Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen

Autor: Claudia Spiess

Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen
Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen

Die Zählernummer ist tabu! Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor ungewollten Energieanbieter-Wechseln.

Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen – Das Wichtigste zu Beginn:

Dubiose Vertreter fragen Daten ab, um einen Wechsel des Energieanbieters durchzuführen und dafür eine Provision abzustauben. Man sollte daher keine relevanten Informationen herausgeben.

Dubiose Vertreter nutzen die Corona-Zeit dazu, um Verbrauchern unbemerkt neue Energieverträge unterzuschieben, die sie eigentlich gar nicht abschließen wollten. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn sie jemand an der Haustür oder am Telefon in ein Gespräch zum Thema Energie verwickelt, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

An der Haustür

Verbraucher berichten, dass an ihrer Haustür Vermittler unterschiedlicher Energieanbieter anklopfen.

„Die Besucher machen laut Verbraucheraussagen nicht immer deutlich, dass sie einen Anbieterwechsel einleiten wollen“, so Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Mancher Vertreter sagt, er wolle nur ein günstiges Angebot vorstellen, andere tun so, als wollten sie den bestehenden Vertrag prüfen. Im Gespräch fragen die Vermittler dann jedoch genau die Daten ab, die für einen Anbieterwechsel notwendig sind. Das sind neben dem Namen des Verbrauchers und der Adresse, der Name des bisherigen Lieferanten, die Zählernummer und die Kontodaten.

Einige Tage später erfahren die überraschten Verbraucher, dass der Versorgerwechsel „geklappt“ habe, ohne dass sie das in Wirklichkeit gewollt hätten.

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Am Telefon

Diese Masche funktioniert leider auch am Telefon, wie Verbraucherbeschwerden zeigen. Vertreter verwickeln Verbraucher in ein Gespräch, in dem es beispielsweise um ein neues Angebot geht. Für die Betroffenen ist dabei nicht erkennbar, dass der Gesprächspartner Informationen für einen Anbieterwechsel erfragt.

Was kann man tun?

Das Problem: Haben Vertreter die nötigen Daten der Verbraucher, können sie selbstständig und ohne weitere Einwilligung vom Verbraucher in seinem Namen einen Anbieterwechsel veranlassen. Der Vertreter erhält eine Provision, der Verbraucher einen ungewollten Energievertrag.

Betroffene müssen schnell handeln. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn sie einen Vertrag am Telefon oder an der Haustür geschlossen haben.

Darüber hinaus müssen sie so schnell wie möglich den bisherigen Energieanbieter kontaktieren und ihm mitteilen, dass sie gar nicht kündigen wollten und die Kündigung nicht wirksam ist. Auf diese Weise kann man manchmal noch den Anbieterwechsel verhindern.

Die Zählernummer ist tabu!

„Alle Warnglocken sollten angehen, wenn ein unbestellter Besucher oder Anrufer nach der Zählernummer fragt. Denn diese Information ist nur für einen Anbieterwechsel relevant. Daher raten wir, die Zählernummer keinesfalls herauszugeben“, so die Verbraucherschützerin.

Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass solche Verträge neu geregelt werden. Verbraucher sollten nach einem Vertragsabschluss am Telefon Unterlagen erhalten und den Vertrag prüfen und bestätigen müssen. Außerdem sollte der neue Versorger dem Altversorger das Einverständnis des Verbrauchers zur Kündigung der Strom- und Gasverträge standardmäßig vorlegen müssen, um untergeschobene Verträge zu verhindern.

Die Verbraucherzentrale geht aktuell Beschwerden von Verbrauchern in der Corona-Zeit nach. Wenn Sie fragwürdige Geschäfte beobachten, die die aktuelle Situation nutzen, um daraus Profit zu schlagen, melden Sie das über die Beschwerde-Box der Verbraucherzentrale.

Individuelle Beratung für Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ihr telefonisches Angebot ausgeweitet.
Telefonische Beratungstermine können am landesweiten Servicetelefon unter 0331 / 98 22 999 5 (montags bis freitags 9 – 18 Uhr) oder online vereinbart werden: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

Quelle: Verbraucherzentrale
Artikelbild: Shutterstock / Von Andrey_Popov
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