+++Wir bekommen gerade Meldung intern von der Feuerwehr+++
UPDATE NOVEMBER 2019: BITTE LESEN SIE ZU DIESEM THEMA UNSERE AKTUELLEN FAKTENCHECK. DIESEN FINDEN SIE UNTER: https://www.mimikama.org/rauchmelder-betrug-faktencheck/
Seit dem Jahre 2016 kursiert diese Warnung nun auf sozialen Plattformen und abermals schlägt diese eine Riesen-Welle!
Unser Faktencheck
Gibt es dieser Warnung?
Ja, diese wurde bereits mit dem selben Wortlaut im Jahre 2016 via WhatsApp versendet
Stimmte diese Warnung?
Ja und Nein! Begründung: JA es gab 2016 Vorfälle dieser Art und über diese hat die Polizei berichtet. Zugleich aber stellt es aber auch eine Falschmeldung dar, da diese angeblichen Kontrolleure nicht BUNDESWEIT aktiv sind. Sprich die falschen Kontrolleure sind nicht ÜBERALL aktiv. Daraus resultiert, dass es Polizeistellen gibt bei denen keine Anzeige erstattet wurde, aber bei anderen wieder schon.
Warum dieses Durcheinander?
Es gab im Jahre 2016 eine DPA Aussendung. Diese haben alle Medien erhalten. Von einem Großteil wurde diese auch veröffentlicht. Dies ist auch der Grund, warum man auf verschiedenen Medienseiten auch immer wieder den selben Inhalt lesen kann.
Die Polizei BREMEN hat einen Pressetext dazu veröffentlicht indem es heißt, dass es Vorfälle gegeben hat. Die Polizeiinspektion STADE warnt wiederum vor den WhatsApp Meldungen und das Polizeipräsidium AALEN wiederum meint, dass es zumindest zum jetzigen Stand um eine Falschmeldung handelt!
Und nun?
Es ist ganz einfach. Egal ob Kettenbrief oder nicht….
…unangekündigte Rauchmeldekontrolleure sollten nicht ins Haus gelassen werden bzw. sollten sie so einen Fall haben, dann melden sie es bitte direkt der Polizei!
Aber nochmals der DEUTLICHE Hinweis: ja, es gibt immer wieder Fälle dieser Trickbetrügerei. Daher ist eine vorsorgliche Warnung durchaus berechtigt. Jedoch muss man auch deutlich sagen, dass es sich bei den WhatsApp-Mitteilungen um Kettenbriefe handelt, die eben auch in nicht-betroffenen Orten verteilt werden.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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