Warnung vor klassischer Betrugsmasche: „Investition aus dem Ausland“

Ein angeblicher Anwalt verspricht lukrative Investitionen – doch dahinter steckt nichts als eine raffinierte Täuschung.

Die Behauptung

Ein britischer Anwalt sucht seriöse Personen, die ausländische Investitionen in ihrem Land abwickeln – eine große Chance für Wohlstand?

Falsch

Falsch! Diese E-Mail ist Teil einer bekannten Anlagebetrugsmasche. Es handelt sich nicht um ein seriöses Angebot, sondern um eine Falle, um an persönliche Daten oder Geld zu kommen.

Kurz zum Sachverhalt:

  • Typische Scam-E-Mail mit falscher Identität.
  • Adresse und Name oft frei erfunden oder missbräuchlich verwendet.
  • Ziel: Zugang zu persönlichen Daten oder Vorauszahlungen.
  • Kein echtes Investitionsvorhaben – es gibt keine Kunden und kein Geld.
📖Woran erkennt man einen Fake-Shop beim Online-Einkauf? Antworten finden Sie im Leitfaden Fake-Shops erkennen.

Der angebliche Anwalt und das große Geld: Was steckt hinter der E-Mail?

Ein vertrauliches Angebot für eine Auslandsinvestition – oder ein alter Trick?
Immer wieder landen Nachrichten im Posteingang, die auf den ersten Blick vielversprechend klingen. Diesmal: Ein „Rechtsanwalt Albert Wright“ aus London meldet sich angeblich persönlich, um ein exklusives Angebot zu unterbreiten. Er wolle für einen Mandanten Investitionen im Ausland tätigen – und der Empfänger solle ihm dabei helfen.

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Screenshot der fraglichen Email
Screenshot der fraglichen Email

Was wie ein ehrenwerter Auftrag klingt, ist eine seit Jahrzehnten bekannte Betrugsmasche: der sogenannte „Advance Fee Fraud“ – zu Deutsch: Vorschussbetrug.

Wie funktioniert diese Masche – und warum fallen Menschen darauf herein?

Das Prinzip ist immer dasselbe: Zuerst wird Vertrauen aufgebaut, meist durch höfliche, formelle Sprache und vermeintliche Autorität wie „Rechtsanwalt“, „Bankdirektor“ oder „Notar“. Dann folgen Dokumente, Verträge oder „offizielle Briefe“. Am Ende wird fast immer ein „kleiner Betrag“ als Vorauszahlung verlangt – für Gebühren, Steuern oder „gesetzliche Abwicklungskosten“.

Nach der Überweisung bricht der Kontakt ab oder es folgen weitere Zahlungsaufforderungen – das versprochene Geld oder der „Kunde“ tauchen nie auf.

Die Adresse ist bekannt, der Anwalt nicht

Die angegebene Adresse in London – 69 Queen Victoria Street – existiert zwar, aber das bedeutet nicht, dass dort ein „Albert Wright“ tätig ist. Eine Recherche im britischen Anwaltsverzeichnis (Solicitors Regulation Authority) ergibt keinen Hinweis auf eine zugelassene Person mit diesem Namen. Auch die verwendete E-Mail-Adresse (outlook.com) ist für seriöse Anwaltskanzleien völlig unüblich.

Tatsächlich werden bei solchen Betrugsversuchen oft echte Adressen verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Der Name des Anwalts wird erfunden oder missbraucht. Häufig werden auch echte Anwälte oder Behörden als Vorbild verwendet – in leicht abgewandelter Form.

Was sagen die Behörden?

Die Polizei warnt regelmäßig vor solchen Schreiben. Das Bundeskriminalamt (BKA) und Europol führen den Vorschussbetrug als eine der häufigsten Betrugsmaschen im Internet auf. Die Masche ist zwar alt, aber mit neuen Namen, Geschichten und Varianten immer noch erstaunlich effektiv.

Laut Europol gilt: Wer in einer E-Mail plötzlich reich sein will, ohne etwas geleistet zu haben, sollte sofort skeptisch werden.

Fazit zum Thema

Hinter dem angeblichen „Rechtsanwalt Albert Wright“ verbirgt sich keine seriöse Geldanlage, sondern eine altbekannte Internet-Betrugsmasche. Es gibt keinen Mandanten, kein Geld und keine legale Absicht – nur den Versuch, Vertrauen zu erschleichen, um an Geld oder sensible Daten zu kommen.

👉 Wer solche E-Mails erhält: nicht beantworten, sofort löschen, ggf. Anzeige erstatten (z.B. bei der Polizei oder Verbraucherzentrale).

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