Verbraucherzentrale: WhatsApp will Infos mit Facebook teilen

Autor: Tom Wannenmacher

Wir haben in den letzten Tagen immer wieder über die neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen berichtet (1, 2, 3), nun meldet sich zu diesem Thema auch die Verbraucherzentrale NRW zu Wort.

Der Messenger ändert seine Nutzungsbedingungen. Die Folge: Daten der Nutzer und aller gespeicherten Kontakte können an alle Facebook-Unternehmen übertragen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rund zwei Jahre nach dem Kauf von WhatsApp will Facebook nun Daten des Dienstes für alle seine Unternehmen nutzen.
  • Insbesondere Telefonnummern werden so für Werbezwecke verfügbar – Ihre und die Ihrer Kontakte.
  • Der Nutzung sollen Sie nur teilweise widersprechen können.

2014 hat Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp gekauft. Damals wurde betont, dass keine Daten der Nutzer zusammengeführt würden. Jetzt hat WhatsApp seine Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung zum 25. August geändert und nimmt sich darin das Recht heraus, die Account-Informationen (u.a. Profilname, Profilbild, Status, Handynummer) seiner Nutzer eben doch an Facebook weiterzugeben. Mehr noch: dieses Recht gilt für alle Unternehmen der Facebook-Gruppe, also u.a. auch Instagram.

Laut WhatsApp werden die Nutzer demnächst per Nachricht über die Umstellung informiert und müssen den neuen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Wer das nicht macht, muss sein Konto löschen und die App entfernen.

Doch was heißt das konkret? Ein Beispiel: Wer WhatsApp nutzt, macht das mit seiner Mobilfunknummer, gibt ggf. einen Status an und nutzt ein Profilfoto. Außerdem greift der Messenger auf das Adressbuch des jeweiligen Smartphones zu und prüft, ob die darin gespeicherten Nummern und Namen bereits bei WhatsApp als Nutzer registriert sind.

Facebook erfährt bislang verschwiegene Infos

Auch Facebook fragt immer wieder nach Telefonnummern seiner Nutzer, doch viele verheimlichen sie aus gutem Grund. Mit den neuen Regeln erlaubt sich WhatsApp jetzt, diese bisher verheimlichten Informationen weiterzugeben.

Ein Grund für die Weitergabe der Daten ist der, die Werbung bei Facebook noch zielgerichteter auf die Nutzer anzupassen. In einem Beitrag in seinen FAQ erklärt WhatsApp, dass Nutzer der Verwendung ihrer Daten für eben diese Werbezwecke widersprechen können. Gleichzeitig heißt es aber auch: „Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke …“

Besonders dreist kommt die Formulierung zum Sammeln der Daten aus dem Adressbuch in den Nutzungsbedingungen daher:

„Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“

Im Klartext: Der Nutzer trägt Sorge dafür, dass alle seine gespeicherten Kontakte damit einverstanden sind, dass ihre Daten an die WhatsApp-Server in den USA gesendet werden. Ist ein Kontakt damit nicht einverstanden, ist es das Problem des Nutzers.

Was können Nutzer tun?

Die neuen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen sollen für alle Nutzer von WhatsApp gelten. Ein Widerspruch gegen die Weitergabe ist nicht vorgesehen. Die Weitergabe von Daten kann auch nicht mittels Datenschutzeinstellungen unterbunden werden. Über eine Einstellung kann nur festgelegt werden, dass die Daten nicht für personalisierte Werbung oder die Verbesserung des Angebots genutzt werden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt generell solche Messenger zu verwenden, die weder Nachrichteninhalte noch andere Daten ihrer Nutzer zu Werbezwecken nutzen oder an andere Unternehmen weitergeben.

Europäische Server unterliegen schärferem Datenschutzrecht

Die Alternative sind Messenger, die europäische Server mit schärferem Datenschutzrecht nutzen oder solche Messenger, die nicht auf Telefonnummern angewiesen sind. So lässt sich etwa Threema allein mit Pseudonymen verwenden. Die App bietet zwar die Option, die gespeicherten Kontakte nach weiteren Nutzern zu durchsuchen, doch man muss ihr nicht zustimmen.

Dass gespeicherte Daten an andere Dienste gesendet werden, muss nach deutschem Datenschutzrecht vom Eigentümer der Daten explizit erlaubt werden. Weil Handynutzer selten eine schriftliche Erlaubnis all ihrer Kontakte zur Datenweitergabe an jeden einzelnen Dienst besitzen, sind alle Apps, die auf Kontakte zugreifen, kritisch zu betrachten ‒ erst recht, wenn die Dienstanbieter in den USA sitzen. Denn dort ist der Datenschutz längst nicht so streng wie in Deutschland.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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