Seit Jahren gerät Facebook immer wieder in Kritik bezüglich Falschnachrichten auf der eigenen Plattform.
So werden laufend Änderungen unternommen, die dabei helfen sollen, Erstellern von Falschnachrichten das Leben etwas schwerer zu machen.
Auch wir von mimikama klären seit 7 Jahren über Falschnachrichten auf Facebook auf. Unsere Empfehlung: Fake-News erkennen!
Aber auch für Facebook heißt es, am Ball zu bleiben und so lässt das Unternehmen seine Mitglieder aktuell Folgendes wissen:
Neuigkeiten in deinem News Feed
Hallo …, wir arbeiten daran, die Qualität der Neuigkeiten und Informationen, die wir dir auf Facebook zeigen, zu verbessern. Dabei gehen wir aktiv gegen irreführende und unwahre Meldungen vor. So wirst du in Zukunft weniger Spam in deinem News Feed sehen.
Dein Facebook-Support-Team
Den News Feed anpassen
Der Facebook-Nutzer hat die Möglichkeit, seinen News Feed selbst anzupassen, um nur die Stories zu sehen, die man auch wirklich sehen möchte.
Im Facebook-Hilfebereich findet man folgende Anleitung:
- Rufe deine News Feed-Einstellungen auf und nehme Anpassungen vor. Über die Einstellungen kannst du steuern, was in deinem News Feed angezeigt wird.
- Verberge eine Story, die in deinem News Feed angezeigt wird. Du kannst einen einzelnen Beitrag verbergen oder festlegen, dass dir weniger Beiträge von einer bestimmten Person, Seite oder Gruppe angezeigt werden.
- So meldest du etwas. Wenn du etwas auf Facebook siehst, das deiner Meinung nach gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt, kannst du uns das melden.
Wie kann ich Clickbait oder Spam erkennen?
Clickbait und Spam sind häufig Beiträge oder Werbeanzeigen mit irreführenden Überschriften, die dich dazu verleiten, im News Feed darauf zu klicken. Facebook hat Updates eingeführt, damit weniger solcher Anzeigen und Beiträge angezeigt werden.
Weiterführende Links:
Wie man am besten mit Spam umgeht
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
