Was ein Wahnsinn! Fakeshop auf Gasthausseite.

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Autor: Andre Wolf

Artikelbild von Lightspring / Shutterstock.com
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Das glaubt man echt nur, wenn man es selber sieht.

Wien. Die Tage nach Weihnachten 2018. Es ist Freitag, das Wochenende beginnt. Normalerweise bedeutet das, man geht abends raus, trifft sich mit Bekannten und lässt es sich gut gehen.

Doch nicht unbedingt zu dieser Zeit. In Wien. Speziell im (ach so gefährlichen) Dritten. Denn hier haben derzeit viele Gasthäuser zwischen Weihnachten und Anfang Jänner (wie man hier so schön sagt) zu. Und auf der Suche nach geöffneten Gasthäusern zu dieser Zeit kann natürlich das Internet helfen. Kann, muss nicht.

So begab es sich

Auf eben jener Suche stolperte ich bei Google über die Petrus-Paulus Stuben, die auch laut Google eine Webseite haben: PETRUS-PAULUS. AT . Ein Blick darauf sollte doch bestimmt klären, ob das Gasthaus heute geöffnet ist: Nun …. ääähhh … was soll ich sagen.

Screenshot Mimikama.at
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Da ploppt doch ausgerechnet mir ein Fakeshop vor der Nase auf. Nun, verbinden wir einfach mal an dieser Stelle das angenehme mit dem Nützlichen und warnen:

Unter der Adresse „petrus-paulus. at“ findet man kein Gasthaus, sondern einen Fakeshop!

Übliche Indizien

Man kann auch hier nur wiederholen, dass es sich um einen Fakeshop handelt, der hochpreisige Artikel mit starken Rabatten zu sehr niedrigen Preisen anbietet. Das sind natürlich alles nur Köder. Ein Impressum, sowie Inhaberdaten finden sich auch nicht. Und bezahlen kann man natürlich nur mit Vorkasse.

Screenshot Mimikama.at
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Also Finger weg von diesem Fakeshop, man gibt hier lediglich die eigenen Kreditkartendaten in die Hände von Unbekannten. Und ob man überhaupt die bestellte Ware bekommt, bleibt offen.

Ärgerlich für das Gasthaus!

Nun, wieso liegt auf der Adresse, die Google für das Gasthaus angibt, jetzt ein Fakeshop? Also der Gasthausbetreiber dürfte damit nichts zu tun haben. Solche Dinge geschehen, wenn man die eigenen Hostingverträge nicht verlängert und diese somit enden. Dann stehen die Adressen wieder für alle frei zugänglich zur Verfügung.

In diesem Fall dürften eben Fakeshopbetreiber zugegriffen haben und die ehemalige Gasthausadresse für sich reserviert haben. Bei Google hingegen wurde dieser Wechsel noch nicht bemerkt und somit wird dem Gasthaus weiterhin diese Adresse zugeordnet.

Screenshot Mimikama.at
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Allgemeine Tipps:

Verbraucherzentrale und LKA raten in solchen Fällen:

All diese Punkte zusammengenommen deuten auf einen Fakeshop!

Ziel dieser flugs mit fertigen Skripten zusammengeschusterten Shops sind die Kreditkartendaten der Verbraucher. Waren wird man sicher nicht geliefert bekommen, dafür wird die Kreditkarte recht schnell überzogen sein. Zudem gibt es keine Kontaktperson, die man diesbezüglich anklagen könne, die Betreiber solcher Seiten verstecken sich zumeist irgendwo im Ausland.

Die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt (LKA) NRW haben eine Infoliste zum Thema Fakeshops erstellt, die wir hier gerne teilen:

Untrügliche Erkennungszeichen: Fehlanzeige

  • Ob es bei den Angeboten im Online-Handel immer mit rechten Dingen zugeht, ist selbst für Experten kaum auf den ersten Blick erkennbar. Internet-Fälscher, die Kunden nur ans Geld wollen, gehen bei ihren Fakes immer perfekter und perfider ans Werk: Durch das Kopieren oder Fälschen von Produktbildern und Informationen aus realen Internetseiten wirkt ein Fake-Shop im Internet oftmals täuschend echt. Um Seriosität vorzugaukeln, sind das Impressum mit der Händleradresse oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ebenfalls von anderen Seiten abgekupfert beziehungsweise frei erfunden.

Alle Angaben prüfen

  • Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken: Gibt es mehrere – darunter auch kundenfreundliche – Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum? Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben? Werden Lieferbedingungen und –kosten ausreichend dargestellt? Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden? Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben? Eine zuverlässige Orientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüfunternehmens weitergeleitet wird.MIMIKAMA

Vorsicht bei Vorkasse

  • Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt. Auf der sicheren Seite sind Kunden, wenn sie Artikel nur bei Online-Händlern ordern, die mehrere kundenfreundliche Zahlungsarten bis zum Klick auf den Kauf-Button zur Verfügung stellen. Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fälscher zocken unerkannt ab

  • Wenden sich Reingefallene über die angegebenen Kontaktdaten an das Unternehmen, um die richtige Ware oder ihr gezahltes Geld zurück zu erhalten, werden sie immer wieder vertröstet. Briefe mit Rückzahlungsaufforderungen kommen als unzustellbar zurück oder bleiben unbeantwortet. In den meisten Fällen sind Betroffene um eine schlechte Erfahrung reicher, aber haben das Nachsehen.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos

  • Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Inwieweit dies gilt, weiß die Bank. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Artikelbild von Lightspring / Shutterstock.com

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