Du erstellst eine WhatsApp-Gruppe und bist damit deren Administrator. Schon bald posten die von dir eingeladenen Gruppen-Teilnehmer unkontrolliert eine Nachricht nach der anderen.

Aber muss man als Admin einer WhatsApp-Gruppe für die Inhalte anderer Mitglieder haften? Ein Gericht in Indien fällte hierzu nun ein Urteil.

Chat-Teilnehmerin beleidigt und belästigt

Konkret ging es in der Gerichtsverhandlung in Indien um eine Chat-Gruppe, in der ein weibliches Mitglied von den anderen Teilnehmern beleidigt und belästigt wurde. Da der Administrator nichts dagegen unternommen hatte, landete er dafür in Bombay vor Gericht.

Admin nicht haftbar für Inhalte

Nach Ansicht des Gerichts fehle es WhatsApp-Admins für eine Verurteilung jedoch an der Macht, „den Inhalt zu regulieren, zu moderieren oder zu zensieren, bevor er in der Gruppe gepostet wird“. Ihnen obliege es allein, eine Gruppe zu erstellen und wohlmöglich weitere Teilnehmer zu Administratoren zu ernennen. Zwar könne er den Gruppennamen ändern und Mitglieder einladen und löschen, hafte jedoch nicht für deren Aussagen im Chat. Der Angeklagte wurde folglich freigesprochen.

Neues Feature für mehr Sicherheit

Mithilfe neuer Funktionen, wie einem „Sexting-Update“ wolle WhatsApp selbst künftig allerdings versuchen, den Messenger im Sachen Bilderaustausch sicherer zu machen.

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Quelle: NETZWELT
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Weil sie für eine bundesweite „Notbremse“ gestimmt haben, stehen die Namen vieler Abgeordneter auf einer „Todesliste für Politiker“. Diese kursiert bei Telegram.


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