Ein Video zeigt österreichische Polizeibeamte, die eine ältere Frau aus einer Wohnung tragen. Angeblich handle es sich um eine „Wohnungs-Exekution“ der gswb.

Wohnungs-Exekution der gswb – Das Wichtigste zu Beginn:

  1. Ein Video zeigt Polizeibeamte, die eine Frau aus einer Wohnung tragen.
  2. Die Gemeinnützige Salzburger Wohnbau m.b.H. stellt dies in einem YouTube-Kommentar klar.
  3. Mieterin kritisiert Aussage der gswb

Info: Bei dem Begriff Wohnungs-Exekution handelt es sich um eine Ausdrucksweise aus Österreich. Exekution bedeutet in diesem Falle die Räumung einer Wohnung.

Es geht dabei um ein Video, das Anfang der Woche als Statusbeitrag auf Facebook auftauchte. Begleitend zum Video gibt es einen Text, der über eine „Wahnsinnige Wohnungs-Exekution der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbau GmbH. – GSWB!!!“ berichtet.

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Wahnsinnige Wohnungs-Exekution der Gemeinnützigen Salzburger Wohnbau GmbH. – GSWB!!!

In der Stadt Salzburg wurde eine 61-jährige kranke Pensionistin von der GSWB mit Einverständnis von Bgm. Preuner und Landeshauptmann Dr. Haslauer aus einer Mietwohnung exekutiert, obwohl dauerhaft Miete, sogar auf überhöhter Berechnung, bezahlt wurde! Die Mieterin war auch sozial gut integriert.

Der Grund liegt in der Vorgeschichte!!!

Die Wohnung war zuvor an den Sohn eines hochrangigen GSWB- Mitarbeiters verkauft. Dieser hatte aber keinen Wohnbedarf und sofort vermietet! Die Mieterin hatte anfangs privat gemietet. Der Kaufvertrag wurde aber 2017 rückwirkend auf 2012 aufgehoben und dem Sohn die Benutzung der Wohnung auf 5 Jahre miet- und zinsfrei zugestanden!, sämtliche Kosten wurden von der GSWB getragen! Er verfügte über mehrere GSWB-Wohnungen! Die Mieterin nun nicht mehr erwünscht!

Was passiert nun mit der freien Mietwohnung? Wurde sie schon wieder für GSWB-nahen Eigentümer oder Mieter reserviert?

Die Mieterin musste Diskriminierung, Räumungsklage und monatelang Quälerei durch die GSWB ertragen!

Das Endergebnis – die irrsinnige Exekution!!!!

Die Mieterin, geb. Österreicherin hat bis zur Pensionierung vor einem Jahr dauerhaft gearbeitet, drei Kinder großgezogen und immer brav Steuern bezahlt!

In welchem Staat leben wir eigentlich???

Der Faktencheck: Da steckt mehr hinter!

Es gibt nun im Nachhinein zwei Aussagen zu diesem Video, die teilweise unterschiedlich verlaufen und deutlich machen, dass noch keine Einigkeit vorherrscht.

Die gswb – Gemeinnützige Salzburger Wohnbaugesellschaft m.b.H. weist in einem Kommentar auf YouTube auf folgendes verschiedene Punkte hin, die in dem Video nicht zu erkennen sind. In diesem Kommentar lautet es:

  • Der Mietvertrag war bis 31.12.2018 befristet. Sämtliche Gerichtsinstanzen haben die Räumung der Wohnung als rechtmäßig beurteilt.
  • Die Mieterin hat bereits bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht angekündigt, dass sie die Wohnung nicht verlassen wird, sondern „hinausgetragen“ werden muss.
  • Die Mieterin hat nach Sanierungsarbeiten in der Wohnanlage erfolglos bei Gericht das Zehnfache der anderen Mietern ausbezahlten rechtmäßigen Mietzinsminderung eingeklagt.
  • Die gswb hat der Mieterin im Herbst 2019 eine andere gswb-Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag in Aussicht gestellt. Das wurde von der Mieterin aber schlichtweg abgelehnt.

Gespräch mit der Mieterin

Doch auch diese Darstellung ist diskussionsfähig. Wir haben hierzu ein Gespräch mit der 61-jährigen Mieterin führen können (wir danken an dieser Stelle für das freundliche Telefonat), die der Darstellung der gswb in einigen Punkten widerspricht und uns gegenüber aussagt, dass einige Punkte auch in dieser Darstellung nicht korrekt sind

Ja, der Mietvertrag war bis 31.12.2018 befristet. Sämtliche Gerichtsinstanzen haben die Räumung der Wohnung als rechtmäßig beurteilt. So weit. Was jedoch nach Aussagen der Mieterin nicht stimme: Sie habe nicht gegen die gswb geklagt, sondern nach den Sanierungsarbeiten in der Wohnanlage erfolglos gegen den Voreigentümer Klage eingereicht. Was die Höhe der Zahlen anging, fand die Berechnung zuvor mit der Arbeiterkammer Salzburg statt, noch bevor der Anspruch an den Voreigentümer gestellt wurde.

Ferner merkte sie uns gegenüber an, dass sie vor Gericht nicht angekündigt habe, dass sie hinausgetragen werden müsse. Auch das Gespräch zwischen gswb und der Mieterin: Hier gibt es hier aus Sicht der 61-Jährigen Unterschiede in der Darstellung. Ja, es gab ein Gespräch zwischen der gswb und der Mieterin, welches erfolglos verlaufen ist. Dieses Gespräch erfolgte auf einer, nach ihren Angaben, „erhabenen“ Einladung. Das Gespräch wurde  am Ende schlichtweg abgebrochen, es kam zu keinem Angebot.

Fazit

Das Video ist kein Fake. Die Geschichte hinter dem Video ist jedoch nicht ganz so einfach, was an den Bewertungen der Situation deutlich wird.

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