Faktencheck: Zweifelt Biontech am eigenen Impfstoff?
Impfgegner stürzen sich auf einen Biontech-Geschäftsbericht für die US-Börsenaufsicht. Angeblich soll das Mainzer-Unternehmen darin Schutz und Sicherheit des eigenen Corona-Mittels angezweifelt haben. Doch stimmt diese Behauptung?
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Seit fast anderthalb Jahren wird der Impfstoff von Biontech weltweit gegen das Coronavirus eingesetzt. Millionen Menschen bietet er Schutz gegen schwerwiegende Covid-Erkrankungen. Obwohl das bereits viele internationale Untersuchungen nachgewiesen haben, laufen Impfgegner weiter Sturm gegen das Mittel.
Jüngst gab ein Biontech-Dokument aus den USA neuen Zündstoff für Kritiker. Die Behauptung: Biontech glaubt nicht mal selbst an die Impfung, heißt es etwa von der AfD. Das ist falsch.
Bericht von Biontech an Börsenaufsicht
Im Mittelpunkt des Vorwurfs in Richtung des Pharmaunternehmens aus Mainz steht dessen Bericht an die US-Börsenaufsicht SEC vom März über das Geschäftsjahr 2021. Grundsätzlich verweist Biontech in diesem Bericht auf das hohe Schutzniveau der Impfung. Das Mittel biete ein hohes Maß an Schutz gegen bedenkliche Varianten, einschließlich Alpha, Beta und Delta. Jüngste Laborstudien hätten zudem gezeigt, dass drei Impfdosen auch gegen die Variante Omikron wirkten, so das Unternehmen.
Doch vor allem EIN Satz im insgesamt 700 Seiten umfassenden Papier erhitzt die Gemüter:
„Es könnte sein, dass wir nicht in der Lage sind, eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres Covid-19-Impfstoffs und/oder variantenspezifischer Präparate nachzuweisen, um eine dauerhafte behördliche Zulassung in den USA, in Großbritannien, in der Europäischen Union oder in anderen Ländern zu erhalten, in denen der Impfstoff eine Notzulassung oder eine bedingte Marktzulassung erhalten hat.“
Biontech
Fazit
Einige schließen daraus, dass selbst der Hersteller einräumt, ein unwirksames und unsicheres Mittel auf den Markt gebracht zu haben. Doch das stimmt nicht.
Die Aussage fällt in einem Warnhinweis mit vorhersagender Geschäftsführung. Diese juristischen Angaben sind von der Börsenaufsicht detailliert vorgeschrieben, um mögliche Schadensersatzklagen von Investoren zu vermeiden.
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Quelle: Glomex
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