absender wird das „Bundesamt“ mit der Mail-Adresse Bundesamt@universite-paris-saclay.fr angegeben. Die Domain gehört – wie der Name bereits sagt – der Universität Paris-Saclay.

Es sollte auf den ersten Blick, aber spätestens beim Lesen des Schreibens klar sein, dass dies nicht von einer offiziellen Behörde stammen kann.

Derartige Schreiben werden seit längerer Zeit versendet. Wir berichteten HIERHIER und HIER. Die angeführten Absender und Mail-Adressen variieren, haben allerdings immer mit Polizei, Interpol oder Europol zu tun.

Soll ich auf diese E-Mail antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von einer Polizeibehörde, sondern von Kriminellen. Sobald du antwortest, bestätigst du den Kriminellen, dass deine E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge kannst du mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sieh dir die E-Mail-Adresse des Absenders genau an. Hierbei handelt es sich um keine offiziellen E-Mail-Adressen der Polizei.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ oder, wie in diesem Fall „Per E-Mail einberufene Person“ angesprochen wirst, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Du wirst einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortest du nicht innerhalb von 48 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen dich ausgestellt. Auch werden „deine Akten“ an die Medien weitergegeben, du sollst öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Du wirst ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke!


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