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Du wurdest für ein Erbe von 50.000 Euro auserkoren und alles was du tun musst, ist ein Bankkonto eröffnen? Finger weg!
„Mit den Gefühlen anderer spielt man nicht“ – diesen Satz haben sehr viele von uns bereits im Laufe ihres Lebens gehört und einige tun es trotzdem. Zum Beispiel in Form einer Fantasiegeschichte, bei der sich der Erzähler als Todgeweihte ausgibt. Und weil sie sowieso demnächst sterbe, habe sie noch 50.000 Euro zu verschenken.
Diese herzerweichende Geschichte hat unlängst ein 49-Jähriger aus Kaiserslautern per E-Mail erhalten. Doch um das „Erbe“ in Anspruch nehmen zu dürfen, benötige der Anwalt der Frau allerdings die Bankverbindung, persönliche Daten und Fotos vom Personalausweis des Empfängers. Außerdem sollte er ein Bankkonto bei einer bestimmten Bank eröffnen.
Nun schöpfte der Mann Verdacht. Wozu extra ein Bankkonto eröffnen? Er wandte sich an die Polizei. Dort ist die Masche bekannt: Meistens verlangen angebliche Anwälte, Notare oder Bankangestellte eine „Gebühr“ für die Überweisung des „Erbes“. Sie treiben das so lange, bis der Geschädigte von selbst darauf kommt, dass er betrogen wurde. Die Täter versuchen auch, das Opfer dazu zu bewegen, bei einer Bank ein Online-Konto zu eröffnen. Über gefälschte E-Mails an das Opfer und mit dessen Daten erlangen die Betrüger Zugriff auf das Konto.
Die Bankverbindung nutzen die Täter dann für weitere Betrugsstraftaten. Deshalb: Gehen Sie davon aus, dass eine fremde Person Ihnen kein Geld schenken wird. Teilen Sie unbekannten Personen niemals persönliche Daten mit. Zahlen Sie kein Geld an Fremde. Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei.
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Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz
Artikelbild: Shutterstock / Von Jaz_Online
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